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   FG Düsseldorf, 18.12.2015 - 4 K 3636/14 Erb   

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https://dejure.org/2015,43445
FG Düsseldorf, 18.12.2015 - 4 K 3636/14 Erb (https://dejure.org/2015,43445)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2015 - 4 K 3636/14 Erb (https://dejure.org/2015,43445)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 4 K 3636/14 Erb (https://dejure.org/2015,43445)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Höhe des Freibetrags bei der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Grundbesitz

  • Betriebs-Berater

    EU-rechtskonforme Berechnung des Freibetrags bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Höhe des Freibetrags bei der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Grundbesitz

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Höhe des Freibetrags bei der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Grundbesitz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Steuerpflichtiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Kürzung des Ehegattenfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Kürzung des Ehegattenfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige unionsrechtswidrig

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer: Keine Kürzung des Ehegattenfreibetrags bei beschränkter Steuerpflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 360
  • EFG 2016, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.10.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2015 - 4 K 3636/14
    Dies folge aus der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 27. November 2013 (4 K 689/12 Erb) im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Oktober 2013 (C-181/12).

    Mit der Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter und ergänzt, dass sich der EuGH - entgegen der Auffassung des Beklagten - mit der Frage der Besserstellung beschränkt Steuerpflichtiger gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen in seinem Urteil vom 17. Oktober 2013 (C-181/12), Rz. 55-57, bereits auseinandergesetzt habe.

    Obgleich dies nach dem Wortlaut der Bestimmung nur in den Fällen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) gelten soll, kann der Kläger nicht nur auf den Freibetrag des § 16 Abs. 2 ErbStG von 2.000 EUR verwiesen werden (EuGH-Urteil vom 17. Oktober 2013 C-181/12, Rs. Welte, ABl EU 2013, Nr C 367, 11, Rn. 68).

    Einen solchen unmittelbaren Zusammenhang konnte der EuGH nicht erkennen: Der steuerliche Vorteil, der sich im Staat des Vermögensanfalls daraus ergebe, dass ein unverminderter Freibetrag von der Bemessungsgrundlage abgezogen werde, sofern an dem Erwerb mindestens eine Person mit Wohnsitz im Inland beteiligt sei, werde in diesem Staat durch keine bestimmte steuerliche Belastung im Rahmen der Erbschaftsteuer ausgeglichen (EuGH-Urteil vom 17. Oktober 2013 C-181/12, ABl EU 2013, Nr C 367, 11, Rn. 58-61).

    In diesem Fall bestehe kein unmittelbarer und logischer Zusammenhang in Form einer Symmetrie zwischen dieser steuerlichen Vergünstigung und einer geltend gemachten bestimmten steuerlichen Belastung (EuGH, Schlussanträge vom 12. Juni 2013, C-181/12, Rn. 67-72).

    Einem solchen Gebietsansässigen würde der gesamte Freibetrag gewährt werden (EuGH, Schlussanträge vom 12. Juni 2013, C-181/12, Rn. 83f.).

  • BFH, 10.05.2017 - II R 53/14

    Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2015 - 4 K 3636/14
    Der Senat lässt die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren mit dem Az. II R 53/14 zu.
  • FG Düsseldorf, 27.11.2013 - 4 K 689/12

    Schweizer Erbe hat Anspruch auf denselben Freibetrag wie ein in Deutschland

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2015 - 4 K 3636/14
    Dies folge aus der Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 27. November 2013 (4 K 689/12 Erb) im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Oktober 2013 (C-181/12).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-211/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 63 AEUV

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2015 - 4 K 3636/14
    Mit dem Urteil vom 4. September 2014 (C-211/13) habe der Gerichtshof seine Rechtsauffassung erneut bestätigt.
  • BFH, 10.05.2017 - II R 2/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10. 05. 2017 II R 53/14 -

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2015  4 K 3636/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 301 veröffentlicht.

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