Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 K 130/02 F |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Feststellungsbescheid Insolvenz Insolvenzforderung nichtigkeit nichtig Einspruchsentscheidung Insolvenzverfahren Insolvenzverwalter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AO § 251 Abs. 3; AO § 347 Abs. 1 Nr. 1; AO § 125 Abs. 1
Feststellungsbescheid Insolvenz Insolvenzforderung nichtigkeit nichtig Einspruchsentscheidung Insolvenzverfahren Insolvenzverwalter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbrechung des Einspruchsverfahrens gegen eine Steuerfestsetzung durch die Insolvenzeröffnung; Abschließende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung; Besonders schwerer und offenkundiger Fehler bei einer Einspruchsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Titel; Steuerfestsetzung; Einspruchsverfahren; Insolvenzeröffnung; Nichtigkeit; Offenkundiger Fehler - Nichtigkeit eines als "Einspruchsentscheidung" bezeichneten (Insovenz-)Feststellungsbescheides
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nichtigkeit eines als "Einspruchsentscheidung" bezeichneten (Insolvenz-)Feststellungsbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 K 130/02 F
- BFH, 13.01.2005 - VII R 63/03
- BFH, 23.02.2005 - VII R 63/03
Papierfundstellen
- EFG 2004, 14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.10.1972 - II R 110/69
Einspruchsentscheidung - Gegenstand einer Anfechtungsklage - Urteil des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 K 130/02
Die Einspruchsentscheidung vom 11.12.2001 war isoliert aufzuheben, weil der Beklagte mit ihr den Einspruch zu Unrecht als unzulässig gemäß § 348 AO verworfen hatte und der Kläger einen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung gestellt hat (vgl. BFH Urteile vom 18. Oktober 1972 II R 110/69, BFHE 107, 409, BStBl II 73, 187 und 19. Mai 1998 I R 44/97 BFH/NV 1999, 314-31). - BFH, 26.11.1987 - V R 133/81
Hinreichende Bezeichnung - Umsatzsteuerforderung - Verfahren
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 K 130/02
Denn Gegenstand des Festellungsbescheides nach § 251 Abs. 3 AO ist - anders als bei der Einspruchsentscheidung - nicht die Rechtmäßigkeit des die Steuer festsetzenden Steuerbescheides; sein Regelungsinhalt geht vielmehr dahin, dass dem Steuergläubiger eine bestimmte Steuerforderung als Konkurs- bzw. Insolvenzforderung zustehe (BFH-Urteil vom 26.11.1987 V R 133/81, BStBl II 1988, 199). - BFH, 19.05.1998 - I R 44/97
Einspruchsentscheidung, isolierte Aufhebung
Auszug aus FG Düsseldorf, 19.08.2003 - 6 K 130/02
Die Einspruchsentscheidung vom 11.12.2001 war isoliert aufzuheben, weil der Beklagte mit ihr den Einspruch zu Unrecht als unzulässig gemäß § 348 AO verworfen hatte und der Kläger einen Antrag auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung gestellt hat (vgl. BFH Urteile vom 18. Oktober 1972 II R 110/69, BFHE 107, 409, BStBl II 73, 187 und 19. Mai 1998 I R 44/97 BFH/NV 1999, 314-31).
- FG Münster, 04.06.2020 - 5 K 694/17
Umsatzsteuer - Zur Frage, wann der Rechnungsempfänger hätte wissen müssen, dass …
Der Beklagte hat im Streitfall die gleichen Formulierungen gewählt wie das Finanzamt im vom BFH entschiedenen Fall (vgl. hierzu den Tatbestand des der BFH-Entscheidung vorausgegangenen Entscheidung des FG Düsseldorf, Urt. vom 19.08.2003 - 6 K 130/02 F, juris, Rdn. 2-4).