Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 25.03.2011 - 4 K 120/11 Z |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorschriftswidrige Verbringung einer in der Türkei gekauften Brille in das Zollgebiet der Gemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zollpflichtige Einfuhr einer Brille im Reisegepäck; Zollpflichtige Einfuhr; Reisegepäck; Wertgrenze; Anmeldefreie Waren; Zollzuschlag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zollpflichtige Einfuhr einer Brille im Reisegepäck
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Vor-"Sicht" bei Erwerb von Brillen im Ausland
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Brillen aus dem Ausland
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vorsicht bei Einfuhr einer teuren Brille
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Wertgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b EF-VO (430 EUR) kein anteilig vom Zollwert der Ware abziehbarer Freibetrag
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Abgabenpflichtiger Brillenimport eines Touristen aus der Türkei
- gabler-steuern.de (Kurzinformation)
Erwerb von Brillen im Ausland
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Auch die Brille auf der Nase ist zu verzollen
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Aktuelle Zollregelungen für private Reisen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.03.2007 - VII B 21/06
Bedeutung des "grünen" Flughafenausgangs
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.03.2011 - 4 K 120/11
Dabei ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass einem mit den Gegebenheiten an den Flughäfen in der Gemeinschaft einigermaßen vertrauten Reisenden geläufig ist, dass er mit Waren, von denen er weiß oder bei denen er zumindest für möglich halten muss, dass sie einfuhrabgabenpflichtig sind, den roten Ausgang benutzen und diese dort anmelden muss (BFH-Beschluss vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFHE 216, 468). - BFH, 17.03.2000 - VII B 39/99
Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.03.2011 - 4 K 120/11
Dazu ist eine Gesamtwertung seines Verhaltens erforderlich (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 17. März 2000 VII B 39/99, BFH/NV 2000, 1180).