Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20 Erb   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12881
FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20 Erb (https://dejure.org/2021,12881)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.2021 - 4 K 1154/20 Erb (https://dejure.org/2021,12881)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 2021 - 4 K 1154/20 Erb (https://dejure.org/2021,12881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer | Gewährung des Begünstigungstransfers bei Erbauseinandersetzung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewährung des Begünstigungstransfers erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb ...

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer-Vorteile in der Erbengemeinschaft - Verschiebung von Vermögen im Rahmen der Auseinandersetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewährung des Begünstigungstransfers erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten - Zeitablauf von drei Jahren steht Übergang der Erbschaftsteuerbegünstigungen vom Bruder auf den Kläger nicht entgegen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Begünstigungstransfer aufgrund Erbauseinandersetzungsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Begünstigungstransfer erfordert keine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.06.2015 - II R 39/13

    Steuerbefreiung für ein Familienheim oder ein zu Wohnzwecken vermietetes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20
    Er beruft sich auf die Einspruchsentscheidung und führt ergänzend aus, soweit sich der Kläger auf die Einschätzung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Begünstigungstransfer nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG mit Urteil vorn 23.6.2015 (II R 39/13) beriefen, verweise er auf das Urteil des BFH vom 28.5.2019 (II R 37/16), in dem der BFH ausdrücklich an der Sechs-Monats-Regelfrist festgehalten habe.

    Dies hat der BFH für den Begünstigungstransfer nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG und nach § 13c Abs. 2 Satz 1 bis 3 ErbStG im Hinblick auf die von der Finanzverwaltung befürwortete Sechs-Monats-Frist jeweils entschieden (BFH, Urteil v. 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 225, Rn. 27, 36; vgl. Hannes/Holtz, in Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 17. Aufl. 2018, § 13d Rn. 5, § 13 Rn. 37, § 13a Rn. 58).

    Angesichts dessen, dass das Grundvermögen noch früher - und damit zeitlich näher zum Erbfall - übertragen wurde und unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung (Urteil v. 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 225, Rn. 27, 36) ist ein Begünstigungstransfer hier erst Recht geboten.

    Für eine Anwendung der Begünstigungsregelung auch in diesen Fällen spricht maßgeblich der Zweck der Norm: Der Miterbe, der das Vermögen im Zuge der Erbauseinandersetzung erwirbt, soll so gestellt werden, als hätte er das Vermögen unmittelbar vom Erblasser erworben (BT-Drucksache 16/11107, S. 9; vgl. BFH, Urteil v. 23.6.2015 - II R 39/13, BStBl. II 2016, 225, Rn. 16).

    Derartige Fälle sind zwar nicht ausgeschlossen, wie der dem BFH-Urteil vom 23.6.2015 (II R 39/13, BStBl. II 2016, 225, zuvor Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.9.2013 - 3 K 525/12, EFG 2013, 2032) zugrundeliegende Sachverhalt zeigt; gleichwohl entsprechen sie nicht dem Regelfall, in dem vor oder nach dem Erbfall zwischen den Erben zunächst über die Verteilung der Vermögenswerte entschieden wird und sodann entsprechende Nutzungsbestimmungen getroffen und umgesetzt werden.

  • BFH, 28.05.2019 - II R 37/16

    Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für Familienheim

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20
    Er beruft sich auf die Einspruchsentscheidung und führt ergänzend aus, soweit sich der Kläger auf die Einschätzung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Begünstigungstransfer nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG mit Urteil vorn 23.6.2015 (II R 39/13) beriefen, verweise er auf das Urteil des BFH vom 28.5.2019 (II R 37/16), in dem der BFH ausdrücklich an der Sechs-Monats-Regelfrist festgehalten habe.

    Wenn der Beklagte demgegenüber anführt, der BFH habe in seinem Urteil vom 28.5.2019 (II R 37/16, BStBl. II 2019, 678) die Sechs-Monats-Frist ausdrücklich bestätigt, so betrifft dies die Auslegung des Merkmals "unverzüglich" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG.

  • FG Niedersachsen, 26.09.2013 - 3 K 525/12

    Möglichkeit von Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und § 13c ErbStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20
    Derartige Fälle sind zwar nicht ausgeschlossen, wie der dem BFH-Urteil vom 23.6.2015 (II R 39/13, BStBl. II 2016, 225, zuvor Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.9.2013 - 3 K 525/12, EFG 2013, 2032) zugrundeliegende Sachverhalt zeigt; gleichwohl entsprechen sie nicht dem Regelfall, in dem vor oder nach dem Erbfall zwischen den Erben zunächst über die Verteilung der Vermögenswerte entschieden wird und sodann entsprechende Nutzungsbestimmungen getroffen und umgesetzt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3343/18

    Keine Berücksichtigung einer mehr als drei Jahre nach dem Erbfall erfolgten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.04.2021 - 4 K 1154/20
    Soweit man ergänzend darauf abstellen möchte, welcher Miterbe die Unternehmensfortführung tatsächlich gewährleistet (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.2.2020 - 7 K 3343/18, EFG 2020, 1146, rkr., unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung), spricht auch dies für das hier gefundene Ergebnis.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht