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   FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20 U   

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FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20 U (https://dejure.org/2021,60781)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2021 - 5 K 1106/20 U (https://dejure.org/2021,60781)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 5 K 1106/20 U (https://dejure.org/2021,60781)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Orchesters: Begriff der "gleichartigen Einrichtung" - Kriterium der Subventionierung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.08.2019 - V R 14/17

    Steuerfreie Leistungen eines Dirigenten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20
    a Satz 2 2. Halbsatz UStG, deren Inhalt nach Maßgabe der (jüngeren) BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 22.8.2019 V R 14/17, BStBl II 2020, 720) indiziell zur Bestimmung der Gleichartigkeit heranzuziehen ist, geht zudem hervor, dass die Klägerin die gleichen kulturellen Aufgaben wie ein Orchester in staatlicher Trägerschaft erfüllt.

    a Satz 2 UStG betreffend die Leistungen eines Dirigenten im Ergebnis, allerdings mit einer abweichenden Begründung bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 22.8.2019 V R 14/17, BStBl II 2020, 720).

    Dies wird am Beispiel des "Dirigentenfalls" deutlich, über den der BFH in seinem Urteil vom 22.8.2019 V R 14/17 (BStBl II 2020, 720) zu entscheiden hatte.

  • BFH, 14.12.1995 - V R 13/95

    Die Leistungen selbständiger Chorsängerinnen sind weder umsatzsteuerfrei noch

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20
    Der BFH habe daher in mehreren Fällen entschieden, dass Künstler, die keine Subventionen erhalten würden, nicht unter die Befreiungsvorschrift fielen (vgl. BFH-Urteile vom 24.02.2000 V R 23/99, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2000, 302 und vom 14.12.1995 V R 13/95, BStBl II 1996, 386).

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe mit Urteil vom 3.4.2003 C-144 (BStBl II 2003, 679) die Entscheidung des BFH vom 14.12.1995 V R 13/95 (BStBl II 1996, 386) nur dahingehend fortgeführt, dass Einzelunternehmer in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen könnten.

    In seinem Urteil vom 14.12.1995 V R 13/95 hatte der BFH insoweit ausgeführt, dass eine Chorsängerin, die in einem Musical mitwirke, kein Theater, keinen Chor und auch keine sonstige in § 4 Nr. 20 Buch.

  • EuGH, 03.04.2003 - C-144/00

    DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe mit Urteil vom 3.4.2003 C-144 (BStBl II 2003, 679) die Entscheidung des BFH vom 14.12.1995 V R 13/95 (BStBl II 1996, 386) nur dahingehend fortgeführt, dass Einzelunternehmer in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung fallen könnten.

    Mit Urteil vom 18.2.2010 V R 28/08 (BStBl II 2010, 876) hat der BFH - unter Anknüpfung an das EuGH-Urteil vom 3.4.2003 C-144/00, "Hoffmann" (Slg. 2003, I-2921) - seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass auch die Leistungen einzelner Orchestermusiker gegenüber ihrem Orchester als kulturelle Dienstleistung anzusehen und damit steuerfrei gem. § 4 Nr. 20 Buch.

  • BFH, 24.02.2000 - V R 23/99

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Musiker-Duo

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20
    Der BFH habe daher in mehreren Fällen entschieden, dass Künstler, die keine Subventionen erhalten würden, nicht unter die Befreiungsvorschrift fielen (vgl. BFH-Urteile vom 24.02.2000 V R 23/99, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2000, 302 und vom 14.12.1995 V R 13/95, BStBl II 1996, 386).

    Diese Rechtsprechung hatte der BFH In dem ebenfalls von der Klägerin zitierten Urteil vom 24.2.2000 V R 23/99 (BStBl II 2000, 302) mit nahezu wortgleicher Formulierung bestätigt.

  • BFH, 12.05.2005 - V B 146/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - keine Steuerbefreiung für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20
    Dies sei vorliegend jedoch irrelevant, ... Vielmehr habe der V. Senat des BFH seine Entscheidung aus dem Jahr 1995 mit Entscheidung vom 12.5.2005 (BStBl II 2005, 714) bestätigt.
  • BFH, 18.02.2010 - V R 28/08

    Steuerfreie Leistungen eines Orchestermusikers gegenüber seinem Orchester -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20
    Mit Urteil vom 18.2.2010 V R 28/08 (BStBl II 2010, 876) hat der BFH - unter Anknüpfung an das EuGH-Urteil vom 3.4.2003 C-144/00, "Hoffmann" (Slg. 2003, I-2921) - seine Rechtsprechung dahingehend geändert, dass auch die Leistungen einzelner Orchestermusiker gegenüber ihrem Orchester als kulturelle Dienstleistung anzusehen und damit steuerfrei gem. § 4 Nr. 20 Buch.
  • EuGH, 15.02.2017 - C-592/15

    British Film Institute - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Sechste

    Auszug aus FG Düsseldorf, 22.12.2021 - 5 K 1106/20
    n MwStSystRL kommt zwar keine unmittelbare Wirkung zu, so dass Steuerpflichtige sich nicht darauf berufen können (EuGH-Urteil vom 15.2.2017 C-592/15, "British Film Institute", EU:C:2017:117).
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