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   FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 3268/14 Z   

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FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 3268/14 Z (https://dejure.org/2015,15427)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2015 - 4 K 3268/14 Z (https://dejure.org/2015,15427)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 4 K 3268/14 Z (https://dejure.org/2015,15427)
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    Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen vor Rechtshängigkeit

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    Verzinsung von erstatteten Einfuhrabgabenbeträgen vor Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.04.2013 - C-565/11

    Irimie - Erstattung der von einem Mitgliedstaat unionsrechtswidrig erhobenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 3268/14
    Darunter fallen insbesondere die Einbußen auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit von Geldbeträgen infolge der vorzeitigen Fälligkeit einer Abgabe (EuGH, Urteil vom 18. April 2013 Rs. C-565/11, EU:C:2013:250, Randnr. 20 f.).

    Die Mitgliedstaaten sind daher nach dem Unionsrecht verpflichtet, unter Verstoß gegen das Unionsrecht erhobene Abgabenbeträge zuzüglich Zinsen zu erstatten (EuGH, Urteil vom 18. April 2013 Rs. C-565/11, EU:C:2013:250, Randnr. 21).

    Dabei müssen diese Bedingungen jedoch den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen, also nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die auf Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, welche die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 Rs. C-591/10, EU:C:2012:478, Randnr. 27; Urteil vom 18. April 2013 Rs. C-565/11, EU:C:2013:250, Randnr. 23).

    Im Einzelnen verlangt der Effektivitätsgrundsatz im Fall der Erstattung einer von einem Mitgliedstaat der Union rechtswidrig erhobenen Abgabe, dass die einzelstaatlichen Vorschriften nicht dazu führen, dass dem Abgabenpflichtigen eine angemessene Entschädigung für die Einbußen, die er durch die zu Unrecht gezahlte Abgabe erlitten hat, vorenthalten wird (EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 Rs. C-591/10, EU:C:2012:478, Randnr. 29; Urteil vom 18. April 2013 Rs. C-565/11, EU:C:2013:250, Randnr. 26).

    Das ist schon dann der Fall, wenn die einzelstaatliche Zinsregelung eine Berechnung erst ab dem Tag des Antrags auf Erstattung und gerade nicht schon von dem Tag der zu Unrecht erfolgten Zahlung der fraglichen Abgabe vorsieht (EuGH, Urteil vom 18. April 2013 Rs. C-565/11, EU:C:2013:250, Randnr. 27).

  • EuGH, 02.02.2012 - C-249/10

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 3268/14
    Zur Begründung verwies sie auf die seit Ende des Jahres 2006 zunächst beim Gericht der Europäischen Union, später beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängigen Verfahren in den Rechtssachen C-247/10 P und C-249/10 P.

    Der EuGH erklärte mit Urteil vom 2. Februar 2012 in der Rechtssache C-249/10, EU:C:2012:53, P die VO Nr. 1472/2006 für nichtig, soweit sie unter anderem die Unternehmen A-Ltd. und B-Ltd. betraf.

    Zum anderen komme als Anspruchsgrundlage Art. 266 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V.m. dem Urteil des EuGH vom 2. Februar 2012 in der Rechtssache C-249/10 P sowie i.V.m. Art. 4 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) in Betracht.

  • EuGH, 19.07.2012 - C-591/10

    Littlewoods Retail u.a. - Zweite und Sechste Mehrwertsteuer-Richtlinie -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 3268/14
    Dabei müssen diese Bedingungen jedoch den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität entsprechen, also nicht ungünstiger sein als bei ähnlichen Klagen, die auf Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der Rechte, welche die Unionsrechtsordnung einräumt, praktisch unmöglich machen (EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 Rs. C-591/10, EU:C:2012:478, Randnr. 27; Urteil vom 18. April 2013 Rs. C-565/11, EU:C:2013:250, Randnr. 23).

    Im Einzelnen verlangt der Effektivitätsgrundsatz im Fall der Erstattung einer von einem Mitgliedstaat der Union rechtswidrig erhobenen Abgabe, dass die einzelstaatlichen Vorschriften nicht dazu führen, dass dem Abgabenpflichtigen eine angemessene Entschädigung für die Einbußen, die er durch die zu Unrecht gezahlte Abgabe erlitten hat, vorenthalten wird (EuGH, Urteil vom 19. Juli 2012 Rs. C-591/10, EU:C:2012:478, Randnr. 29; Urteil vom 18. April 2013 Rs. C-565/11, EU:C:2013:250, Randnr. 26).

  • EuGH, 27.09.2012 - C-113/10

    Zuckerfabrik Jülich - Gemeinsame Agrarpolitik - Gemeinsame Marktorganisation -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 3268/14
    Insbesondere hat der EuGH der Frage keine Bedeutung beigemessen, ob der betreffende Mitgliedstaat im Gegenzug grundsätzlich Zinsen auf die Eigenmittel der Union verlangen kann (EuGH, Urteil vom 27. September 2012 Rs. C-113/10 u.a., EU:C:2012:591, Randnr. 64 ff.).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-247/10

    Zhejiang Aokang Shoes / Rat

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.06.2015 - 4 K 3268/14
    Zur Begründung verwies sie auf die seit Ende des Jahres 2006 zunächst beim Gericht der Europäischen Union, später beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängigen Verfahren in den Rechtssachen C-247/10 P und C-249/10 P.
  • FG Hessen, 23.07.2018 - 7 K 1579/17

    Art. 241 ZK, Art. 116 Abs. 6 UZK, § 21 Abs. 2 UStG, § 236 AO, § 238 AO, ...

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Zeitpunkt der Zollschuldentstehung auch der Zeitpunkt, der der Berechnung der Zinsen zugrunde gelegt wird (vgl. Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21. September 2017, 4 K 78/16 (2), juris; Finanzgericht Düsseldorf, EuGH-Vorlage-Beschluss vom 24. Juni 2015, 4 K 3268/14 Z, AW-Prax 2015, 399, 400; Stiehle , ZfZ 2018, 114, 116).
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