Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,71179
FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10 Kg (https://dejure.org/2014,71179)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2014 - 10 K 4001/10 Kg (https://dejure.org/2014,71179)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 10 K 4001/10 Kg (https://dejure.org/2014,71179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,71179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Beanspruchung von Kindergeld durch eine türkische Staatsbürgerin; Besitz eines Protokollausweises für Ortskräfte bei ausländischen Staatsangehörigen; Freistellung von einem Aufenthaltstitel

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.06.2010 - III R 42/09

    Kindergeldanspruch eines türkischen Staatsbürgers nach dem Vorläufigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10
    Dem steht das VEA, das weiter in Kraft ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 III R 42/09, BFH/NV 2010, 2168) nicht entgegen.

    Danach steht türkischen Staatsangehörigen, die seit wenigstens sechs Monaten in Deutschland wohnen, wie deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich Kindergeld unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 EStG zu (BFH-Urteil vom 17. Juni 2010, a.a.O.).

  • BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R

    Erziehungsgeld - in Deutschland lebender türkischer Arbeitnehmer - Wohnsitz oder

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10
    Das Kindergeld nach § 62 ff. EStG fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikel 10 Abs. 1 ARB 1/80, der sich lediglich auf das "Arbeitsentgelt und die sonstigen Arbeitsbedingungen" bezieht (so z. B. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 29. Januar 2002 B 10/14 EG 8/99 R SozR 3-7833 § 1 Nr. 27 für das Erziehungsgeld).
  • BFH, 25.07.2007 - III R 81/03

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10
    Denn nach allgemeiner völkerrechtlicher Praxis werden echte wie unechte Ortskräfte und ihre Angehörigen als ständig Ansässige behandelt (Rundschreiben des AA vom 19. September 2008, Zur Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen in der Bundesrepublik Deutschland, Gemeinsames Ministerialblatt 2008, 1154, 1160, 1162; BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 III R 81/03, BFH/NV 2008, 196).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 45/12

    Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10
    Der Berichterstatter hat das Verfahren mit Beschluss vom 18. Oktober 2012 gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zum Ergehen einer Entscheidung im Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) VI R 45/12 ausgesetzt.
  • BFH, 25.07.2007 - III R 55/02

    Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10
    BFH-Urteil vom 25. Juli 2007 (III R 55/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2008, 758), auf das sich die Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 17. Februar 2014 zur Begründung ihres Kindergeldanspruchs bezogen hat.
  • FG Niedersachsen, 16.05.2012 - 3 K 352/11

    Anspruch einer Ehefrau einer sogenannten "unechten" Ortskraft eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10
    Der BFH hat mit Urteil vom 8. August 2013 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2014, 83) die Revision gegen das den Kindergeldanspruch ablehnende Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Mai 2012 (3 K 353/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2012, 1862) als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht