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   FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16 VK   

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https://dejure.org/2018,23844
FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16 VK (https://dejure.org/2018,23844)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2018 - 4 K 123/16 VK (https://dejure.org/2018,23844)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK (https://dejure.org/2018,23844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KaffeeStG § 17 Abs. 2 S. 1
    Festsetzung von Kaffeesteuer aufgrund des mittelbaren Besitzes von Röstkaffee in Form von Kaffeepads

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Besitzbegriff im KaffeeStG richtet sich nach den Begrifflichkeiten der harmonisierten Verbrauchssteuern

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Schuldner der Kaffeesteuer: Besitzbegriff des § 17 Abs. 2 Satz 3 KaffeeStG - Nichtanwendbarkeit der nationalen Regelungen über die Besitzdienerschaft - Übertragbarkeit der Rechtsprechung zu den harmonisierten Verbrauchsteuern

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.10.2015 - VII B 39/15

    Kein Rückgriff auf Bestimmungen des nationalen Sachenrechts bei autonomer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16
    Dass die im nationalen Zivilrecht verankerten Regelungen, wie z.B. Regelungen über die Besitzdienerschaft, wegen der unterschiedlichen Zweckrichtungen der jeweiligen Gesetze nicht zur Auslegung von Bestimmungen der harmonisierten Verbrauchsteuern herangezogen werden können, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH- (vgl. BFH, Urteil vom 10.10.2007 - VII R 49/06, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ- 2008, 85; Beschluss vom 21.10.2015 - VII B 39/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2016, 230).
  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16
    Dass die im nationalen Zivilrecht verankerten Regelungen, wie z.B. Regelungen über die Besitzdienerschaft, wegen der unterschiedlichen Zweckrichtungen der jeweiligen Gesetze nicht zur Auslegung von Bestimmungen der harmonisierten Verbrauchsteuern herangezogen werden können, entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH- (vgl. BFH, Urteil vom 10.10.2007 - VII R 49/06, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ- 2008, 85; Beschluss vom 21.10.2015 - VII B 39/15, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV- 2016, 230).
  • FG Düsseldorf, 14.05.2012 - 4 V 1237/12
    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.04.2018 - 4 K 123/16
    Der Senat überträgt diese zu den harmonisierten Verbrauchsteuern ergangene Rechtsprechung des BFH jedoch auf die Kaffeesteuer [so bereits im Beschluss des Senats vom 14. Mai 2012 im Verfahren 4 V 1237/12 A (VK)].
  • FG München, 15.09.2023 - 14 K 2480/22

    Kaffeesteuer

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass der nationale Gesetzgeber abweichende Grundsätze für das nicht harmonisierte Kaffeesteuerrecht aufgestellt hätte (vgl. zur Übertragbarkeit FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40, Rn. 17).

    Soweit er insoweit als Besitzdiener nach § 855 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) selbst keinerlei Besitz hat, sondern dieser dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, hat diese Rechtsfigur nach der zu den harmonisierten Verbrauchsteuern ergangenen Rechtsprechung für die Bestimmung des Verbrauchsteuerschuldners jedoch keine Bedeutung (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40, Rn. 15 ff).

  • FG München, 25.05.2023 - 14 K 981/22

    Versender, Besitzer oder Verwender des Kaffees Steuerschuldner nach dem

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass der nationale Gesetzgeber abweichende Grundsätze für das nicht harmonisierte Kaffeesteuerrecht aufgestellt hätte (vgl. zur Übertragbarkeit FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40 , Rn. 17).

    Soweit er insoweit als Besitzdiener nach § 855 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) selbst keinerlei Besitz hat, sondern dieser dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, hat diese Rechtsfigur nach der zu den harmonisierten Verbrauchsteuern ergangenen Rechtsprechung für die Bestimmung des Verbrauchsteuerschuldners jedoch keine Bedeutung (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40 , Rn. 15 ff).

  • FG Düsseldorf, 29.09.2023 - 4 V 1068/23

    Steuerentstehung durch Inbesitzhalten von Tabakwaren: Erwerb von Substituten für

    Nach der Rechtsprechung des BFH, die der Senat auf die nicht harmonisierten Steuern überträgt (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. April 2018 - 4 K 123/16 VK, ZfZ Beilage 2018, Nr. 3, 40-41), geht es bei der Bestimmung des (verbrauchsteuerrechtlichen) Abgabenschuldners nach dem Unionsrecht, das keine Regelungen zur Feststellung des Besitzers enthält, darum, denjenigen in Anspruch nehmen zu können, in dessen unmittelbarer Obhut sich eine Ware befindet und der deshalb anhand objektiver Umstände relativ leicht ausgemacht und zur steuerrechtlichen Verantwortung gezogen werden kann.
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