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   FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08 V   

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https://dejure.org/2010,34197
FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08 V (https://dejure.org/2010,34197)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.11.2010 - 14 K 3386/08 V (https://dejure.org/2010,34197)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. November 2010 - 14 K 3386/08 V (https://dejure.org/2010,34197)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit des Wirksamwerdens eines Grundlagenbescheides für Fristbeginn und Ende der Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 10 S. 1 AO; Zulässigkeit einer inzidenten Antragstellung durch Dritte bzgl. des Vermögensteuerbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung eines Grundlagenbescheides durch Urteil - Fristbeginn für Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO - Antrag auf Anpassung des Folgebescheides durch Anfechtung des Grundlagenbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.01.2005 - X R 14/04

    Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist für Folgesteuern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    In diesem Zusammenhang sei auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 19.01.2005 X R 14/04 von Bedeutung, wonach eine Anfechtung des Grundlagenbescheides nur zu einer Hemmung der??? der Feststellungsfrist für diesen führe, nicht jedoch einezur Hemmung der Frist für die Festsetzung des von ihm abhängigen Folgebescheides auslöse.

    Für den Fristbeginn und das Ende der Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 10 Satz 1 AO sind allein die Bekanntgabe des Grundlagenbescheides (§ 122 AO) an den/die Adressaten und somit das Wirksamwerden des Grundlagenbescheides (§ 124 AO) maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 19.01.2005 X R 14/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 242).

    Die Zwei-Jahres-Frist gewährleistet, dass zu Gunsten wie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausreichend Zeit für die Auswertung der Feststellungen eines Grundlagenbescheides zur Verfügung steht (vgl. BFH-Urteil vom 19.01.2005 X R 14/04, BStBl II 2005, 242).

    Dass sich für ein solches Verständnis auch aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Gesichtspunkte entnehmen lassen, belegt das vom Beklagten zitierte BFH-Urteil vom 19.01.2005 X R 14/04 (BStBl II 2005, 242) in dem der BFH auf die unterschiedlichen Verjährungsfristen für Grundlagen- und Folgebescheid hinweist.

  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Andererseits kann ein Verschulden des Finanzamtes nicht dazu führen, dass ein Steuerbescheid nach Eintritt der Verjährung noch zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu ändern ist (vgl. BFH-Urteil vom 19.08.1999 III R 57/98, BStBl II 2000, 330).

    Dieser wäre gestört, wenn Steuerbescheide, die sich nachträglich als unrichtig erweisen, ohne zeitliche Begrenzung geändert werden müssten (vgl. BFH-Urteil vom 19.08.1990 III R 57/98, BStBl II 2000, 330; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., vor § 169 AO Rz. 4).

  • BFH, 14.01.2003 - VIII B 108/01

    Bindungswirkung eines Gewinnfeststellungsbescheides

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Die Folgeänderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist deshalb erst mit der Rechtskraft des Urteils zulässig, weshalb auch die Frist des insoweit lückenhaft formulierten § 171 Abs. 10 AO erst mit der Rechtskraft des Urteils beginnt (allgemeine Meinung vgl. BFH-Beschluss vom 14.01.2003 VIII B 108/01, BStBl II 2003, 335; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO/FGO, § 171 Rz. 119).
  • BFH, 06.02.1996 - VII R 50/95

    Steuerschuld - Tilgungswirkung - Entscheidungszeitpunkt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Der Eintritt der Festsetzungsverjährung bewirkt, wie sich aus § 47 AO ergibt, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen und dass die Ungewissheit über das Bestehen von Ansprüchen endgültig entfällt (vgl. BFH-Urteil vom 06.02.1996 VII R 50/95, BStBl II 1997, 112).
  • BFH, 15.06.1988 - I R 68/86

    Ungewollte Belastungen im Falle einer verdeckten Gewinnermittlung als Folge des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Die Verjährungsvorschriften dienen der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden (vgl. BFH-Urteile vom 31.01.1989 VII R 77/86, BStBl II 1989, 442 und vom 15.06.1988 I R 68/86, BFH/NV 1990, 128) und zwar in gleicher Weise im Interesse der Steuerpflichtigen als auch im Interesse der Allgemeinheit an einem geordneten Arbeitsablauf bei der Finanzverwaltung.
  • BFH, 31.01.1989 - VII R 77/86

    Steuerhinterziehung - Verlängerte Festsetzungsfrist - Exkulpationsbeweis -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Die Verjährungsvorschriften dienen der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden (vgl. BFH-Urteile vom 31.01.1989 VII R 77/86, BStBl II 1989, 442 und vom 15.06.1988 I R 68/86, BFH/NV 1990, 128) und zwar in gleicher Weise im Interesse der Steuerpflichtigen als auch im Interesse der Allgemeinheit an einem geordneten Arbeitsablauf bei der Finanzverwaltung.
  • VG Gelsenkirchen, 16.03.2010 - 6 K 3366/08

    Störende Häufung, Werbeanlage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat die "C" AG die im Verfahren 6 K 3366/08 BA erhobene Klage gegen die Ablehnung der Änderung erhoben ... zurückgenommen, worauf hin das Verfahren mit Beschluss vom 24.09.2010 eingestellt worden ist.
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet es, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die Belange des anderen Teiles angemessen Rücksicht nimmt und sich zu seinem eigenen früheren Verhalten nicht in Widerspruch setzt (vgl. BFH-Urteil vom 09.08.1989 I R 181/85, BStBl II 1989, 990).
  • BFH, 08.05.2008 - VI R 12/05

    Auslegung eines Rechtsbehelfs und deren revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Dies gilt sowohl unter Berücksichtigung des Grundsatzes der "rechtsschutzgewährenden Auslegung" (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 08.05.2008 VI R 12/05, BStBl II 2009, 116 m.w.N.) als auch unter Berücksichtigung des von der Klägerin angeführten Gesichtspunktes, dass die Anfechtung der Anteilsbewertung die "C" AG letztlich auf eine Herabsetzung der vermögensteuerlichen Bemessungsgrundlagen bei der Klägerin als mittelbar Beteiligte abzielte.
  • BFH, 24.05.2006 - I R 93/05

    Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.11.2010 - 14 K 3386/08
    Auch ein Antrag auf Anpassung eines Folgebescheides an einen Grundlagenbescheid ist geeignet, die Rechtsfolge des § 171 Abs. 3 AO auszulösen (vgl. BFH-Urteil vom 24.05.2006 I R 93/05, BStBl II 2007, 76 m.w.N.).
  • BFH, 08.02.1996 - V R 54/94
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