Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12 E |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für die Anschaffung eines Pkw
- Betriebs-Berater
Nachweis der Investitionsabsicht bei nachträglicher Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7 g Abs. 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1
Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG : Antragstellung bis zum Eintritt der Bestandskraft - Nachweis der Investitionsabsicht im Abzugsjahr - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG: Antragstellung bis zum Eintritt der Bestandskraft - Nachweis der Investitionsabsicht im Abzugsjahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12 E
- BFH, 06.04.2016 - X R 15/14
Papierfundstellen
- BB 2014, 1010
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12
Entgegen der Ansicht der Kläger fällt die in Gestalt einer Prognose der Investitionstätigkeit auf der Grundlage objektivierter wirtschaftlicher Gegebenheiten vorzunehmende Überprüfung negativ aus (vgl. BFH-Urteil vom 17.01.2012 VIII R 23/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2012, 933).Dies spricht aus Sicht des Senates unter Einbeziehung der Gesamtumstände dafür, dass im Streitfall nicht - wie erforderlich - investitionsbezogene, sondern allein investitionsfremde Gründe eine Rolle gespielt haben (Steuergestaltung durch Ausgleich einer vom Beklagten nachträglich vorgenommenen Einkommenserhöhung; vgl. BFH-Urteile vom 29.04.2008 VIII R 62/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2008, 747; vom 17.01.2012 VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933).
- BFH, 20.06.2012 - X R 42/11
Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12
Zwar werden auch im Anwendungsbereich des § 7g EStG Umstände, die erst nach dem Bilanzstichtag eintreten bzw. offenbar werden, für die steuerrechtliche Beurteilung am Maßstab der genannten Norm herangezogen (BFH-Urteil vom 20.06.2012 X R 42/11, BFH/NV 2012, 1701). - BFH, 29.04.2008 - VIII R 62/06
Erweiterung der Ansparrücklage nach § 7g EStG für bereits angeschaffte …
Auszug aus FG Düsseldorf, 17.07.2013 - 15 K 4719/12
Dies spricht aus Sicht des Senates unter Einbeziehung der Gesamtumstände dafür, dass im Streitfall nicht - wie erforderlich - investitionsbezogene, sondern allein investitionsfremde Gründe eine Rolle gespielt haben (Steuergestaltung durch Ausgleich einer vom Beklagten nachträglich vorgenommenen Einkommenserhöhung; vgl. BFH-Urteile vom 29.04.2008 VIII R 62/06, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2008, 747;… vom 17.01.2012 VIII R 23/09, BFH/NV 2012, 933).
- BFH, 28.04.2016 - I R 31/15
Investitionsabzugsbetrag - nachträgliche Glättung von BP-Mehrergebnissen - …
Die Rüge, das FG sei dazu verpflichtet gewesen, bis zum Abschluss der Revisionsverfahren IV R 9/14 (Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil vom 18. Dezember 2013 4 K 159/13, EFG 2014, 826) und X R 15/14 (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2013 15 K 4719/12 E, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 325) die Verfahrensruhe anzuordnen, ist bereits deshalb unschlüssig, weil dies von beiden Beteiligten beantragt werden muss (§ 251 der Zivilprozessordnung --ZPO-- i.V.m. § 155 Satz 1 FGO). - BFH, 06.04.2016 - X R 15/14
§ 7g EStG i. d. F. des UntStRefG: Investitionsabsicht - Finanzierungszusammenhang
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2013 15 K 4719/12 E aufgehoben.