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   FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17 Z   

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https://dejure.org/2018,38407
FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17 Z (https://dejure.org/2018,38407)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2018 - 4 K 37/17 Z (https://dejure.org/2018,38407)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 4 K 37/17 Z (https://dejure.org/2018,38407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VO (EU) 952/2013 Art. 44 Abs. 2 Buchst. a)
    Zuordnung eines Wireless LAN Internet-Radios in die Unterposition 8527 91 19 der Kombinierten Nomenklatur (KN) durch das Zollamt; Nachprüfung der zollrechtlichen Tarifierung von Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zolltarifliche Einreihung eines Internetradios

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einreihung eines Internetradios mit digitalem Audio-Streamer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hamburg, 23.01.2018 - 4 K 101/14

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung eines Rundfunkempfangsgeräts mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17
    Da sich die Audiowiedergabe nicht allein auf die Wiedergabe von digitalem DAB- und UKW-Rundfunk beschränkt, sondern vielmehr auch andere digitale Audiodateien wiedergegeben werden können, erschöpft sich die Funktionalität der Tonwiedergabe auch nicht allein in der eines Rundfunkempfangsgerätes, sondern ist eigenständig zu betrachten und führt zu dem Vorhandensein einer Tonwiedergabefunktion im Sinne der Position 8519 (s. FG Hamburg Urteil v. 23.01.2018 4 K 101/14, juris).

    Daraus folgt, dass nach außen hin getrennt wahrnehmbare Geräteeinheiten bei einer Kombination von Rundfunkempfangsgerät und digitalem Audio-Streamer überflüssig sind (s. FG Hamburg Urteil v. 23.01.2018 4 K 101/14, juris).

  • EuGH, 25.07.2018 - C-445/17

    Pilato - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17
    Nach ständiger Rechtsprechung (s. Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - v. 25.07.2018 C-445/17 Rz. 24 mwN., ECLI:EU:C:2018:609) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der Kombinierten Nomenklatur und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (s. Allgemeine Vorschriften (AV) 1).

    Sie stellen wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs dar und liefern als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung (ständige Rechtsprechung, zuletzt EuGH Urteil v. 25.07.2018 C-445/17, Rz. 26 mwN.).

  • BFH, 21.11.2002 - VII R 57/01

    Tarifierung von Filmrecordern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17
    Insoweit hat die DVO 69/2013 für die hier zu beurteilende Einreihungsfrage eine Indizwirkung und dient in dieser Hinsicht als Argumentationshilfe (BFH-Urteile vom 21.11.2002, VII R 57/01, ZfZ 2003, 161 und vom 30.07.2003, VII R 40/01, ZfZ 2004, 126).
  • BFH, 30.07.2003 - VII R 40/01

    Tarifierung von COM-Recordern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17
    Insoweit hat die DVO 69/2013 für die hier zu beurteilende Einreihungsfrage eine Indizwirkung und dient in dieser Hinsicht als Argumentationshilfe (BFH-Urteile vom 21.11.2002, VII R 57/01, ZfZ 2003, 161 und vom 30.07.2003, VII R 40/01, ZfZ 2004, 126).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-84/15

    Sonos Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.07.2018 - 4 K 37/17
    Dass die Position 8519 weder ein festes Speichermedium für die Tondateien noch eine feste Speicherung dieser Dateien im Tonwiedergabegerät selbst oder durch einen in dieses Gerät einzulegenden Datenträger verlangt, wird auch durch das EuGH-Urteil vom 17.03.2016, C-84/15, Rzn. 42, 44; ECLI:EU:C:2016:184) bestätigt.
  • BFH, 30.06.2020 - VII R 40/18

    Tarifierung eines Internetradios

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25.07.2018 - 4 K 37/17 Z wird als unbegründet zurückgewiesen.
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