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   FG Düsseldorf, 19.07.2000 - 7 K 237/97 AO   

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FG Düsseldorf, 19.07.2000 - 7 K 237/97 AO (https://dejure.org/2000,15078)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2000 - 7 K 237/97 AO (https://dejure.org/2000,15078)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 7 K 237/97 AO (https://dejure.org/2000,15078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grunderwerbsteuererlaß wegen sachlicher Unbilligkeit; Abtretung der Rechte durch den das Meistgebot abgebenden vollmachtslosen Vertreter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuererlaß wegen sachlicher Unbilligkeit bei Abtretung der Rechte durch den das Meistgebot abgebenden vollmachtslosen Vertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1410
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.03.1969 - II R 123/68

    Unbillige Einziehung der Steuer - Gesetzlicher Tatbestand - Erlaß von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2000 - 7 K 237/97
    Es ist nämlich nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass das Gesetz allein um der Form des Rechtsvorgangs willen die Erhebung der Steuer auch dann verlangt, wenn der der Grunderwerbsteuer unterliegende Vorgang zunächst nicht gewollt, sondern durch besondere Umstände erzwungen war (BFH Urteil vom 25.3.1969 II R 123/68, Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil II 1969, 302; Urteil vom 26.3.1980, II R 143/78, BStBl. II 1980, 523).

    Es wird ihm kaum möglich sein, sich innerhalb der für Gebote offenen Zeit (vgl. § 73 Abs. 1 ZVG) noch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht zu besorgen (BFH Urteil vom 25.3.1969 II R 123/68, Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil II 1969, 302).

    Zu solchen Geschäften gehören aber Grundstückserwerbe in der Zwangsversteigerung regelmäßig nicht (BFH Urteil vom 25.3.1969 II R 123/68, Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil II 1969, 302).

  • BFH, 26.03.1980 - II R 143/78

    Versteigerung - Meistbietender - Ersterwerber des bebauten Grundstücks

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2000 - 7 K 237/97
    Für solche Fälle habe der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl im Urteil vom 7.11.1968 (V R 28/66, BStBl. II 1968, 41) als auch im Urteil vom 26.3.1980 (II R 143/78, BStBl. II 1980) den Erlass der Grunderwerbsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen ausdrücklich vorgesehen.

    Es ist nämlich nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass das Gesetz allein um der Form des Rechtsvorgangs willen die Erhebung der Steuer auch dann verlangt, wenn der der Grunderwerbsteuer unterliegende Vorgang zunächst nicht gewollt, sondern durch besondere Umstände erzwungen war (BFH Urteil vom 25.3.1969 II R 123/68, Bundessteuerblatt - BStBl. - Teil II 1969, 302; Urteil vom 26.3.1980, II R 143/78, BStBl. II 1980, 523).

  • BFH, 22.05.1969 - V R 28/66

    Stiller Gesellschafter - Atypische stille Gesellschaft - Haftung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2000 - 7 K 237/97
    Für solche Fälle habe der Bundesfinanzhof (BFH) sowohl im Urteil vom 7.11.1968 (V R 28/66, BStBl. II 1968, 41) als auch im Urteil vom 26.3.1980 (II R 143/78, BStBl. II 1980) den Erlass der Grunderwerbsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen ausdrücklich vorgesehen.
  • FG Sachsen, 10.09.2013 - 6 K 390/10

    Keine sachliche Unbilligkeit einer doppelten Grunderwerbsbesteuerung bei infolge

    Gleichwohl ist zu bedenken, dass die Grunderwerbsteuer zwar eine Rechtsverkehrsteuer ist und als solche an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft, dass ihr tieferer Sinn aber nicht darin liegt, zufällige äußere Formen des Rechtsverkehrs zu besteuern (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, UVR 2013, 169; Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 26. April 2010, 6 V 201/10; FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410 ; Fischer in: Boruttau, a.a.O. § 1 Rn. 446 m.w.N.).

    Wegen der gesetzgeberischen Grundentscheidung für die doppelte Grunderwerbsteuerpflicht muss die mangelnde eigene Erwerbsabsicht bereits bei Angabe des Gebots offen zum Ausdruck kommen und das Handeln in verdeckter Stellvertretung auf der Unkenntnis des Zwangsversteigerungsrechts beruhen (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, m.w.N. [zit. nach juris]; FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410 ).

    Eine deswegen auftretende Zwangslage, entweder im Versteigerungstermin auf Gebote zu verzichten oder im eigenen Namen zu bieten (so Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, UVR 2013, 169; FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410 ) und die Rechte alsbald an die KG abzutreten, ist nicht durch äußere Umstände (wie Zurückweisung des Handelsregisterauszugs im Versteigerungstermin mangels Aktualität - FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410 oder wie Bieten im eigenen Namen bei Unerfahrenheit des Zwangsversteigerungsverfahrens - Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 7. März 2013 - 8 K 1579/11 -, UVR 2013, 169), sondern durch die Fehlbeurkundung des handelnden Notars, die fehlerhafte Kontrolle der erteilten notariellen Bescheinigungen und den fehlenden Hinweis im Versteigerungstermin auf den Willen, für die KG auftreten und ersteigern zu wollen, entstanden.

  • VG München, 21.04.2010 - M 10 K 08.4005

    Zweitwohnungsteuer bei sozial gefördertem Wohnraum

    Ist die Festsetzung einer Steuer im Einzelfall unbillig, so ist nur die den Erlass aussprechende Entscheidung ermessensfehlerfrei, da die Billigkeit zugleich Tatbestandsvoraussetzung und Ermessensschranke ist (FG Düsseldorf, Urteil v. 19.07.2000, Az.: 7 K 237/97 AO = EFG 2000, 1410; Loose , in: Tipke/Kruse [Hrsg.], AO, Losebl., Stand: 122. EL März 201, § 227 Rn. 25).
  • FG Saarland, 13.11.2003 - 2 K 300/02

    Zusammenballung von Einkünften; Anspruch auf Erlass von Steuern bei übermäßiger

    Besteht ein sachlicher Billigkeitsgrund - wie im Streitfall - so verbleibt kein Ermessensspielraum mehr (wie hier FG Düsseldorf, EFG 2000, 1410), so dass der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass hat (vgl. Kruse/Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 227 AO, Tz. 24).
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