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   FG Düsseldorf, 26.03.1998 - 10 K 3328/94 AO   

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FG Düsseldorf, 26.03.1998 - 10 K 3328/94 AO (https://dejure.org/1998,17901)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.1998 - 10 K 3328/94 AO (https://dejure.org/1998,17901)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 1998 - 10 K 3328/94 AO (https://dejure.org/1998,17901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen von Steuerforderungen durch Aufrechnung; Nichtfeststellbarkeit des Zugangs einer Aufrechnungserklärung; Wahrscheinlichkeit des Zugangs; Hinweis im Postausgangsbuch für Absendung; Langes Schweigen des Finanzamts; Umkehrung der Feststellungslast oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17

    Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 Satz 2 BGB

    So hat das Finanzgericht Düsseldorf ( Urteil vom 26. März 1998 - 10 K 3328/94 AO, nach juris ) unter Hinweis auf §§ 444, 426, 427 ZPO dargelegt, die Rechtsprechung habe aus diesen Vorschriften den allgemeinen Grundsatz entwickelt, dass eine schuldhafte - arglistige oder fahrlässige - Beweisvereitelung durch die an sich nicht beweispflichtige Partei zu einer Umkehr der Beweislast führe, jedenfalls aber eine Beweiserleichterung für die beweisbelastete Partei zur Folge habe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - 16 E 1195/13

    Einstufung der Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten aus

    vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 1998- 10 K 3328/94 AO -, juris, Rn. 42.
  • FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 180/01

    Beweislastumkehr bei versehentlicher Vernichtung der zur Beweisführung benötigten

    Die Rechtsprechung hat aus diesen Vorschriften den allgemeinen Grundsatz entwickelt, dass eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die an sich nicht beweispflichtige Partei zu einer Umkehr der Beweislast führt, jedenfalls aber eine Beweiserleichterung für die beweisbelastete Partei zur Folge hat (FG Hamburg, Urteil v. 30.4.1998, IV 36/95, juris; FG Düsseldorf, Urteil v. 26.3.1998, 10 K 3328/94 AO , juris, mit zahlreichen Nachweisen; Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.11.2002, 6 K 812/01, juris - für den Fall der Vernichtung eines zu Beweiszwecken erforderlichen Briefumschlags; Hessischer VGH , Urteil v. 25.3.1991, 8 UE 2044/87, juris - für den Fall der Vernichtung einer Probe).
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