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   FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04 E   

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https://dejure.org/2005,10059
FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04 E (https://dejure.org/2005,10059)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.2005 - 11 K 5616/04 E (https://dejure.org/2005,10059)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 11 K 5616/04 E (https://dejure.org/2005,10059)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuererlass; Beschränkt Steuerpflichtige; Kulturvereinigung; Tanzensemble; Ermessenszweck - Ermessenszweck bei Einkommensteuererlass gem. § 50 Abs. 7 EStG gegenüber beschränkt steuerpflichtiger ausländischer Kulturvereinigung (Schweizer Tanzensemble)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessenszweck bei Einkommensteuererlass gem. § 50 Abs. 7 EStG gegenüber beschränkt steuerpflichtiger ausländischer Kulturvereinigung (Schweizer Tanzensemble)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung für einen Steuererlass aus volkswirtschaftlichen Gründen; Auswirkungen einer kulturellen oder sportlichen Veranstaltung auf die volkswirtschaftliche Entwicklung; Veranstaltung eines schweizer Tanzensembles mit Auswirkungen auf die inländische ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 353
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.07.1995 - I B 200/94

    Nachforderungsbescheid an beschränkt steuerpflichtige Künstlergruppe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04
    Auch wenn - wie im Streitfall - die Vereinbarung über die künstlerischen Auftritte im Inland mit einer Künstlergruppe abgeschlossen wurde, besteht die Besonderheit, dass diese zivilrechtlich zwar Gläubiger der Vergütung im Sinne des § 50 a Abs. 5 Satz 2 EStG ist, nach der Systematik des EStG aber nicht beschränkt steuerpflichtig sein kann (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 1995 I B 200/94, BFH/NV 1996, 311).

    Im Streitfall sind die einzelnen Ensemblemitglieder mit ihrem Anteil an den Einnahmen bereits im Steuerbescheid anzugeben (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juli 1995 I B 200/99; BFH/NV 1996, 311).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04
    Der Senat kann daher offen lassen, ob der Kläger Mitglied einer Kulturvereinigung i. S. d. BMF-Schreibens war und ob der Ausschluss von Solisten und solistisch besetzten Ensemblen mit dem aus Artikel 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Gebot folgerichtiger Ausgestaltung steuerlicher Be- und Entlastungsgrundentscheidungen zu vereinbaren ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. März 2002 II BvL 17/99, BStBl II 2002, 618; vom 30. September 1998 II BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).
  • BFH, 25.11.1997 - IX R 28/96

    Vollverzinsung bei Fehler des Finanzamts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04
    Gleichwohl kann das Gericht ausnahmsweise gemäß § 101 Satz 1 FGO eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass nur eine Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (vgl. zur sog. Ermessensreduktion auf Null BFH-Urteil vom 25. November 1997 IX R 28/96, BFHE 185, 94, BStBl II 1998, 550).
  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04
    Der Senat kann daher offen lassen, ob der Kläger Mitglied einer Kulturvereinigung i. S. d. BMF-Schreibens war und ob der Ausschluss von Solisten und solistisch besetzten Ensemblen mit dem aus Artikel 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Gebot folgerichtiger Ausgestaltung steuerlicher Be- und Entlastungsgrundentscheidungen zu vereinbaren ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. März 2002 II BvL 17/99, BStBl II 2002, 618; vom 30. September 1998 II BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. April 1978 2 BvL 2/75, BverfGE 48, 210, BStBl II 1978, 548 zum Begriff "volkswirtschaftliche Gründe" in § 34 c Abs. 3 EstG 1956, der dem heutigen § 34 c Abs. 5 EStG entsprach, entschieden, dass dieser Begriff unter Berücksichtigung von Sinnzusammenhang, Zielsetzung und Entstehungsgeschichte hinreichend konkretisiert sei.
  • BFH, 11.06.1997 - X R 14/95

    Isolierte Verspätungszuschlagsfestsetzung zulässig; mit dem Höchstbetrag von 10

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04
    Für die gerichtliche Prüfung sind diejenigen tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die der Behörde im Zeitpunkt der letzten Ermessensausübung bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642).
  • FG Hessen, 17.12.1975 - II 828/67
    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 5616/04
    Aus der Entstehungsgeschichte von § 50 Abs. 7 EStG lässt sich ableiten, dass volkswirtschaftliche Gründe, die einen Erlass oder eine Pauschalierung rechtfertigen, vorliegen, wenn die Allgemeinheit von der Tätigkeit des Steuerpflichtigen durch die nachhaltige Förderung gesamtwirtschaftlicher Ziele im Inland einen über das Normalmaß hinausgehenden Vorteil hat (vgl. Herkenroth in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 50 EStG Rz. 483; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 17. Dezember 1975 II 828/67, EFG 1976, 452 m. w. N.).
  • BFH, 04.03.2008 - VII R 10/06

    Aufrechnungsverbot im massearmen Insolvenzverfahren

    Gegen dieses in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 353 veröffentlichte Urteil richtet sich die Revision des FA, das sich im Wesentlichen darauf beruft, es fehle in der InsO eine planwidrige Regelungslücke hinsichtlich der Aufrechnung im Falle der Masseunzulänglichkeit, welche durch § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO geschlossen werden könnte.
  • BFH, 07.03.2007 - I R 98/05

    Erlass von Einkommensteuer ausländischer Künstler - Tanzdarbietung als

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 353 abgedruckt.
  • BFH, 07.03.2007 - I R 99/05

    Ausländische Künstler; Erlass von ESt

    Die in diesem Sinne ausgelegte Klage wies es als unbegründet ab (FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Oktober 2005 11 K 5617/04 E); die Gründe seines Urteils sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 353 abgedruckt.
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