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   FG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 K 2493/06 Erb   

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https://dejure.org/2007,9198
FG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 K 2493/06 Erb (https://dejure.org/2007,9198)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.2007 - 4 K 2493/06 Erb (https://dejure.org/2007,9198)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 4 K 2493/06 Erb (https://dejure.org/2007,9198)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zutreffende Berücksichtigung des Anrechnungsbetrags für Vorerwerbe in einem Schenkungsteuerbescheid; Ermittlung des Abzugsbetrags nach den zur Zeit des letzten Erwerbs geltenden Vorschriften und dem für die früheren Erwerbe einschlägigen Steuersatz

  • Judicialis

    ErbStG § 14 Abs. 1 S. 1; ; ErbStG § 14 Abs. 1 S. 2; ; ErbStG § 14 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnungsbetrag für Vorerwerbe - Zusammenrechnung von Schenkungen; Zehnjahreszeitraum; Anrechnungsbetrag für Vorerwerbe; Fiktive Steuer; Überprogression

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnungsbetrag für Vorerwerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkungsteuer: Ermittlung des Anrechnungsbetrages gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 147
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.01.2002 - II R 78/99

    Zusammenrechnung - Korrektur der Überprogression

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 K 2493/06
    Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Januar 2002 II R 78/99, BFHE 197, 280, BStBl II 2002, 316 sei die Überprogression, die dadurch eingetreten sei, dass der Vorerwerb aus dem Jahr 1995 durch die Zusammenrechnung mit dem Erwerb aus dem Jahr 1990 einem Steuersatz von 16 v.H. unterworfen worden sei, zu korrigieren.

    Aus dem BFH-Urteil in BFHE 197, 280, BStBl II 2002, 316 ergibt sich nichts anderes.

    Dem steht das BFH-Urteil in BFHE 197, 280, BStBl II 2002, 316 nicht entgegen, weil diese Entscheidung noch zu § 14 Abs. 1 ErbStG a.F. ergangen ist.

    Der Senat hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen, weil er von den - allerdings noch zu § 14 Abs. 1 ErbStG a.F. entwickelten - Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 197, 280, BStBl II 2002, 316 abweicht und eine höchstrichterliche Klärung der im Streitfall aufgeworfenen Rechtsfrage bezüglich des § 14 Abs. 1 ErbStG n.F. noch aussteht.

  • BFH, 02.03.2005 - II R 43/03

    Ansatz des persönlichen Freibetrags bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 K 2493/06
    Das beklagte Finanzamt hat statt der zutreffend von ihm unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 2. März 2005 II R 43/03, BFHE 209, 153, BStBl II 2005, 728 mit 18.381 EUR ermittelten fiktiven Steuer für die Vorerwerbe von 19. Dezember 1995 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG die mit dem Bescheid vom 24. März 2000 festgesetzte Schenkungsteuer von umgerechnet 26.743 EUR von der Steuer für den Gesamtbetrag abgezogen.
  • BFH, 31.05.2006 - II R 20/05

    SchSt: Erhöhung der Freibeträge zwischen Vorerwerb und Letzterwerb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 K 2493/06
    Der Senat sieht sich in dieser Auslegung des § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG durch das BFH-Urteil vom 31. Mai 2006 II R 20/05, BFH/NV 2006, 2260 bestätigt.
  • FG Düsseldorf, 19.01.2017 - 14 K 2779/14

    Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Beteiligung an der Zerlegung des

    Hiervon werden Wertverluste von im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstücken nicht erfasst (vgl. BFH-Urteil vom 04.04.2007 I R 23/06, BStBl II 2007, 836; Hessisches Finanzgericht Urteil vom 19.03.2008 8 K 2117/07, EFG 2008, 147).
  • BFH, 14.01.2009 - II R 48/07

    Korrektur der Mehrsteuer aufgrund eines Progressionssprungs (Überprogression)

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 147 abgedruckt.
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