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   FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16 K   

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FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16 K (https://dejure.org/2017,51929)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2017 - 6 K 1598/16 K (https://dejure.org/2017,51929)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 6 K 1598/16 K (https://dejure.org/2017,51929)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Kommanditbeteiligung einer Stiftung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Stiftung - Einkünfte aus Beteiligung an Publikums-GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kommanditbeteiligung einer Stiftung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Besprechungen u.ä.

  • pwc.de (Entscheidungsbesprechung)

    Originär gewerbliche Einkünfte aus einer KG-Beteiligung begründen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 150
  • BB 2018, 2728
  • EFG 2018, 309
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 07.11.2000 - VIII R 16/97

    Minderjährige Kinder als Kommanditisten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Dies gelte aber nicht, wenn der Kommanditist infolge seiner geringen Beteiligung nicht in der Lage sei, gegen den Willen der Mehrheitsbeteiligten Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftsvertrages über die Auflösung der Gesellschaft herbeizuführen, denn diese Situation ergebe sich nicht durch ein Abweichen vom Regelstatut des HGB, sondern folge aus einer nicht ausreichenden Beteiligung, wie sie in jeder Personengesellschaft vorkommen könne (BFH-Urteile vom 10.11.1987 VIII R 166/84, BStBl. II 1989, 758; vom 07.11.2000 VIII R 16/97, BStBl. II 2011, 186).

    Dem Bestimmtheitsgrundsatz sei insbesondere dann nicht genüge getan, wenn laut Gesellschaftsvertrag pauschal alle Entscheidungen dem Mehrheitsbeschluss unterliegen sollen; eine solche Klausel sei dahingehend auszulegen, dass sie nur Beschlüsse über die laufenden Geschäfte betreffen (BFH-Urteil vom 07.11.2000, VIII R 16/97, BStBl. II 2001, 186).

  • BFH, 27.03.2001 - I R 78/99

    Kommanditbeteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Es bestünden keine Zweifel daran, dass ein Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO sei (BFH-Urteil vom 27.03.2001, I R 78/99, BStBl. II 2001, 449).

    Bei Anwendung des § 64 Abs. 3 AO ist auf die anteiligen Bruttoeinnahmen der Klägerin aus der Kommanditbeteiligung, die der Feststellung des Gewinnes aus Gewerbebetrieb zugrunde liegen, abzustellen (BFH, Urteil vom 27.3.2001 I R 78/99, BStBl II 2001, 449).

  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 166/84

    Schenkweise als Kommanditisten in eine Kommanditgesellschaft aufgenommene

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Die schenkweise überlassenen Kommanditanteile stehen einer Mitunternehmerschaft nicht entgegen (BFH-Urteil vom 10.11.1987 VIII R 166/84, BStBl. II 1989, 758).

    Dies gelte aber nicht, wenn der Kommanditist infolge seiner geringen Beteiligung nicht in der Lage sei, gegen den Willen der Mehrheitsbeteiligten Beschlüsse über die Änderung des Gesellschaftsvertrages über die Auflösung der Gesellschaft herbeizuführen, denn diese Situation ergebe sich nicht durch ein Abweichen vom Regelstatut des HGB, sondern folge aus einer nicht ausreichenden Beteiligung, wie sie in jeder Personengesellschaft vorkommen könne (BFH-Urteile vom 10.11.1987 VIII R 166/84, BStBl. II 1989, 758; vom 07.11.2000 VIII R 16/97, BStBl. II 2011, 186).

  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 328/83

    Ein Kommanditist ist bei faktischem Auschluß von Stimm- und Widerspruchsrecht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Ferner sei das Urteil des BFH vom 11.10.1988, VIII R 328/83, zur Beurteilung der Mitunternehmerstellung der Klägerin zu beachten.

    Zwar sei ein Kommanditist kein Mitunternehmer, wenn er in keinem Fall den Mehrheitsgesellschafter an einer Beschlussfassung hindern könne, z.B. auch dann nicht, wenn es um die Änderung der Satzung oder die Auflösung der Gesellschaft gehe (BFH-Urteil vom 11.10.1988, VIII R 328/83, BStBl. II 1989, 762).

  • BGH, 21.10.2014 - II ZR 84/13

    GmbH & Co. KG: Formelle Legitimation einer auf eine Mehrheitsklausel im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    In den Fällen der absolut oder relativ unentziehbaren Rechte ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig eine treupflichtwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht anzunehmen, während in den sonstigen Fällen die Minderheit den Nachweis einer treupflichtwidrigen Mehrheitsentscheidung zu führen hat (BGH, Urteil vom 21.1.2014 II ZR 84/13, DStR 2014, 2403).
  • BFH, 29.04.1981 - IV R 131/78

    Zur Frage der Mitunternehmerschaft von Kommanditisten, die ohne weiteres zum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Ein Kommanditist, der vom persönlich haftenden Gesellschafter ohne weiteres zum Buchwert aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht Mitunternehmer (BFH, Urteil vom 29.4.1981 IV R 131/78, BStBl II 1981, 663).
  • BFH, 01.03.1994 - VIII R 35/92

    Keine Entnahme eines Grundstücks, das zum Sonderbetriebsvermögen des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Mitunternehmerinitiative kann ausüben, wer Rechte hat, die den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten eines Kommanditisten nach den Vorschriften des HGB wenigstens angenähert sind (ständige Rechtsprechung vgl. BFH, Urteil vom 1.3.1994 VIII R 35/92, BStBl II 1995, 241).
  • BFH, 18.02.2016 - V R 60/13

    Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Dazu zählt auch die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist (BFH, Urteile vom 18.2.2016 V R 60/13, BStBl II 2017, 251; vom 25. Mai 2011 I R 60/10, BStBl II 2011, 858).
  • BFH, 13.07.2017 - IV R 41/14

    Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Ob dies der Fall ist, ist unter Berücksichtigung aller die rechtliche und wirtschaftliche Stellung einer Person insgesamt bestimmenden Umstände zu würdigen (BFH, Urteil vom 13.7.2017 IV R 41/14, BFHE 258, 459).
  • BFH, 25.05.2011 - I R 60/10

    Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2017 - 6 K 1598/16
    Dazu zählt auch die Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist (BFH, Urteile vom 18.2.2016 V R 60/13, BStBl II 2017, 251; vom 25. Mai 2011 I R 60/10, BStBl II 2011, 858).
  • BFH, 25.03.2015 - I R 52/13

    Sondervergütungen als kapitalertragsteuerpflichtiger Teil des Gewinns eines

  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 261/86

    Einhaltung der Frist zur Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse

  • BFH, 08.02.1979 - IV R 163/76

    Zur Mitunternehmereigenschaft von schenkweise als Kommanditisten aufgenommenen

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

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