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   FG Düsseldorf, 17.02.2011 - 14 K 2780/09 E   

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https://dejure.org/2011,8525
FG Düsseldorf, 17.02.2011 - 14 K 2780/09 E (https://dejure.org/2011,8525)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.2011 - 14 K 2780/09 E (https://dejure.org/2011,8525)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 14 K 2780/09 E (https://dejure.org/2011,8525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsbefugnis hinsichtlich der Einkommensteuer bei gleichzeitiger Steuerfestsetzungswirkung und Erlöschen der Steueransprüche auf Grund einer Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) bezüglich Steuerhinterziehungen; Sachlicher Umfang der ...

  • Betriebs-Berater

    Sachlicher Umfang der Sperrgründe für Selbstanzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrwirkung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG: Auslegung des Durchsuchungsbeschlusses/Einleitungsvermerks; Sperrwirkung; Durchsuchungsbeschluss; Einleitungsvermerk; Empfängerhorizont; Tatbegriff

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sperrwirkung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG: Auslegung des Durchsuchungsbeschlusses/Einleitungsvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 1571
  • EFG 2011, 1279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.12.2007 - X R 31/06

    Reichweite des Ausschlussgrunds des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Fall

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2011 - 14 K 2780/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 31/06 greife der Ausschlussgrund des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Falle des Erscheinens eines Prüfers der SteuFa nur hinsichtlich der Verdachtsmomente, wegen derer die SteuFa für den Steuerpflichtigen erkennbar ermittle.

    Zur Klagebegründung tragen sie vertiefend vor: Vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 12. Dezember 2007 X R 31/06 sei die Rechtsauffassung des Beklagten nicht haltbar.

    § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG ist insbesondere dann einschlägig, wenn die Steuerfahndung bei dem Steuerpflichtigen wegen der Ermittlung einer Steuerstraftat zum Zwecke der Durchsuchung erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 31/06, BFHE 219, 498, BStBl II 2008, 344 unter II. 2. a) aa)).

    In dem von den Beteiligten zitierten Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 31/06 (BFHE 219, 498, BStBl II 2008, 344) stellt der BFH im Rahmen der Auslegung des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG für eine Fallkonstellation, in der es um die Frage ging, ob die Sperrwirkung auch auf nicht im Einleitungsvermerk genannte Besteuerungszeiträume zu erstrecken ist, auf den im Einleitungsvermerk zu Grunde gelegten Lebenssachverhalt ab.

    Die Ausschlusswirkung des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG trete jedoch nur ein, wenn die Zielrichtung für den Betroffenen erkennbar sei (vgl. BFH, BFHE 219, 498, BStBl II 2008, 344 unter II. 2. a) bb) und cc)).

    Andererseits hat der BFH im Zusammenhang mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Tatentdeckung i. S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG unter Berufung auf das vorgenannte Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 31/06 entschieden, dass sich die entdeckte Tat i. S. dieser Vorschrift nach den Verdachtsmomenten bestimme, welche hinreichend sind, um von der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung auszugehen.

    Wegen der Besonderheiten des vom BFH im Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 31/06 entschiedenen Sachverhalts sowie der tatbestandlichen Unterschiede der Regelungen des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG und § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG sind nach Auffassung des Senats die jeweiligen Entscheidungsgrundsätze nicht ohne weiteres auf den Tatbegriff i. S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Fall unrichtiger Angaben in einer Steuererklärung hinsichtlich verschiedener Einkunftsarten zu übertragen.

    aa) Im Rahmen des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG ist bei einem Erscheinen des Fahndungsprüfers auf den gegenüber dem Betroffenen geäußerten Anlass und Umfang der Ermittlungen abzustellen (vgl. zum Kriterium der Erkennbarkeit BFH, BFHE 219, 498, BStBl II 2008, 344 unter II. 1. a); Rottpeter/Webel in Schwarz, a.a.O., Anhang zu.

    In Umsetzung dessen hat der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit eine weitgehend objektivierte Beschreibung der Situationen, in denen die Straffreiheit nicht mehr erreicht werden kann, durch typisierende Fallgruppen vorgenommen (vgl. BFH, BFHE 219, 498, BStBl II 2008, 344 unter II. 2. a) bb)).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2011 - 14 K 2780/09
    Nach der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 26. November 2008 X R 20/07 sei es vor dem Erlass der Änderungsbescheide auch nicht erforderlich, zunächst eine Steuerfestsetzung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 StraBEG bzw. die Wirkung der strafbefreienden Erklärung aufzuheben.

    Maßgeblich ist insoweit, dass das Erlöschen der Steueransprüche kraft Gesetzes u. a. davon abhängig ist, dass kein Sperrgrund im Sinne des § 7 StraBEG eingreift (vgl. mit ausführlicher Begründung BFH-Urteil vom 26. November 2008 X R 20/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 223, 330, BStBl II 2009, 388 unter II. 4. b)).

    Da die Einzelsperrgründe des § 7 Satz 1 StraBEG weitestgehend an denen des § 371 AO ausgerichtet sind, gilt jedenfalls im Grundsatz, dass die für die Selbstanzeige nach § 371 AO vorliegenden Erkenntnisse auf § 7 StraBEG übertragen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7 unter II. 2. a) und BFH, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 388 unter II. 4. c) aa)).

    Insoweit handle der Betroffene typisierend betrachtet weiterhin freiwillig (vgl. BFH, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 338 unter II. 4 c) bb)).

    Denn eine solche würde, bezogen auf die freiberuflichen Einkünfte des Klägers, einen hinreichenden Tatverdacht, der bei vorläufiger Tatbewertung eine (strafrechtliche) Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht, voraussetzen (vgl. BFH, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 338 unter II. 3. b)).

  • BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04

    Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei einem Einkunftsmillionär

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2011 - 14 K 2780/09
    Insoweit handle der Betroffene typisierend betrachtet weiterhin freiwillig (vgl. BFH, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 338 unter II. 4 c) bb)).

    Denn eine solche würde, bezogen auf die freiberuflichen Einkünfte des Klägers, einen hinreichenden Tatverdacht, der bei vorläufiger Tatbewertung eine (strafrechtliche) Verurteilung des Betroffenen wahrscheinlich macht, voraussetzen (vgl. BFH, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 338 unter II. 3. b)).

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 99/04

    Keine Strafbefreiung nach dem StraBEG bei inhaltlichen und/oder formellen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.02.2011 - 14 K 2780/09
    Da die Einzelsperrgründe des § 7 Satz 1 StraBEG weitestgehend an denen des § 371 AO ausgerichtet sind, gilt jedenfalls im Grundsatz, dass die für die Selbstanzeige nach § 371 AO vorliegenden Erkenntnisse auf § 7 StraBEG übertragen werden können (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 2007 VIII R 99/04, BFHE 218, 1, BStBl II 2008, 7 unter II. 2. a) und BFH, BFHE 223, 330, BStBl II 2009, 388 unter II. 4. c) aa)).
  • BFH, 26.02.2013 - VIII R 6/11

    Reichweite einer Steuerfahndungsprüfung - Ausschluss der Strafbefreiung nach § 7

    Dagegen erhoben die Kläger nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage, die das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1279 veröffentlichten Urteil als unbegründet abwies.
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