Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 27.01.2010 - 5 K 1072/08 U |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Ermäßigung für Leistungen gegenüber diversen Theaterbetrieben durch einen Choreographen; Umsatzsteuerliche Behandlung der Erbringung von Leistungen für Theateraufführungen durch einen Kampfchoreographen; Notwendigkeit der Einräumung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungen eines Theaterchoreographen; Steuerermäßigung; Ausübender Künstler; Überlassung von Aufführungsrechten; Unselbständige Nebenleistung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Leistungen eines Theaterchoreographen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Choreographieleistungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der selbständige Choreograph und die Umsatzsteuer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Leistungen eines Theaterchoreographen
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1079
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 04.05.2011 - XI R 44/08
Weder Umsatzsteuerbefreiung noch ermäßigter Steuersatz für die Inszenierung einer …
Die vom Kläger im Streitjahr erbrachte Leistung stellt jedenfalls keine den Theatervorführungen oder Konzerten vergleichbare Darbietung i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG dar (vgl. zu Choreographieleistungen FG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2010 5 K 1072/08 U, EFG 2010, 1079). - FG Köln, 30.08.2012 - 12 K 1967/11
Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz
Nach der Legaldefinition in § 73 UrhG ist ausübender Künstler im Sinne dieses Gesetzes, wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf eine andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt (Urteil FG Berlin-Brandenburg vom 4.11.2008, 7 K 2310/06 B, EFG 2009, 156; Urteil FG Düsseldorf vom 27.1.2010, 5 K 1072/08 U, EFG 2010, 1079). - FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7232/14
Umsatzsteuerbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013
FG Düsseldorf (Urteil vom 27.01.2010 5 K 1072/08 U, EFG 2010, 1079, 3. der Gründe) hat im Fall eines Choreografen, der eine Kampfkunstshow betreut hatte, entschieden, dass diesem die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c) UStG nicht zustehe, weil die Übertragung von Urheberrechten nicht Hauptbestandteil der einheitlichen Leistungen des Choreografen gewesen sei.
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7343/14
Umsatzbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013
FG Düsseldorf (Urteil vom 27.01.2010 5 K 1072/08 U, EFG 2010, 1079, 3. der Gründe) hat im Fall eines Choreografen, der eine Kampfkunstshow betreut hatte, entschieden, dass diesem die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c) UStG nicht zustehe, weil die Übertragung von Urheberrechten nicht Hauptbestandteil der einheitlichen Leistungen des Choreografen gewesen sei. - FG Hessen, 10.08.2018 - 6 V 313/18
§ 12 Abs. 2 Nr. 7b UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, UStAE Abschnitt 12.7 Abs. 9, …
Demnach genügt es nicht, dass im Rahmen des Umsatzes zusätzlich urheberrechtliche Rechte lediglich mitübertragen werden (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2010, 5 K 1072/08, EFG 2010, 1079). - FG Sachsen, 23.07.2015 - 6 K 1157/12
Urheberrechtlicher Schutz der Erstellung einer Choreographie durch einen …
Demnach genügt es nicht, dass im Rahmen des Umsatzes zusätzlich urheberrechtliche Rechte lediglich mitübertragen werden (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil v. 27.01.2010 - 5 K 1072/08 - EFG 2010, 1079 ).