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   FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11 G   

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https://dejure.org/2013,44057
FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11 G (https://dejure.org/2013,44057)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2013 - 11 K 3969/11 G (https://dejure.org/2013,44057)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2013 - 11 K 3969/11 G (https://dejure.org/2013,44057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erzielen von gewerblichen Einkünften bei Errichtung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis i.R.e. GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbebetrieb kraft Abfärbewirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbebetrieb kraft Abfärbewirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie Ärzte in Kooperationen Steuerrisiken vermeiden

  • matzen-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Risiken bei der Nullbeteiligung eines Juniorpartners in der Berufsausübungsgemeinschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3968/11

    Ärztliche Gemeinschaftspraxis: Mitunternehmerstellung eines Gesellschafters mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11
    Zur Begründung der fehlenden Mitunternehmerstellung der N wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 19.09.2013 zum Aktenzeichen 11 K 3968/11 F verwiesen.
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11
    Dies gilt auch für Unternehmen, die in Form einer GbR betrieben werden (vgl. BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 78/06, DStRE 2006, 1254; Gosch in Blümich, EStG/GewStG/KStG, § 5 GewStG Rdnr. 47).
  • FG Köln, 09.03.2006 - 15 K 801/03

    Betriebsaufspaltung - Grundstück von untergeordneter Bedeutung keine wesentliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11
    Dies gilt auch für Unternehmen, die in Form einer GbR betrieben werden (vgl. BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 78/06, DStRE 2006, 1254; Gosch in Blümich, EStG/GewStG/KStG, § 5 GewStG Rdnr. 47).
  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11
    Die Ausführung jedes einzelnen Auftrags muss dem Steuerpflichtigen selbst und nicht dem qualifizierten Mitarbeiter zuzurechnen sein (vgl. BFH-Urteil vom 20.12.2000 XI R 8/00, DStRE 2001, 577).
  • BFH, 04.04.2007 - IV B 143/05

    Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative; Haftungsfreistellung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11
    Der im Innenverhältnis bestehende Freistellungsanspruch sei unschädlich (BFH VIII R 74/03 und IV B 143/05), ebenso der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung.
  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 74/03

    Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11
    Der im Innenverhältnis bestehende Freistellungsanspruch sei unschädlich (BFH VIII R 74/03 und IV B 143/05), ebenso der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung.
  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.09.2013 - 11 K 3969/11
    Auch bei der Ausübung eines Katalogberufs erfordert der Charakter der selbständigen Tätigkeit i.S.d. § 18 EStG, dass die Tätigkeit durch die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Steuerpflichtigen geprägt ist (ständige Rechtsprechung des BFH: vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.03.1995 XI R 85/93, BStBl. II 1995, 732 m.w.N.).
  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 62/13

    Zur Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. September 2013  11 K 3969/11 G wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das FG-Urteil vom 19. September 2013  11 K 3969/11 G und den Gewerbesteuermessbetragsbescheid 2007 vom 27. August 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. Oktober 2011 aufzuheben.

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