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   FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16 F   

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https://dejure.org/2017,40845
FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16 F (https://dejure.org/2017,40845)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.10.2017 - 4 K 3022/16 F (https://dejure.org/2017,40845)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 4 K 3022/16 F (https://dejure.org/2017,40845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bedarfsbewertung des Anteils am Betriebsvermögen einer Kommanditgesellschaft: Saldierung eines positiven Kapitalkontos mit negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten - Wertfeststellung für Betriebsvermögen im Liquidationsstadium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer | Keine Verrechnung des positiven Kapitalkontos des Erblassers mit negativen Kapitalkonten anderer Gesellschafter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Feststellung des Wertes eines Anteils am Betriebsvermögen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Positive und negative Kapitalkonten verschiedener Kommanditisten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1934
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.11.1999 - II R 45/97

    Restkaufpreisforderung aus Betriebsveräußerung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16
    Vielmehr liegt Betriebsvermögen über das Ende der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft hinaus so lange vor, wie an dem jeweiligen Stichtag noch positives oder negatives Betriebsvermögen vorhanden ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17. Februar 1993 II R 25/90, BFHE 171, 311, BStBl II 1993, 584; vom 9. November 1999 II R 45/97, BFH/NV 2000, 686).

    Zu dem negativen Betriebsvermögen gehören insbesondere betrieblich begründete Verbindlichkeiten (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 686).

    Die von der H KG zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind als negatives Betriebsvermögen gleichfalls zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 686).

  • BFH, 17.02.1993 - II R 25/90

    Einheitswertfeststellung des Betriebsvermögens nach Veräußerung der wesentlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16
    Vielmehr liegt Betriebsvermögen über das Ende der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft hinaus so lange vor, wie an dem jeweiligen Stichtag noch positives oder negatives Betriebsvermögen vorhanden ist (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 17. Februar 1993 II R 25/90, BFHE 171, 311, BStBl II 1993, 584; vom 9. November 1999 II R 45/97, BFH/NV 2000, 686).

    Unerheblich ist insoweit, ob die bei der Abwicklung einer Personengesellschaft entstehenden Erträge der Gewerbeertragsteuer und Gewerbekapitalsteuer unterliegen (BFH-Urteil in BFHE 171, 311, BStBl II 1993, 584).

  • BFH, 05.06.2003 - IV R 36/02

    Ausgleichsanspruch eines Kommanditisten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16
    Das gilt auch dann, wenn sie jedwede werbende Tätigkeit eingestellt hat (vgl. BFH, Urteil vom 5. Juni 2003 IV R 36/02, BFHE 202, 395, BStBl II 2003, 871).
  • BFH, 17.06.2020 - II R 43/17

    Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft für Zwecke der

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20.10.2017 - 4 K 3022/16 F wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 1934 veröffentlicht.

  • BVerfG, 28.09.2017 - 1 BvR 1510/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen zu Unrecht angenommener Eilzuständigkeit

    Gegen den Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist nach Angaben des Beschwerdeführers bei dem Verwaltungsgericht ... eine Klage - VG 4 K 3022/16.A - anhängig.
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