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   FG Düsseldorf, 22.05.1997 - 8 K 7065/94 F   

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https://dejure.org/1997,7962
FG Düsseldorf, 22.05.1997 - 8 K 7065/94 F (https://dejure.org/1997,7962)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.05.1997 - 8 K 7065/94 F (https://dejure.org/1997,7962)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - 8 K 7065/94 F (https://dejure.org/1997,7962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Zinsen für partiarische Darlehen als Sonderbetriebsausgaben; Anerkennung von Sonderbetriebsausgaben; Fremdüblichkeit eines Darlehens von Familienangehörigen; Fehlen der eindeutigen Regelung der Verzinsung und der Rückzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Partiarische Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 270
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.05.1997 - 8 K 7065/94
    In solchen Fällen brauchen insbesondere die Vereinbarungen über Dauer, Kündigung und Rückzahlung des Darlehens nicht fremdüblich zu sein (Urteil des BFH vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1991, 838, 839).

    Die steuerliche Anerkennung des Darlehensverhältnissen hängt in solchen Fällen davon ab, daß die vereinbarten Zinsen tatsächlich vertragsgemäß fortlaufend gezahlt werden (Urteil des BFH vom 4. Juni 1991 a.a.O. S. 840) bzw. daß die eindeutig vereinbarte Zinsleistungsverpflichtung zu den vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkten tatsächlich erfüllt wird (Blümich, EStG , § 4 Rdn. 330 Stichwort "Darlehen zwischen Angehörigen").

  • BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91

    Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.05.1997 - 8 K 7065/94
    Vereinbarung und Durchführung eines Darlehnsvertrages zwischen nahen Angehörigen entsprechen regelmäßig nur dann dem zwischen Fremden Üblichen, wenn eine Vereinbarung auch über die Laufzeit und Art und Zeit der Rückzahlung des Darlehens getroffen worden ist, die Zinsen zu den Fälligkeitszeitpunkten entrichtet werden und der Rückzahlungszeitpunkt bei langfristiger Laufzeit, die jedenfalls bei mehr als vier Jahren anzunehmen ist, ausreichend gesichert ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 390, 391).
  • BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98

    Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen

    Nach erfolglosem Einspruch wies das Finanzgericht (FG) die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 270 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 66/97

    Rechtskraftwirkung eines Urteils; Drittaufwand

    Das FG wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 270 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
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