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   FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10 E   

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FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10 E (https://dejure.org/2016,22322)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.07.2016 - 10 K 2384/10 E (https://dejure.org/2016,22322)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 10 K 2384/10 E (https://dejure.org/2016,22322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Betriebs-Berater

    USt-Erstattungsansprüche als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit aufgrund einer Aufrechnung von Steueransprüchen

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 16 ; EStG § 36 Abs. 1
    Festsetzung von Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit aufgrund einer Aufrechnung von Steueransprüchen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aktivierung bestrittener Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche aus dem Betrieb von Geldspielautomaten - Zahlungseingang nach Betriebsaufgabe als rückwirkendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufrechnung - und der Zuflusszeitpunkt der Einnahmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche - als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    USt-Erstattungsansprüche als Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1878
  • EFG 2016, 1443
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 28.01.2015 - X B 103/14

    Bestimmung der Reichweite eines Zwischenurteils, das hinter dem Inhalt der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Der BFH hat die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 28. Januar 2015 X B 103/14 (BFH/NV 2015, 702) als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Kläger hat sodann nach Zustellung BFH-Beschlusses vom 28. Januar 2015 X B 103/14 (BFH/NV 2015, 702) mit Schriftsatz vom 3. März 2016 wie folgt ergänzend vorgetragen: Aus dem BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14 (BFH/NV 2016, 87) ergebe sich, dass der Anspruch auf Umsatzsteuererstattung bereits vor Insolvenzeröffnung begründet gewesen sei und daher mit Insolvenzforderungen habe aufgerechnet werden können.

    Das Revisionsverfahren X R 12/12, auf das der BFH im Beschluss vom 28. Januar 2015 X B 103/14 (BFH/NV 2015, 702) hingewiesen hat, ist mittlerweile durch Urteil vom 9. Dezember 2014 (BFH/NV 2015, 988) abgeschlossen.

  • FG Düsseldorf, 15.05.2014 - 12 K 4478/11

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Ausübung des Wahlrechts zur Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Die gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 15. Mai 2014 12 K 4478/11 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1362) eingelegte Revision wies der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2016, 87), auf das verwiesen wird, als unbegründet zurück.

    Das Gericht hat die den Rechtsstreit betreffenden Steuerakten des Beklagten und des FA B, die Insolvenzakten des AG D im Verfahren 62 IN 404/04 und die Gerichtsakten des Verfahrens des FG Düsseldorf 12 K 4478/11 AO beigezogen.

    Sie war, wie aufgrund der rechtskräftigen Entscheidungen des FG Düsseldorf (Urteil vom 15. Mai 2014 12 K 4478/11 AO, EFG 2014, 1362) und des BFH (Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87) bindend feststeht, auch wirksam.

  • BFH, 18.08.2015 - VII R 29/14

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei antragsabhängigem Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Die gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 15. Mai 2014 12 K 4478/11 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1362) eingelegte Revision wies der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2016, 87), auf das verwiesen wird, als unbegründet zurück.

    Der Kläger hat sodann nach Zustellung BFH-Beschlusses vom 28. Januar 2015 X B 103/14 (BFH/NV 2015, 702) mit Schriftsatz vom 3. März 2016 wie folgt ergänzend vorgetragen: Aus dem BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14 (BFH/NV 2016, 87) ergebe sich, dass der Anspruch auf Umsatzsteuererstattung bereits vor Insolvenzeröffnung begründet gewesen sei und daher mit Insolvenzforderungen habe aufgerechnet werden können.

    Sie war, wie aufgrund der rechtskräftigen Entscheidungen des FG Düsseldorf (Urteil vom 15. Mai 2014 12 K 4478/11 AO, EFG 2014, 1362) und des BFH (Urteil vom 18. August 2015 VII R 29/14, BFH/NV 2016, 87) bindend feststeht, auch wirksam.

  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Danach ist der Tatbestand für die Einkommensbesteuerung erst vollständig verwirklicht, wenn die Einnahmen bezogen sind, d. h. wenn sie dem Steuerpflichtigen zufließen (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2014 X R 12/12, BFH/NV 2015, 988 m. w. N.).

    Das Revisionsverfahren X R 12/12, auf das der BFH im Beschluss vom 28. Januar 2015 X B 103/14 (BFH/NV 2015, 702) hingewiesen hat, ist mittlerweile durch Urteil vom 9. Dezember 2014 (BFH/NV 2015, 988) abgeschlossen.

  • BFH, 29.01.2009 - V R 64/07

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten - Vereinnahmung des Entgelts nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 29. Januar 2009 V R 64/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 682) habe der Insolvenzverwalter mit der ab der Verfahrenseröffnung bestehenden Aufgabe, die Insolvenzmasse zu verwerten, auch die dem Steuerschuldner zugewiesene Aufgabe des "Steuereinnehmers" übernommen.

    Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht für Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO, die durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen sind (BFH-Urteile vom 29. August 2007 IX R 4/07, BStBl II 2010, 145, und vom 29. Januar 2009 V R 64/07, BStBl II 2009, 682).

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Als unbestritten hätten sie frühestens nach Ergehen des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis, C-453/02 und C-462/02 (Slg. 2005, I-1131 = EU:C:2005:92) behandelt werden können.

    Das Gericht hat durch Zwischenurteil vom 8. Juli 2014 entschieden, dass die Umsatzsteuererstattungen aufgrund des EuGH-Urteils vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis, C-453/02 und C-462/02 (Slg. 2005, I-1131) nach der Betriebsaufgabe im Jahr 2004 als nachträgliche Einkünfte in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG unter Berücksichtigung des Zu- und Abflussprinzips zu ermitteln sind.

  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Damit stellt sich der tatsächliche Zahlungseingang auf die bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns wegen der Ungewissheit über ihren Grund und ihre Höhe nicht angesetzte Forderung ebenso als rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar wie der Ausfall einer Forderung, die bei der Ermittlung des Betriebsveräußerungsgewinns mit einem Wert angesetzt wurde, der später nicht realisiert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BStBl II 1994, 564, und BFH-Beschluss vom 23. Februar 1995 III B 134/94, BFH/NV 1995, 1060).

    Das BMF setzt sich bei dieser Aussage nicht mit dem BFH-Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92 (BStBl II 1994, 564) auseinander, das durch die Veröffentlichung im BStBl II für allgemein anwendbar erklärt wurde und dessen überzeugende Ausführungen das Gericht teilt.

  • BFH, 15.11.2011 - I R 96/10

    Grenzen revisionsrechtlicher Überprüfung - Aktivierung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Dies habe aber - anders als im BFH-Urteil vom 15. November 2011 I R 96/10 (BFH/NV 2012, 991), wonach Steuererstattungsansprüche erst dann in der Bilanz auszuweisen seien, wenn sie einen durchsetzbaren gegenwärtigen Vermögenswert verkörperten - zur Folge, dass der Erstattungsanspruch noch in einer seitens des Insolvenzschuldners aufzustellenden Schlussbilanz hätte aktiviert werden müssen.

    Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem Betrieb von Geldspielautomaten, die vom FA bestritten wurden, sind zum ersten Bilanzstichtag zu aktivieren, der auf die vorbehaltlose Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BStBl II 2005, 617) im BStBl II vom 30. September 2005 folgt (BFH-Urteile vom 31. August 2011 X R 19/10, BStBl II 2012, 190, und vom 15. November 2011 I R 96/10, BFH/NV 2012, 991).

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Eine Aufrechnung ist Ausdruck wirtschaftlicher Verfügungsmacht und führt daher (erst) im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung (und nicht schon im Zeitpunkt der Aufrechnungslage) zum Zufluss (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1994 VIII R 79/91, BStBl II 1995, 121; Schmidt/Krüger, Einkommensteuergesetz, 35. Aufl., § 11 Rz. 16).
  • BFH, 03.08.2016 - X R 25/14

    Masseschuld bei Beendigung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.07.2016 - 10 K 2384/10
    Das Revisionsverfahren X R 25/14 betrifft die Rechtsfragen, ob die Einkommensteuerschuld, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, der sich aus dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft ergeben hat, eine Insolvenzforderung oder eine Masseverbindlichkeit darstellt, wenn der Gewinn entsteht, weil der Gesellschafter mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Personengesellschaft aus dieser ausscheiden muss, und ob sich die Beteiligung an der Personengesellschaft, aus der der Gesellschafter mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ausscheidet, wenn auch nur eine logische Sekunde in der Insolvenzmasse befindet.
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

  • BFH, 25.02.2014 - X R 10/12

    Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei

  • BFH, 25.09.2014 - III R 5/12

    Anwendung der Tarifbegünstigung auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei

  • BFH, 29.03.2016 - VII E 10/15

    Gerichtskostenansatz bei Masseunzulänglichkeit

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 36/10

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

  • BFH, 23.02.1995 - III B 134/94

    Eingang einer abgeschriebenen Forderung nach Betriebsaufgabe

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • BFH, 31.08.2011 - X R 19/10

    Zeitpunkt der Aktivierung zuvor vom FA bestrittener Steuererstattungsansprüche

  • BFH, 26.04.1989 - I R 147/84

    Ansatz bestrittener Forderungen erst nach rechtskräftiger Entscheidung bzw.

