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   FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12 E   

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https://dejure.org/2013,46057
FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12 E (https://dejure.org/2013,46057)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2013 - 15 K 4719/12 E (https://dejure.org/2013,46057)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 15 K 4719/12 E (https://dejure.org/2013,46057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für die Anschaffung eines Pkw

  • Betriebs-Berater

    Nachweis der Investitionsabsicht bei nachträglicher Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 g Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
    Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG : Antragstellung bis zum Eintritt der Bestandskraft - Nachweis der Investitionsabsicht im Abzugsjahr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG: Antragstellung bis zum Eintritt der Bestandskraft - Nachweis der Investitionsabsicht im Abzugsjahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1010
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09

    Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12
    Entgegen der Ansicht der Kläger fällt die in Gestalt einer Prognose der Investitionstätigkeit auf der Grundlage objektivierter wirtschaftlicher Gegebenheiten vorzunehmende Überprüfung negativ aus (vgl. BFH-Urteil vom 17.01.2012 VIII R 23/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2012, 933).

    Dies spricht aus Sicht des Senates unter Einbeziehung der Gesamtumstände dafür, dass im Streitfall nicht - wie erforderlich - investitionsbezogene, sondern allein investitionsfremde Gründe eine Rolle gespielt haben (Steuergestaltung durch Ausgleich einer vom Beklagten nachträglich vorgenommenen Einkommenserhöhung; vgl. BFH-Urteile vom 29.04.2008 VIII R 62/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2008, 747; vom 17.01.2012 VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933).

  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12
    Zwar werden auch im Anwendungsbereich des § 7g EStG Umstände, die erst nach dem Bilanzstichtag eintreten bzw. offenbar werden, für die steuerrechtliche Beurteilung am Maßstab der genannten Norm herangezogen (BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11, BFH/NV 2012, 1701).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 62/06

    Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12
    Dies spricht aus Sicht des Senates unter Einbeziehung der Gesamtumstände dafür, dass im Streitfall nicht - wie erforderlich - investitionsbezogene, sondern allein investitionsfremde Gründe eine Rolle gespielt haben (Steuergestaltung durch Ausgleich einer vom Beklagten nachträglich vorgenommenen Einkommenserhöhung; vgl. BFH-Urteile vom 29.04.2008 VIII R 62/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2008, 747; vom 17.01.2012 VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933).
  • BFH, 28.04.2016 - I R 31/15

    Investitionsabzugsbetrag - nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen -

    Die Rüge, das FG sei dazu verpflichtet gewesen, bis zum Abschluss der Revisionsverfahren IV R 9/14 (Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Dezember 2013  4 K 159/13, EFG 2014, 826) und X R 15/14 (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2013  15 K 4719/12 E, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 325) die Verfahrensruhe anzuordnen, ist bereits deshalb unschlüssig, weil dies von beiden Beteiligten beantragt werden muss (§ 251 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 Satz 1 FGO).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 15/14

    § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG: Investitionsabsicht - Finanzierungszusammenhang

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2013 15 K 4719/12 E aufgehoben.
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