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   FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 1149/18 Kg   

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https://dejure.org/2018,32876
FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 1149/18 Kg (https://dejure.org/2018,32876)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.09.2018 - 7 K 1149/18 Kg (https://dejure.org/2018,32876)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. September 2018 - 7 K 1149/18 Kg (https://dejure.org/2018,32876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung von Kindergeld bei Vorliegen einer einheitlichen Ausbildung durch Teilnahme am berufsbegleitenden Lehrgang zum Sparkassenfachwirt als Fortbildung und Studium der Betriebswirtschaftslehre nach beendeter Ausbildung mit Abschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 1149/18
    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 03.Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, und vom 03.September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10).

    Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteile in BStBl II 2015, 152, Rz 30 und vom 04.Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615).

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 9/15

    Kindergeld: Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 1149/18
    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 03.Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, und vom 03.September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10).
  • BFH, 04.02.2016 - III R 14/15

    Kindergeld: Erstausbildung bei Aufnahme eines Studiums nach Berufstätigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 1149/18
    Hierfür ist auch erforderlich, dass aufgrund objektiver Beweisanzeichen erkennbar wird, dass das Kind die für sein angestrebtes Berufsziel erforderliche Ausbildung nicht bereits mit dem ersten erlangten Abschluss beendet hat (BFH-Urteile in BStBl II 2015, 152, Rz 30 und vom 04.Februar 2016 III R 14/15, BStBl II 2016, 615).
  • BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14

    Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.09.2018 - 7 K 1149/18
    Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (BFH-Urteile vom 03.Juli 2014 III R 52/13, BStBl II 2015, 152, vom 16. Juni 2015 XI R 1/14, BFH/NV 2015, 1378, und vom 03.September 2015 VI R 9/15, BFHE 251, 10).
  • BFH, 23.01.2020 - III R 62/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Kindergeld;

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26.09.2018 - 7 K 1149/18 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Niedersachsen, 13.12.2018 - 11 K 155/18

    Streit um die Gewährung von Kindergeld; Erstausbildung

    Kann ein Kind den geplanten weiteren Ausbildungsabschnitt erst nach einer Berufstätigkeit von nicht völlig untergeordneter Bedeutung anschließen, liegt keine einheitliche Erstausbildung, sondern eine die beruflichen Erfahrungen berücksichtigende Weiterbildung und somit eine Zweitausbildung vor (FG Düsseldorf, Urteile vom 26. September 2018 7 K 1149/18 Kg, Juris Rdnr. 18; vom 16. August 2018 15 K 877/18 Kg, Juris Rdnr. 17).
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