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   FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05 K, F   

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FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05 K, F (https://dejure.org/2007,8505)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2007 - 6 K 2739/05 K, F (https://dejure.org/2007,8505)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 6 K 2739/05 K, F (https://dejure.org/2007,8505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überversorgung durch eine Pensionszusage und Pensionsrückstellungen i.S.v. § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) über das Bestehen eines Anstellungsvertrages als Geschäftsführer hinaus; Berücksichtigung von Einnahmen aus einer als Selbstständiger für eine Gesellschaft ...

  • Betriebs-Berater

    Anerkennung von Pensionsrückstellungen unter Fortentwicklung der Überversorgungsgrundsätze

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 6a Abs. 1; ; EStG § 6a Abs. 3; ; AO § 165 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überversorgung durch eine Pensionszusage und Pensionsrückstellungen i.S.v. § 6a EStG über das Bestehen eines Anstellungsvertrages als Geschäftsführer hinaus; Überversorgung; Pensionszusage; Betriebsaufspaltung; Tätigkeitsvergütung; Besitzpersonengesellschaft; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Überversorgung durch eine Pensionszusage und Pensionsrückstellungen i.S.v. § 6a EStG über das Bestehen eines Anstellungsvertrages als Geschäftsführer hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anerkennung von Pensionsrückstellungen unter Fortentwicklung der Überversorgungsgrundsätze

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2140
  • BB 2010, 753
  • EFG 2009, 1844
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.03.2006 - I R 38/05

    VGA: Abfindungszahlung für Verzicht auf Pensionszusage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 Körperschaftsteuergesetzt (KStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2006 I R 38/05, Deutsches Steuerrecht DStR 2006, 1172).

    Soweit der Beklagte, gestützt auf das BFH-Urteil vom 10.11.1998 (I R 49/97, BStBl. 2005, 261) davon ausgeht, es habe ein schädlicher Abfindungsvorbehalt vorgelegen und im Übrigen sei noch keine Unverfallbarkeit der Ansprüche des Beigeladenen zu 3. eingetreten (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2006 I R 38/05, DStR 2006, 1172) folgt der Senat dem nicht.

  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05
    Die Klägerin hat außerdem einen Antrag gestellt, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 17.05.1995 I R 147/93, Bundessteuerblatt -BStBl. II 1996, 204) über die steuerliche Anerkennung einer Nur-Pensionsvereinbarung im Verhältnis zum GesellschafterGeschäftsführer aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden.

    Diese Regelungslage lässt sich durch eine entsprechende Höherbemessung der Versorgung nicht umgehen; der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb in einer derartigen Vorwegnahme künftiger Entwicklungen eine Überversorgung gesehen, die zur Kürzung der Pensionsrückstellungen führt, und zwar typisierend dann, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 v.H. der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13.11.1975 IV R 170/73, BStBl. II 1976, 142; im Anschluss daran Urteil des I. Senats vom 17.05.1995 I R 147/93, BStBl. II 1996, 204 und Urteil vom 31.03.2004 I R 70/03, BStBl. II 2004, 937 m.w.N.).

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05
    (ständige Rechtsprechung - vgl. BFH-Urteil vom 16.03.1967 I R 261/63, BStBl. III 1967, 626).
  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05
    Diese Regelungslage lässt sich durch eine entsprechende Höherbemessung der Versorgung nicht umgehen; der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb in einer derartigen Vorwegnahme künftiger Entwicklungen eine Überversorgung gesehen, die zur Kürzung der Pensionsrückstellungen führt, und zwar typisierend dann, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 v.H. der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13.11.1975 IV R 170/73, BStBl. II 1976, 142; im Anschluss daran Urteil des I. Senats vom 17.05.1995 I R 147/93, BStBl. II 1996, 204 und Urteil vom 31.03.2004 I R 70/03, BStBl. II 2004, 937 m.w.N.).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 70/03

    Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05
    Diese Regelungslage lässt sich durch eine entsprechende Höherbemessung der Versorgung nicht umgehen; der Bundesfinanzhof (BFH) hat deshalb in einer derartigen Vorwegnahme künftiger Entwicklungen eine Überversorgung gesehen, die zur Kürzung der Pensionsrückstellungen führt, und zwar typisierend dann, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung 75 v.H. der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 13.11.1975 IV R 170/73, BStBl. II 1976, 142; im Anschluss daran Urteil des I. Senats vom 17.05.1995 I R 147/93, BStBl. II 1996, 204 und Urteil vom 31.03.2004 I R 70/03, BStBl. II 2004, 937 m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1998 - I R 49/97

    Kapitalabfindung bei einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 23.10.2007 - 6 K 2739/05
    Soweit der Beklagte, gestützt auf das BFH-Urteil vom 10.11.1998 (I R 49/97, BStBl. 2005, 261) davon ausgeht, es habe ein schädlicher Abfindungsvorbehalt vorgelegen und im Übrigen sei noch keine Unverfallbarkeit der Ansprüche des Beigeladenen zu 3. eingetreten (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.2006 I R 38/05, DStR 2006, 1172) folgt der Senat dem nicht.
  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf gab der Klage mit Urteil vom 23. Oktober 2007  6 K 2739/05 K,F (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1844) statt.
  • FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 2480/05

    Umqualfizierung einer grundsätzlich als Vermietung und Verpachtung anzusehenden

    Im Gegensatz zum vorliegenden Verfahren werde im Verfahren 6 K 2739/05 K, F durch die T-GmbH vorgetragen, dass Frau L. als Büroleiterin der T- GmbH tätig gewesen sei.
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