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   FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15 Erb   

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https://dejure.org/2017,52780
FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15 Erb (https://dejure.org/2017,52780)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2017 - 4 K 1641/15 Erb (https://dejure.org/2017,52780)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2017 - 4 K 1641/15 Erb (https://dejure.org/2017,52780)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten i.R.d. Erbschaftssteuer (hier: Kosten für die Pflege der Grabstätte und Kosten für einen noch fertig zu stellenden Kanalanschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten i.R.d. Erbschaftssteuer (hier: Kosten für die Pflege der Grabstätte und Kosten für einen noch fertig zu stellenden Kanalanschluss

  • rechtsportal.de

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1
    Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten i.R.d. Erbschaftssteuer (hier: Kosten für die Pflege der Grabstätte und Kosten für einen noch fertig zu stellenden Kanalanschluss

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grabpflegekosten für Rechtsvorgängerin des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.1997 - 4 K 1904/96

    Erbschaftsteuer; Grabpflegekosten als Nachlaßverbindlichkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15
    Denn hierunter können nur die Kosten der Bestattung des Erblassers selbst fallen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 1997 4 K 1904/96, DStRE 1997, 603; Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 17. März 2010 4 K 856/08, EFG 2010, 1332).
  • FG Thüringen, 17.03.2010 - 4 K 856/08

    Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG:

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15
    Denn hierunter können nur die Kosten der Bestattung des Erblassers selbst fallen (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 1997 4 K 1904/96, DStRE 1997, 603; Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 17. März 2010 4 K 856/08, EFG 2010, 1332).
  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15
    Schwebende Geschäfte sind daher bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Erbschaftsteuer regelmäßig so zu berücksichtigen, dass sie sich auf deren Höhe nicht auswirken, sofern Leistung und Gegenleistung wertmäßig in etwa ausgewogen sind (BFH, Urteile vom 16. Mai 2007 II R 61/99, BFH/NV 2007, 1663 sowie vom 2. März 2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147).
  • BFH, 15.06.2016 - II R 51/14

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15
    Vom Erblasser herrührende Schulden sind vielmehr auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 15. Juni 2016 II R 51/14, BFHE 255, 85).
  • BFH, 16.05.2007 - II R 61/99

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 4 K 1641/15
    Schwebende Geschäfte sind daher bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Erbschaftsteuer regelmäßig so zu berücksichtigen, dass sie sich auf deren Höhe nicht auswirken, sofern Leistung und Gegenleistung wertmäßig in etwa ausgewogen sind (BFH, Urteile vom 16. Mai 2007 II R 61/99, BFH/NV 2007, 1663 sowie vom 2. März 2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147).
  • BFH, 22.01.2020 - II R 41/17

    Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.01.2017 - 4 K 1641/15 Erb aufgehoben.
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