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   FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03 F   

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https://dejure.org/2009,22436
FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03 F (https://dejure.org/2009,22436)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.2009 - 9 K 2067/03 F (https://dejure.org/2009,22436)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 9 K 2067/03 F (https://dejure.org/2009,22436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Zurechnung von bis zum Eintrittszeitpunkt realisierter Einkünfte aus Organgesellschaften zu einem während eines Jahres eingetretenen Gesellschaftern; Bedeutung einer Zwischenbilanz als "Schlussbilanz" bei einem Gesellschafterwechsel in einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des laufenden Geschäftsjahrs; Gewinnfeststellung; Anteilsveräußerung; Organgesellschaft; Gewinnverwendungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnfeststellung bei KG - Aufteilung bei Anteilsveräußerung während des laufenden Geschäftsjahrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92

    Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03
    Dem steht die in § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO und in § 2 Abs. 1 EStG zum Ausdruck kommende Entscheidung des Gesetzgebers entgegen, dass die anteiligen Einkünfte aus der Nutzung von Gesamthandseigentum, hier die Beteiligung an den Organgesellschaften, dem Gesamthänder steuerlich unabhängig von einer "Ausschüttung" zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1995 IV R 125/92, BStBl II 1996, 5 m.w.N.).
  • BFH, 29.04.1993 - IV R 107/92

    Zum Umfang der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bei einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03
    Wie vom Beklagten zurecht angenommen, erstreckt sich die gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung - AO -) grundsätzlich auch dann auf ein volles Wirtschaftsjahr, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft danach von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. April 1993 IV R 107/92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 666, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.1991 - VIII R 50/86

    Gesellschafterwechsel während des Wirtschaftsjahres kann Zwischenbilanz

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.01.2009 - 9 K 2067/03
    Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres - entweder bei der Gewinnfeststellung für dessen ersten oder dessen zweiten Teil - erfasst werden (vgl. BFH-Urteil vom 30. April 1991 VIII R 50/86, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1991, 676).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters

    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 467 veröffentlichten Urteil wies das FG die Klage als unbegründet ab.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 21. Januar 2009  9 K 2067/03 F (EFG 2010, 467) aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. März 2003 dahin abzuändern, dass die Zurechnung des zeitanteiligen Einkommens der Organgesellschaften als laufender Gewinn und eine entsprechende Kürzung des Gewinns i.S. des § 16 EStG unterbleibt.

    Das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 2010, 467 sowie die Einspruchsentscheidung des FA vom 12. März 2003 waren aufzuheben und der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 vom 5. Oktober 2000 war mit der Maßgabe abzuändern, dass dem Kläger kein Organeinkommen zugerechnet wird (dazu unter I.).

  • BFH, 10.07.2013 - IV E 7/13

    Streitwerterhöhung bei über den klägerischen Antrag hinausgehendem

    Mit Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09 (BFHE 240, 270, BStBl II 2013, 494) hat der Senat auf die Revision des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2009  9 K 2067/03 F (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 467) und die Einspruchsentscheidung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) vom 12. März 2003 aufgehoben und den Bescheid des FA über die gesonderte und einheitliche Feststellung 1998 vom 5. Oktober 2000 mit der Maßgabe abgeändert, dass dem Kläger kein Organeinkommen zugerechnet wird.
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