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   FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12 U, AO   

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https://dejure.org/2014,14593
FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12 U, AO (https://dejure.org/2014,14593)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2014 - 1 K 2537/12 U, AO (https://dejure.org/2014,14593)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 1 K 2537/12 U, AO (https://dejure.org/2014,14593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung i.R.d. Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Differenzbesteuerung: Erforderlichkeit des Hinweises auf die Anwendung des § 25a UStG in der Ausgangsrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Differenzbesteuerung: Erforderlichkeit des Hinweises auf die Anwendung des § 25a UStG in der Ausgangsrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Hinweis auf Differenzbesteuerung in der Rechnung entbehrlich

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1542
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.02.2012 - XI R 42/10

    Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12
    Dies entspreche auch der Auffassung des Bundesfinanzhofs, der in seinem Urteil vom 15.02.2012 (XI R 42/10, BFH/NV 2010, 1188) zum Buch- und Belegnachweis bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführe:.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BFH zu den Voraussetzungen des Buch- und Belegnachweises bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen (Urteil vom 15.02.2012 XI R 42/10, Rz 22, BFH/NV 2010, 1188).

  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12
    Nur wenn eine formell ordnungsmäßige Buchführung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sachlich unrichtig ist, kann ihr Ergebnis ganz oder teilweise verworfen werden (BFH, Urteil vom 9. August 1991 III R 129/85, BStBl II 1992, 55).
  • BFH, 12.05.1999 - IV B 56/98

    Richtigkeit der vom FG gewählten Schätzungsmethode

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12
    Es darf sich hierbei ganz oder teilweise den Schätzungsmethoden des Finanzamtes bedienen (BFH, Beschluss vom 12.05.1999 IV B 56/98, BFH/NV 1999, 1488).
  • FG Münster, 18.05.2010 - 15 K 4411/06

    Differenzbesteuerung beim Verkauf von Anlagevermögen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12
    Hieraus resultiert zwar ein zivilrechtlicher Anspruch des Leistungsempfängers auf Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung des Wiederverkäufers, aber keine materiell-rechtliche Folge dergestalt, dass die Differenzbesteuerung nicht mehr anwendbar wäre (FG Münster, Urteil vom 18.05.2010 15 K 4411/06 U, EFG 2010, 1459; Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist UStG § 14a Anm. 81; Buschmann in Weymüller/Beck Online-Kommentar zum UStG § 25a Rz. 68).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2536/12
    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten in den Verfahren 1 K 2537/12 U, AO (USt 2006), 1 K 2539/12 U, AO (USt 2007), 1 K 2536/12 U, AO (USt 2008), die dem Gericht übersandten Steuerakten sowie die drei dem Gericht vom Beklagten übersandten Aktenordner mit den Buchführungsunterlagen der Klägerin Bezug genommen.
  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2539/12
    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2537/12
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten in den Verfahren 1 K 2537/12 U, AO (USt 2006), 1 K 2539/12 U, AO (USt 2007), 1 K 2536/12 U, AO (USt 2008), die dem Gericht übersandten Steuerakten sowie die drei dem Gericht vom Beklagten übersandten Aktenordner mit den Buchführungsunterlagen der Klägerin Bezug genommen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 7 K 7189/15

    Ungeeigneter Vorlieferant für Differenzbesteuerung

    Auch der Umstand, dass D... keine Rechnungen erteilt und dem entsprechend nicht auf eine Anwendung des § 25a UStG hingewiesen hätte, würde der Anwendung der Differenzbesteuerung auf einen Umsatz zwischen D... und dem Kläger nicht entgegenstehen (Finanzgericht -FG- Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2014 1 K 2537/12 U, AO, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2014, 1542).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2536/12

    Differenzbesteuerung: Erforderlichkeit des Hinweises auf die Anwendung des § 25a

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten in den Verfahren 1 K 2537/12 U, AO (USt 2006), 1 K 2539/12 U, AO (USt 2007), 1 K 2536/12 U, AO (USt 2008), die dem Gericht übersandten Steuerakten sowie die drei dem Gericht vom Beklagten übersandten Aktenordner mit den Buchführungsunterlagen der Klägerin Bezug genommen.
  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 2539/12

    Differenzbesteuerung: Erforderlichkeit des Hinweises auf die Anwendung des § 25a

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten in den Verfahren 1 K 2537/12 U, AO (USt 2006), 1 K 2539/12 U, AO (USt 2007), 1 K 2536/12 U, AO (USt 2008), die dem Gericht übersandten Steuerakten sowie die drei dem Gericht vom Beklagten übersandten Aktenordner mit den Buchführungsunterlagen der Klägerin Bezug genommen.
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