Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09 E |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Anerkennung eines Ehegattenmietverhältnisses bei zeitnaher Rückgewährung der Mietzahlungen; Mietverhältnis; Ehegatten; Mietrückzahlung; Barunterhalt; Gewinnerzielungsabsicht
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ehegattenmietverhältniss mit zeitnaher Rückgewährung der Mietzahlungen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Miete zwischen den Ehepartnern hin- und herüberwiesen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Hin- und Herüberweisen der Miete unter Eheleuten
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Anerkennung von Ehegattenmietverhältnissen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Anerkennung eines Ehegattenmietverhältnisses bei zeitnaher Rückgewährung der Mietzahlungen - Vertragsbedingungen müssen den sonst zwischen Fremden geschlossenen Verträgen entsprechen
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 292/09
- FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09 E
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92
Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH steht es auch nahen Angehörigen - wie den Klägern - frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind (vgl. BFH-Urteil vom 16.01.1996 IX R 13/92, BStBl II 1996, 214 ).Diese Rechtsgrundsätze gelten auch für Mietverträge (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.01.1996 IX R 13/92, BStBl II 1996, 214 ;… BFH-Beschluss vom 15.06.2000 XI B 123/99, BFH/NV 2000, 1467 ).
Deshalb ist nach Ansicht des Senats die Rechtsprechung des BFH zur Vermietung an Kinder bzw. geschiedene Ehegatten, die die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern bzw. des geschiedenen Vermieter-Ehegatten zahlen oder die Miete mit dem Barunterhalt verrechnen (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 ; BFH-Urteil vom 16.01.1996 IX R 13/92, BStBl II 1996, 214 ) nicht auf den vorliegenden Streifall übertragbar.
- BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
Für die Beurteilung eines Mietvertrages unter nahen Angehörigen ist entscheidend, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie die Überlassung einer konkret bestimmten Sache und die Höhe der Miete (§ 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -) klar und eindeutig vereinbart und wie vereinbart durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 20.10.1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106 ; vom 19.10.1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 ).Deshalb ist nach Ansicht des Senats die Rechtsprechung des BFH zur Vermietung an Kinder bzw. geschiedene Ehegatten, die die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern bzw. des geschiedenen Vermieter-Ehegatten zahlen oder die Miete mit dem Barunterhalt verrechnen (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 ; BFH-Urteil vom 16.01.1996 IX R 13/92, BStBl II 1996, 214 ) nicht auf den vorliegenden Streifall übertragbar.
- BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
Vielmehr muss bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (vgl. die Nachweise im BFH-Urteil vom 21.07.2004 X R 33/03, BStBl II 2004, 1063, unter II.3.a).
- BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97
Mietvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
Für die Beurteilung eines Mietvertrages unter nahen Angehörigen ist entscheidend, dass die Hauptpflichten der Vertragsparteien wie die Überlassung einer konkret bestimmten Sache und die Höhe der Miete (§ 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -) klar und eindeutig vereinbart und wie vereinbart durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 20.10.1997 IX R 38/97, BStBl II 1998, 106 ; vom 19.10.1999 IX R 39/99, BStBl II 2000, 224 ). - BFH, 23.05.2007 - X R 33/04
Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
Darüber hinaus kann einer unternehmerischen Tätigkeit, selbst wenn sie von Beginn an Verluste eingebracht hat, solange der Anlaufzeitraum, der in der Regel nicht kürzer als fünf Jahre ist, noch nicht abgeschlossen ist, nur in Ausnahmefällen die steuerliche Anerkennung versagt werden (BFH-Urteil vom 23.05.2007 X R 33/04, BStBl II 2007, 874 ). - BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94
Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die …
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
An der tatsächlichen Durchführung eines Mietvertrages fehlt es, soweit der Vermieter dem Mieter die Wohnung nicht zur Nutzung überlässt oder - soweit dies nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder Streitigkeiten über die Ansprüche beruht - die Miete nicht gezahlt wird oder nicht endgültig in das Vermögen des Vermieters übergeht, sondern der Vermieter dem Mieter z.B. die Miete im Vorhinein zur Verfügung stellt oder sie nach dem Eingang alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne dazu aus anderen Rechtsgründen verpflichtet zu sein (BFH-Urteil vom 17.12.2002, IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612 , BFH-Urteil vom 28.01.1997 IX R 23/94, BStBl II 1997, 655 ). - BFH, 28.01.2003 - IX R 53/00
Mietverhältnis zwischen Ehegatten
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
Die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses setzt mithin voraus, dass die Vertragsparteien die vereinbarten Leistungen tatsächlich erbringen (BFH-Urteil vom 28.01.2003, IX R 53/00, BFH/NV 2003, 768 ). - BFH, 17.12.2002 - IX R 23/00
Mietverträge zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
An der tatsächlichen Durchführung eines Mietvertrages fehlt es, soweit der Vermieter dem Mieter die Wohnung nicht zur Nutzung überlässt oder - soweit dies nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder Streitigkeiten über die Ansprüche beruht - die Miete nicht gezahlt wird oder nicht endgültig in das Vermögen des Vermieters übergeht, sondern der Vermieter dem Mieter z.B. die Miete im Vorhinein zur Verfügung stellt oder sie nach dem Eingang alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne dazu aus anderen Rechtsgründen verpflichtet zu sein (BFH-Urteil vom 17.12.2002, IX R 23/00, BFH/NV 2003, 612 , BFH-Urteil vom 28.01.1997 IX R 23/94, BStBl II 1997, 655 ). - BFH, 15.06.2000 - XI B 123/99
Verträge zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus FG Düsseldorf, 25.06.2010 - 1 K 292/09
Diese Rechtsgrundsätze gelten auch für Mietverträge (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16.01.1996 IX R 13/92, BStBl II 1996, 214 ; BFH-Beschluss vom 15.06.2000 XI B 123/99, BFH/NV 2000, 1467 ).