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   FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20 KV   

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FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20 KV (https://dejure.org/2022,20536)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2022 - 3 K 744/20 KV (https://dejure.org/2022,20536)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2022 - 3 K 744/20 KV (https://dejure.org/2022,20536)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    In diesem Fall muss das Finanzamt das Erlangte an den Vollstreckungsschuldner herausgeben, da das Vollstreckungsverbot anderen falls keinerlei Schutzwirkung für den dadurch unmittelbar oder mittelbar begünstigten Vollstreckungsschuldner entfalten könnte (BFH, Beschluss vom 11.04.2001 - VII B 304/00, BStBl II 2001, 525).

    Tritt die Erledigung bereits während des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens oder - bei noch laufender Einspruchsfrist - sogar schon vor der Einspruchseinlegung ein, kann mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (z.B. BFH, Beschluss vom 11.04.2001 - VII B 304/00, BStBl II 2001, 525).

  • FG Niedersachsen, 25.07.2014 - 15 V 164/14

    Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Heilung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    Der Bereich der Vollstreckung nach den Vorschriften der §§ 249 ff. AO zählt hierzu jedoch nicht (vgl. zu allem Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 25.07.2014 - 15 V 164/14, EFG 2014, 1838).
  • BFH, 17.01.2017 - VIII R 52/14

    Heilung eines nicht ausreichend begründeten Ermessensverwaltungsakts nach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    Eine Ergänzung von Ermessenserwägungen nach § 102 Satz 2 FGO ist nur möglich, solange der Verwaltungsakt noch wirksam ist, und kommt deshalb bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht in Betracht (BFH, Urteil vom 17.01.2017 - VIII R 52/14, BStBl II 2018, 740).
  • BFH, 03.02.1970 - VII R 67/67

    Vollziehung eines Steuerbescheids - Rückwirkende Aussetzung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    Eine Mahnung sei keine unerlässliche Voraussetzung der Vollstreckung und berühre daher die Wirksamkeit einer Vollstreckungsmaßnahme nicht (BFH, Urteil vom 04.10.1983 - VII R 16/82 und vom 03.02.1970 - VII R 67/67).
  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    1) Wenngleich es zweifelhaft ist, ob den Finanzbehörden für das "Ob" der Vollstreckung ein Ermessen eingeräumt ist (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 22.10.2002 - VII R 56/00, BStBl II 2003, 109, unter 3 b), so liegt gleichwohl die Entscheidung über die weiteren Fragen des "Wann" und des "Wie" der Vollstreckung im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörden; dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten.
  • BFH, 24.02.1989 - III R 36/88

    1. Zur Erweiterung des Prüfungszeitraums nach § 4 Abs. 2 BpO(St) 2. Kurzfristige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    Bei vorprozessualer Erledigung eines vor Eintritt der Bestandskraft unwirksam gewordenen Verwaltungsaktes unterliegt die Fortsetzungsfeststellungsklage keiner Klagefrist (vgl. BFH, Urteil vom 24.02.1989 - III R 36/88, BStBl II 1989, 445).
  • BFH, 30.11.1999 - VII R 97/98

    Leistungsklage auf Auszahlung gepfändeter Steuererstattungsansprüche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage nur dann Erfolg haben, wenn der Auszahlungsanspruch zuvor aufgrund eines abgeschlossenen Vorverfahrens durch Verwaltungsakt - nämlich durch einen Bescheid i.S. des § 218 Abs. 1 AO - festgesetzt worden ist und nur dessen Verwirklichung (Erfüllung) noch aussteht (z.B. Urteil vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BStBl II 1986, 702, Beschluss vom 21.02.1992 - V B 75/91, BFH/NV 1992, 678 m.w.N., Urteil vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412, Beschluss vom 10.05.2007 - VII B 195/06, juris).
  • BFH, 04.10.1983 - VII R 16/82

    Zustellungsempfänger - AG - Geschäftslokal - Mahnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    Eine Mahnung sei keine unerlässliche Voraussetzung der Vollstreckung und berühre daher die Wirksamkeit einer Vollstreckungsmaßnahme nicht (BFH, Urteil vom 04.10.1983 - VII R 16/82 und vom 03.02.1970 - VII R 67/67).
  • BFH, 11.12.2007 - VII R 52/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagens des Vollstreckungsaufschubs -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    Denn ansonsten wäre eine gerichtliche Überprüfung der Maßnahme und eine Beseitigung ihrer Folgen in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum möglich, was einen mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbarenden Ausschluss jeglichen Rechtsschutzes zur Folge hätte (vgl. BFH, Urteil vom 11.12.2007 - VII R 52/06, BFH/NV 2008, 749).
  • BFH, 21.02.1992 - V B 75/91

    Voraussetzungen des Erfolgs einer auf Zahlung gerichteten Leistungsklage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.07.2022 - 3 K 744/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann eine auf Zahlung gerichtete Leistungsklage nur dann Erfolg haben, wenn der Auszahlungsanspruch zuvor aufgrund eines abgeschlossenen Vorverfahrens durch Verwaltungsakt - nämlich durch einen Bescheid i.S. des § 218 Abs. 1 AO - festgesetzt worden ist und nur dessen Verwirklichung (Erfüllung) noch aussteht (z.B. Urteil vom 12.06.1986 - VII R 103/83, BStBl II 1986, 702, Beschluss vom 21.02.1992 - V B 75/91, BFH/NV 1992, 678 m.w.N., Urteil vom 30.11.1999 - VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412, Beschluss vom 10.05.2007 - VII B 195/06, juris).
  • BFH, 10.05.2007 - VII B 195/06

    Begründung einer auf Steuererstattung gerichteten Leistungsklage

  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

  • BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90

    Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne

  • FG Niedersachsen, 12.12.2023 - 13 K 97/23

    Attribut; Berichtigung; Bestreiten; Feststellungsbescheid;

    a) Bei einem buchstabengetreuen Verständnis der Formulierung in der zweiten Ziffer des Klageantrags hätte die Klägerin eine allgemeine Leistungsklage im Sinne von § 40 Abs. 1 Alt. 3 FGO erhoben, die aber allein deshalb keine Erfolgsaussichten hätte, weil über Erstattungsansprüche gemäß § 37 Abs. 2 AO zunächst durch Verwaltungsakt zu entscheiden wäre (§ 218 Abs. 2 Satz 2 AO) (vgl. nur BFH-Beschluss vom 5. März 1987 VII B 139/86, BFH/NV 1987, 663, Rz. 15 bei juris; BFH-Beschluss vom 7. Juli 1998 VII B 312/97, BFH/NV 1999, 150, Rz. 6 bei juris; BFH-Urteil vom 30. November 1999 VII R 97/98, BFH/NV 2000, 412, Rz. 11 ff. bei juris; Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 2022 - 3 K 744/20 KV, EFG 2022, 1528, Rz. 23).

    Er ist also schon gegeben, wenn dem - ggf. rechtswidrigen - Vollstreckungsakt ein wirksamer Steuerbescheid zugrunde liegt (vgl. z.B. Urteil des FG Düsseldorf vom 22. Juli 2022 - 3 K 744/20 KV, EFG 2022, 1528, Rz. 24).

  • VG Cottbus, 05.10.2023 - 6 L 63/23
    Durch eine ins Leere gegangene Pfändung wird der jeweilige Vollstreckungsschuldner letztlich nicht beschwert (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juli 2022 - 3 K 744/20 KV -, Rn. 30, juris).
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