Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 17.06.2008 - 5 K 4522/06 U |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuschüsse einer Rundfunkanstalt zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung eines für sie tätigen so genannten freien Journalisten als umsatzsteuerpflichtiges Leistungsentgelt; Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beitragszuschüsse einer Rundfunkanstalt zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eines freien Journalisten - Beitragszuschüsse einer Rundfunkanstalt zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eines freien Journalisten; gesetzliche Verpflichtung; Zugehörigkeit zum ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beitragszuschüsse einer Rundfunkanstalt zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung eines freien Journalisten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 17.06.2008 - 5 K 4522/06 U
- BFH, 19.05.2010 - XI R 35/08
Papierfundstellen
- EFG 2009, 292
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.05.1995 - V R 86/93
1. Mahngebühren einer ärztlichen Verrechnungsstelle gehören zum Entgelt für die …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2008 - 5 K 4522/06
Zum Entgelt zählt in erster Linie die vertraglich vereinbarte Leistungsvergütung, zu deren Zahlung der Leistungsempfänger verpflichtet ist; darüber hinaus können auch weitergehende Aufwendungen des Leistungsempfängers zusätzliches Entgelt "für die Leistung" sein, wenn insoweit kein anderer Zuwendungsgrund als das Leistungsverhältnis zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ersichtlich ist (vgl. BFH, Urteil vom 11.05.1995, V R 86/93, BStBl II 1995, 613, m.w.N.). - BFH, 05.12.2007 - V R 63/05
Übernahme der öffentlichen Abfallentsorgung durch eine GmbH - Vorliegen eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2008 - 5 K 4522/06
Zwischen der erbrachten Leistung und der empfangenen Gegenleistung muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen (vgl. hierzu z. B. BFH, Urteil vom 05.12.2007, V R 63/05, Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2008, 996-999). - BFH, 06.06.2002 - VI R 178/97
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2008 - 5 K 4522/06
Nach dem Urteil des BFH vom 06.06.2002, VI R 178/97,BStBl II 2003, 34, stellt die Entrichtung des gesetzlich geschuldeten Arbeitgeberanteils zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung eines Arbeitnehmers keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn dar. - BFH, 09.10.2002 - V R 73/01
Pensionskassenbeiträge für einen Rundfunkermittler
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2008 - 5 K 4522/06
Gegen die Beurteilung des Senats, wonach die Beitragszuschüsse nicht als umsatzsteuerlich relevantes Entgelt zu qualifizieren sind, lässt sich auch nicht das Urteil des BFH vom 09.10.2002, V R 73/01, BStBl II 2003, 217, anführen. - BFH, 30.05.1996 - V R 2/95
Zur Frage der Selbständigkeit einer gastspielverpflichteten Opernsängerin
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.06.2008 - 5 K 4522/06
Für die Nichtselbständigkeit können folgende Merkmale sprechen (vgl. z. B Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 30.05.1996, V R 2/95, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 493):.
- BFH, 19.05.2010 - XI R 35/08
Beitragszuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind kein …
Das Urteil ist veröffentlich in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 292.