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   FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18 G   

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https://dejure.org/2020,22731
FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18 G (https://dejure.org/2020,22731)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2020 - 15 K 2037/18 G (https://dejure.org/2020,22731)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 15 K 2037/18 G (https://dejure.org/2020,22731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verlagsgemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft und Gewerbesteuerobjekt

Papierfundstellen

  • NZG 2020, 1240
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 25.04.2006 - VIII R 74/03

    Mitunternehmerstellung des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Dieses Risiko wird im Regelfall durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt (etwa BFH-Urteil vom 25.04.2006 VIII R 74/03, BStBl II 2006, 595).

    Ausreichend ist indes schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem HGB zustehen oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB entsprechen (BFH-Urteil vom 25.04.2006 VIII R 74/03, BStBl 112006,595).

  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 32/90

    Verdeckte Mitunternehmerschaft bei Familien-GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Selbst wenn man ein Mitunternehmerrisiko oder eine Mitunternehmerinitiative in schwach ausgeprägter Form bejahen sollte, wären beide deutlich zu gering, als dass sie sich gegenseitig kompensieren könnten (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.1997 VIII R 32/90, BStBl II 1998, 480).

    Durch die Neufassung des § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG sollte es dem Steuergläubiger ermöglicht werden, wegen rückständiger Gewerbesteuerbeträge unmittelbar in das Gesellschaftsvermögen zu vollstrecken (BFH-Urteil vom 16.12.1997 VIII R 32/90, BStBl II 1998, 480).

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83

    Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Diese Vorschrift ist einschränkend dahin auszulegen, dass die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG genannten Gesellschaften nur dann Steuerschuldner der Gewerbesteuer sind, wenn es sich um Mitunternehmergemeinschaften mit Gesellschaftsvermögen (Außengesellschaft) handelt (BFH-Urteil vom 12.11.1985 VIII R 364/83, BStBl II 1986, 311).
  • BFH, 30.10.2014 - IV R 34/11

    Verluste einer gewerblich geprägten Vorratsgesellschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Eine Gewinnerzielungsabsicht "auf der Ebene des Gesellschafters" ist nicht ausreichend (ständige Rechtsprechung, etwa BFH-Beschlüsse vom 23.04.1999 IV B 149/98, BFH/NV 1999, 1336; vom 24.01.2001 VIII B 59/00, BFH/NV 2001, 895; BFH-Urteile vom 14.04.2005 XI R 82/03, BStBl II 2005, 752; vom 30.10.2014 IV R 34/11, BStBl II 2015, 380).
  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98

    Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Mitunternehmerrisiko bedeutet Teilhabe am Erfolg und Misserfolg des Unternehmens und damit - grundsätzlich - die Beteiligung am Gewinn und Verlust des Unternehmens; eine in geschäftsüblicher Höhe vereinbarte Umsatzbeteiligung etwa genügt hierfür nicht (BFH-Urteil vom 18.04.2000 VIII R 68/98, BStBl II 2001, 359).
  • BFH, 22.10.1987 - IV R 17/84

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Die Merkmale eines Gesellschaftsverhältnisses sind darin zu sehen, dass die Personen(gebilde) sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen und sich verpflichten, die Erreichung dieses Zwecks durch ihre Beiträge zu fördern (BFH-Urteil vom 22.10.1987 IV R 17/84, BStBl 111988, 62).
  • BFH, 24.01.2001 - VIII B 59/00

    Stiller Gesellschafter: Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Eine Gewinnerzielungsabsicht "auf der Ebene des Gesellschafters" ist nicht ausreichend (ständige Rechtsprechung, etwa BFH-Beschlüsse vom 23.04.1999 IV B 149/98, BFH/NV 1999, 1336; vom 24.01.2001 VIII B 59/00, BFH/NV 2001, 895; BFH-Urteile vom 14.04.2005 XI R 82/03, BStBl II 2005, 752; vom 30.10.2014 IV R 34/11, BStBl II 2015, 380).
  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 50/92

    Mitunternehmer kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter ist oder eine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Die Bündelung von Risiken aus derartigen Austauschverhältnissen unter Vereinbarung angemessener und leistungsbezogener Entgelte begründet noch kein gesellschaftsrechtliches Risiko (BFH-Urteil vom 13.07.1993 VIII R 50/92, BStBl II 1994, 282).
  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 63/13

    Zur Mitunternehmerstellung im Rahmen einer Freiberuflerpraxis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Das Risiko des Verlusts einer Einlage (vgl. BFH-Urteil vom 03.11.2015 VIII R 63/13, BStBl II 2016, 383) besteht ebenfalls nicht, da die D keine ihr Vermögen belastende Sacheinlage erbracht hat.
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 62/00

    Komplementär-GmbH - GmbH & Co. KG - Gesellschaftsfremder Geschäftsführer -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.05.2020 - 15 K 2037/18
    Denn die Beträge sollen nicht etwa, wie es Sondervergütungen erfordern würden, nach Abrede der Gesellschafter Aufwand der Gesellschaft sein, der entsprechend einem Gewinnverteilungsschlüssel auf alle Gesellschafter aufzuteilen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.2002 IV R 62/00, BStBl II 2005, 88).
  • BFH, 14.04.2005 - XI R 82/03

    Abgrenzung "Bürogemeinschaft - Mitunternehmerschaft"

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 23.04.1999 - IV B 149/98

    PersG; Gewinnerzielungsabsicht

  • BFH, 05.02.2014 - X R 1/12

    Anwendung der Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO im Gewerbesteuerverfahren -

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