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   FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04 E   

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https://dejure.org/2007,19972
FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04 E (https://dejure.org/2007,19972)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2007 - 15 K 6196/04 E (https://dejure.org/2007,19972)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2007 - 15 K 6196/04 E (https://dejure.org/2007,19972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerverstrickung einbringungsgeborener Anteile; Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens II; materielle Bestandskraft der Steuerveranlagung des Übertragungsjahrs; Anteile der Komplementär-GmbH als wesentliche Betriebsgrundlage; Bilanzänderung; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerverstrickung einbringungsgeborener Anteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.02.1996 - I R 183/94

    Keine Anwendung des § 20 UmwStG 1977 bei Einbringung einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    Erfüllen Einbringungsvorgänge in eine Kapitalgesellschaft die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht, etwa weil wesentliche Teile des bisherigen Unternehmens zurückbehalten werden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16.02.1996 I R 183/94, BStBl II 1996, 342 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen unter II 1 b), so ist deshalb zwingend die Aufdeckung der stillen Reserven geboten, was die Steuerverhaftung der neu erworbenen Anteile entfallen lässt.

    Zwar hängt nach dem BFH-Urteil in BStBl II 1996, 342 das Vorliegen wesentlicher Betriebsgrundlagen und damit auch das Erfordernis der Mitübertragung der fraglichen Wirtschaftsgüter nicht davon ab, ob diese im zivilrechtlichen Eigentum der Mitunternehmerschaft als Gesamthand oder aber der einzelnen Mitunternehmer stehen.

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    Einer besonderen Form bedürfen tatsächliche Verständigungen nicht (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 31.07.1996 XI R 78/95, BStBl II 1996, 625 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    Sichert die Finanzbehörde einem Steuerpflichtigen zu, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinne zu beurteilen, so kann sie nach Treu und Glauben an diese Zusicherung gebunden sein (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 X R 3/04, BStBl II 2006, 155).
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 271/84

    1. Vermögen eines eigenen Betriebs des Gesellschafters einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    Der BFH hat in dieser Entscheidung in Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 14.04.1988 IV R 271/84, BStBl II 1988, 667 jedoch auch klar gestellt, dass die der Beteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft lediglich förderlichen Wirtschaftsgüter (sog. Sonderbetriebsvermögen II), zu denen insbesondere die Anteile des Klägers an der Komplementär- GmbH gehören, nicht als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen sind.
  • BFH, 09.04.1981 - I R 191/77

    Keine Bilanzänderung, sondern rückwirkende Sachverhaltsgestaltung bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    Die nachträgliche Erhöhung der Wertansätze eines zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebrachten Betriebsvermögens und damit die Änderung des Einbringungsvorgangs in eine gewinnrealisierende Betriebsveräußerung ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Bilanzänderung, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung, die steuerrechtlich unbeachtlich ist (BFH-Urteile vom 9.04.1981 I R 191/77, BStBl II 1981, 620 und zuletzt vom 19.10.2005 I R 34/04, BFH/NV 2006, 1099, ferner Patt a.a.O. § 20 Rdnr. 170 m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2005 - I R 34/04

    Bilanzänderung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    Die nachträgliche Erhöhung der Wertansätze eines zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebrachten Betriebsvermögens und damit die Änderung des Einbringungsvorgangs in eine gewinnrealisierende Betriebsveräußerung ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung keine Bilanzänderung, sondern eine rückwirkende Sachverhaltsgestaltung, die steuerrechtlich unbeachtlich ist (BFH-Urteile vom 9.04.1981 I R 191/77, BStBl II 1981, 620 und zuletzt vom 19.10.2005 I R 34/04, BFH/NV 2006, 1099, ferner Patt a.a.O. § 20 Rdnr. 170 m.w.N.).
  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    a) Grundsätzlich kann die Finanzbehörde auch außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle (insbesondere §§ 204 ff. AO) Zusicherungen abgeben, die im Einzelfall zu einer Bindung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben führen können (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1989 X R 208/87 BStBl II 1990, 274, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 16/06

    Anwendung des Wertaufholungsgebots auf unter Buchwertfortführung getauschte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 24.04.2007 I R 16/06, juris <StuB 2007, 553> zu einem vergleichbaren Fall des steuerneutralen Anteiltausches).
  • BFH, 13.05.1976 - IV R 4/75

    GmbH-Anteile - Sonderbetriebsvermögen - Förderung der Belange der GmbH - Stellung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 16.08.2007 - 15 K 6196/04
    Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann die Beteiligung des Gesellschafters an einer Personengesellschaft sowohl dadurch stärken, dass sie der Mitunternehmerstellung des Gesellschafters selbst dient, als auch dadurch, dass sie für das Unternehmen der Personengesellschaft vorteilhaft ist (so schon BFH-Urteil vom 13.5.1976 IV R 4/75, BStBl II 1976, 617).
  • BFH, 16.12.2009 - I R 97/08

    Namens-/Zeichenrecht als wesentliche Betriebsgrundlage - Auswirkungen einer

    Die deswegen erhobene Klage hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf mit Urteil vom 16. August 2007 15 K 6196/04 E abgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 16.02.2011 - 15 K 1414/10

    Einbringungsgeborene Anteile - Erwerb durch Sacheinlage - Übergang sämtlicher

    Die hiergegen erhobene Klage wies der hiesige Senat mit Urteil vom 16. August 2007 (15 K 6196/04 E) ab.
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