  • BFH, 15.03.1995 - I R 82/93

    Zinserträge - Konkursmasse

  • BFH, 14.06.2017 - X B 118/16

    Bindung an ein Zwischenurteil; Sachurteil statt Prozessurteil als

    Auf den Antrag des Beklagten wird das Rubrum des Urteils des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2016  10 K 2384/10 E dahingehend berichtigt, dass der Kläger darin als "Insolvenzverwalter über den Nachlass des verstorbenen Herrn " bezeichnet wird.

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2016  10 K 2384/10 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Auf die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2016  10 K 2384/10 E hinsichtlich der Kostenentscheidung sowie insoweit aufgehoben, als darin das dem Einkommensteuerbescheid 2006 vom 20. November 2009 beigefügte Leistungsgebot aufgehoben worden ist.

  • FG Düsseldorf, 09.02.2023 - 9 K 2035/20

    Berücksichtigen der Umsatzsteuererstattungsansprüche einkommensteuerlich als

    Die Klage sei nur insoweit begründet, als es sich mit Ausnahme der Erstattungszinsen um Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit handele, so dass gemäß § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG der ermäßigte Steuersatz anzuwenden sei (FG Düsseldorf Urteil vom 19.07.2016 10 K 2384/10 E, EFG 2016, 1443).

    Damit stellt sich der tatsächliche Zahlungseingang auf die bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns wegen der Ungewissheit über ihren Grund und ihre Höhe nicht angesetzte Forderung ebenso als rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar wie der Ausfall einer Forderung, die bei der Ermittlung des Betriebsveräußerungsgewinns mit einem Wert angesetzt wurde, der später nicht realisiert werden kann (FG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2016 10 K 2384/10 E, EFG 2016, 1443; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.07.2018 1 K 2502/15, EFG 2018, 1712; BFH-Urteil vom 10.02.1994 IV R 37/92, BStBl II 1994, 564, und BFH-Beschluss vom 23.02.1995 III B 134/94, BFH/NV 1995, 1060).

    Denn der Besteuerungstatbestand, verwirklicht durch die Zinsentstehung und schließlich erst durch den Zufluss der Einnahmen, ist vollumfänglich nach Insolvenzeröffnung, und zwar erst im Streitjahr 2010 verwirklicht worden (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2016 10 K 2384/10 E, EFG 2016, 1443, Rz. 35 ff.; FG Baden-Württemberg Urteil vom 5.07.2018 1 K 2502/15, EFG 2018, 1712, Rz. 38 ff.).

    d) Dahinstehen kann auch, ob der Einkommensteuerbescheid 2010 insoweit dem § 210 InsO entgegensteht und rechtswidrig ist, soweit er trotz der erklärten Masseunzulänglichkeit ein Leistungsgebot enthält (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2016 10 K 2384/10 E, EFG 2016, 1443, Rz. 42 a. E.).

  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15

    Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und

    Die Zahlung des FA auf eine bei der Betriebsaufgabe wegen ihrer Ungewissheit nicht bilanzierungsfähigen Erstattungsforderung stellt ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar (wie hier Finanzgericht -FG- Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2016 10 K 2384/10 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 1443).

    Die Wiederaufnahme des Einspruchsverfahrens durch den Insolvenzverwalter ist eine Handlung i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, die zu einer Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen für diese Jahre und als Folge geänderter Abrechnungen zu Erstattungsansprüchen geführt hat (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2016 10 K 2384/10 E, EFG 2016, 1443, vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 14. Juni 2017 X B 118/16, BFH/NV 2017, 1437).

    Im Übrigen darf eine Masseverbindlichkeit grundsätzlich mittels Leistungsgebot festgesetzt werden (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 2016 10 K 2384/10 E, EFG 2016, 1443 m.w.N.).

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