Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 1 K 4898/04 BB |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhöhung eines Einheitswerts für den Betrieb einer Landwirtschaft und Forstwirtschaft um einen Zuschlag wegen Überbestandes an Wirtschaftsgebäuden; Ermittlung des Einheitswerts eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit landwirtschaftlicher Nutzung auf Grundlage ...
- Judicialis
BewG § 36 Abs. 1; ; BewG § 36 Abs. 2; ; BewG § 37 Abs. 1 S. 1; ; BewG § 41
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnungsschema; Einheitswert; Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb; Zuschlag; Gesteigerte Ertragsfähigkeit; Überbestand; Wirtschaftsgebäude; Zugepachtete Flächen; Übliche Verhältnisse - Ergänzung des Berechnungsschemas für Einheitswerte in Land- und Forstwirtschaft ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ergänzung des Berechnungsschemas für Einheitswerte in Land- und Forstwirtschaft bei sehr großen Speichern und Lagerhallen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1490
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.09.1992 - II B 72/92
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen bei der Ermittlung des …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 1 K 4898/04
Die Feststellungen erfordern vielmehr eine Bestandaufnahme mit einer Auflistung des Gebäudebestandes auf dem Hof des Steuerpflichtigen sowie eine Darlegung des für einen Betrieb in der streitgegenständlichen Größe gegendüblichen Gebäudebestandes (vgl. BFH-Beschluss vom 23. September 1992 II B 72/92, BFH/NV 1993, 517).Das alleine kann indes, wie der BFH II R 24/88 und II B 72/92 a. a. O. überzeugend ausführt hat, die Annahme eines Überbestandes nicht stützen.
- BFH, 15.07.1992 - II R 24/88
Vergleichswert-Zuschlag durch Errichtung zusätzlicher Wirtschaftsgebäude
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 1 K 4898/04
Für die Beurteilung, ob der landwirtschaftliche Betrieb einen Überbestand an Wirtschaftsgebäuden aufweist, dürfen nur der dem Betriebsinhaber gehörende Grund und Boden, nicht jedoch zugepachtete Flächen, berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 15. Juli 1992 II R 24/88, BFHE 168, 422, BStBl II 1992, 874).Das alleine kann indes, wie der BFH II R 24/88 und II B 72/92 a. a. O. überzeugend ausführt hat, die Annahme eines Überbestandes nicht stützen.