Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 21.03.2012 - 1 V 152/12 A(U) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4071) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Festsetzung der Umsatzsteuer gegenüber dem Insolvenzverwalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer-Voranmeldungen im vorläufigen Insolvenzverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer-Voranmeldungen im vorläufigen Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 688
- NZI 2012, 524
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.11.2011 - V R 13/11
Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2012 - 1 V 152/12
Zu unterscheiden sind der vorinsolvenzliche Unternehmensteil, gegen den Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden sind (§§ 38; 174 ff InsO), der die Insolvenzmasse betreffende Unternehmensteil, gegen den die Masseverbindlichkeiten geltend zu machen sind (§ 55 InsO), sowie ggf. das vom Insolvenzverwalter freigegebene Vermögen (BFH, Urteil vom 24 . November 2011 V R 13/11, BFH/NV 2012, 358). - BFH, 14.05.2008 - V B 227/07
Aussetzung der Vollziehung: Leistungsort bei auf elektronischem Weg erbrachten …
Auszug aus FG Düsseldorf, 21.03.2012 - 1 V 152/12
Der Prüfung der Sach- und Rechtslage sind der unstreitige Sachverhalt, die gerichtsbekannten Tatsachen und die präsenten Beweismittel zugrunde zu legen (stdg. Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des BFH vom 14. Mai 2008 V B 227/07, BFH/NV 2008, 1371 mwN).
- FG Düsseldorf, 27.09.2013 - 1 K 3372/12
Umsatzsteuer für den Zeitraum der vorläufigen schwachen Insolvenzverwaltung als …
Der erkennenden Senates hat im summarischen Verfahren den Erlass eines schlichten Leistungsgebotes für ausreichend erachtet, wenn die bisher gegenüber dem Insolvenzschuldner festgesetzte Umsatzsteuerschuld und der nunmehr vom Insolvenzverwalter geforderte Umsatzsteuerbetrag als Masseforderung übereinstimmen (vgl. Beschluss vom 21.3.2012 (1 V 152/12 A (U), ZIP 2012, 688).