Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 26.03.1998 - 10 K 3328/94 AO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlöschen von Steuerforderungen durch Aufrechnung; Nichtfeststellbarkeit des Zugangs einer Aufrechnungserklärung; Wahrscheinlichkeit des Zugangs; Hinweis im Postausgangsbuch für Absendung; Langes Schweigen des Finanzamts; Umkehrung der Feststellungslast oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76
Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.02.1976 - VII R 37/72
Gläubiger einer Forderung - FA - Abtretung der Forderung - Aufrechnung gegenüber …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 11.06.1952 - II ZR 277/51
Kauf nach Probe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hessen, 23.09.2019 - 9 Sa 461/17
Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 Satz 2 BGB
So hat das Finanzgericht Düsseldorf ( Urteil vom 26. März 1998 - 10 K 3328/94 AO, nach juris ) unter Hinweis auf §§ 444, 426, 427 ZPO dargelegt, die Rechtsprechung habe aus diesen Vorschriften den allgemeinen Grundsatz entwickelt, dass eine schuldhafte - arglistige oder fahrlässige - Beweisvereitelung durch die an sich nicht beweispflichtige Partei zu einer Umkehr der Beweislast führe, jedenfalls aber eine Beweiserleichterung für die beweisbelastete Partei zur Folge habe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - 16 E 1195/13
Einstufung der Berichtigung und Löschung von personenbezogenen Daten aus …
vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 26. März 1998- 10 K 3328/94 AO -, juris, Rn. 42. - FG Hamburg, 26.05.2004 - IV 180/01
Beweislastumkehr bei versehentlicher Vernichtung der zur Beweisführung benötigten …
Die Rechtsprechung hat aus diesen Vorschriften den allgemeinen Grundsatz entwickelt, dass eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die an sich nicht beweispflichtige Partei zu einer Umkehr der Beweislast führt, jedenfalls aber eine Beweiserleichterung für die beweisbelastete Partei zur Folge hat (FG Hamburg, Urteil v. 30.4.1998, IV 36/95, juris; FG Düsseldorf, Urteil v. 26.3.1998, 10 K 3328/94 AO , juris, mit zahlreichen Nachweisen; Niedersächsisches FG, Urteil v. 26.11.2002, 6 K 812/01, juris - für den Fall der Vernichtung eines zu Beweiszwecken erforderlichen Briefumschlags; Hessischer VGH , Urteil v. 25.3.1991, 8 UE 2044/87, juris - für den Fall der Vernichtung einer Probe).