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   FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21 Kg   

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FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21 Kg (https://dejure.org/2023,10274)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2023 - 14 K 1477/21 Kg (https://dejure.org/2023,10274)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2023 - 14 K 1477/21 Kg (https://dejure.org/2023,10274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch eines EU-Ausländers: Bezug von Arbeitslosengeld II als Darlehen - Unionsrechtskonforme Auslegung des Begriffs der ausreichenden Existenzmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Denn die Richtlinie Nr. 2004/38 schließt keineswegs die Möglichkeit aus, im Aufnahmemitgliedstaat den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten Sozialleistungen zu gewähren (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 C-140/12 Rs. Brey, EU:C:2013:565 Rn. 65).

    Zwar kann der Umstand, dass ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger zum Bezug von Sozialhilfeleistungen berechtigt ist, einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass er nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 C-140/12 Rs. Brey, EU:C:2013:565 Rn. 63).

    Insbesondere dem 10. Erwägungsgrund der Richtlinie Nr. 2004/38 ist jedoch zu entnehmen, dass die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie Nr. 2004/38 genannte Voraussetzung vor allem verhindern soll, dass die hierin genannten Personen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats unangemessen in Anspruch nehmen (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 C-140/12 Rs. Brey, EU:C:2013:565 Rn. 54).

    Zudem ist zu prüfen, welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 C-140/12 Rs. Brey, EU:C:2013:565 Rn. 64; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015, 1 C 22/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report - NVwZ-RR - 2015, 910 Rn. 21; siehe auch Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Januar 2023, 2 K 2118/17, juris, Rn. 48; Oberverwaltungsgericht - OVG - Lüneburg, Beschluss vom 03. März 2022, 13 ME 507/21, Informationsbrief Ausländerrecht - InfAuslR - 2022, 222).

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 13 ME 507/21

    Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der "ausreichenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Zudem ist zu prüfen, welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 C-140/12 Rs. Brey, EU:C:2013:565 Rn. 64; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015, 1 C 22/14, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report - NVwZ-RR - 2015, 910 Rn. 21; siehe auch Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. Januar 2023, 2 K 2118/17, juris, Rn. 48; Oberverwaltungsgericht - OVG - Lüneburg, Beschluss vom 03. März 2022, 13 ME 507/21, Informationsbrief Ausländerrecht - InfAuslR - 2022, 222).

    Denn unter Berücksichtigung einer langjährigen, vollumfänglichen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen würde es eine unangemessene Belastung für das nationale Sozialsystem in seiner Gesamtheit bedeuten, wenn es gleichermaßen für sämtliche Unionsbürger in der abstrahierten (vertypten) Lage des Beziehers geöffnet und damit faktisch so etwas wie eine "Sozialleistungsfreizügigkeit" begründet würde (OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. März 2022, 13 ME 507/21, InfAuslR 2022, 222; zur möglichen Auswirkung auf das Gesamtsystem im Bereich des Kindergelds siehe auch EuGH, Urteil vom 14. Juni 2016 C-308/14 Rs. Kommission / Vereinigtes Königreich, EU:C:2016:435 Rn. 80).

    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie Nr. 2004/38 soll nicht erwerbstätige Unionsbürger gerade daran hindern, das System der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts in Anspruch zu nehmen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 2014 C-333/13 Rs. Dano, EU:C:2014:2358 Rn. 76; zum Ganzen OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. März 2022, 13 ME 507/21, InfAuslR 2022, 222).

  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Diese Ermittlungen sind nicht durch das Gericht im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht (BFH, Beschluss vom 9. Juni 2015 III B 96/14, BFH/NV 2015, 1269; dazu auch allgemein BFH, Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184), sondern durch die Familienkasse im auf das Bescheidungsurteil folgenden außergerichtlichen Verfahren durchzuführen.

    In den Fällen, in denen der Kläger eine gebundene Entscheidung mit seiner Klage verfolgt und die Entscheidung, ob Spruchreife herbeigeführt wird oder nicht, beim Gericht liegt, ist das teilweise Unterliegen aber nicht dem Kläger zuzurechnen (BFH, Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184).

  • BFH, 09.12.2020 - III R 73/18

    Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf Kindergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Der nachrangig verpflichtete Staat, in dem der Kindergeldberechtigte wohnt, aber nicht beschäftigt oder selbständig erwerbstätig ist, ist nur dann zur Gewährung von Familienleistungen verpflichtet, wenn seine Familienleistungen höher sind als die im Beschäftigungsstaat bzw. im Staat der selbständigen Erwerbstätigkeit vorgesehenen Leistungen, und zwar in Höhe des Unterschiedsbetrags (Art. 68 Abs. 2 S. 2 Verordnung Nr. 883/2004; BFH, Urteil vom 9. Dezember 2020 III R 73/18, BFHE 271, 508, BStBl II 2022, 178).

    Der Anspruch auf Kindergeld nach deutschem Recht und der Anspruch auf Familienleistungen nach niederländischem Recht sind nach Art. 68 der VO Nr. 883/2004 zu koordinieren (BFH, Urteil vom 9. Dezember 2020 III R 73/18, BFHE 271, 508, BStBl II 2022, 178; zur Vergleichbarkeit der niederländischen Leistungen (kinderbijslag und kindgebonden budget) mit dem deutschen Kindergeld siehe die Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern - BZSt - vom 16. Januar 2017, BStBl. I 2017, 151).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-411/20

    Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Das aktuelle Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 01. August 2022 C-411/20 betreffe nur das Kindergeld in den ersten drei Monaten; für diesen Zeitraum sei Kindergeld zu gewähren.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 4 ("Gleichbehandlung") der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Verordnung Nr. 883/2004) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, nicht zu beanstanden, den Kindergeldanspruch von zuziehenden EU-Ausländern im Aufnahmemitgliedsstaat von deren dortigem Aufenthaltsrecht abhängig zu machen (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2016 C-308/14 Rs. Kommission / Vereinigtes Königreich, EU:C:2016:435 Rn. 68; EuGH, Urteil vom 01. August 2022 C-411/20 Rs. Familienkasse Niedersachsen-Bremen, EU:C:2022:602 Rn. 62; dazu auch FG Düsseldorf, Urteile vom 9. März 2023, 9 K 186/22 Kg und 9 K 2621/21 Kg, juris sowie FG Münster, Gerichtsbescheid vom 7. Februar 2023, 8 K 903/21 Kg, juris).

  • BFH, 18.02.2021 - III R 71/18

    Kindergeld bei Wohnsitz der Eltern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Die Mitteilung einer ausländischen Behörde über die Gewährung einer Familienleistung hat Bindungswirkung für die Familienkasse (BFH, Urteil vom 25. Juli 2019 III R 34/18, BFHE 265, 487, BStBl II 2021, 20) und das erkennende Gericht (BFH, Urteil vom 18. Februar 2021 III R 71/18, BFHE 272, 53, BStBl II 2022, 180).

    Sollten diese Ermittlungen ergeben, dass ein Anspruch des Kindsvaters oder der Kindesmutter im EU-Ausland bestand, ist in einem zweiten Schritt im Hinblick auf die Anwendung der Prioritätsregel des Art. 68 der Verordnung Nr. 883/2004 ebenfalls festzustellen, woraus sich die Zuständigkeit des anderen Mitgliedsstaats (Erwerbstätigkeit oder Wohnort eines Elternteils) ergibt (BFH, Urteil vom 18. Februar 2021 III R 71/18, BFHE 272, 53, BStBl II 2022, 180).

  • EuGH, 14.06.2016 - C-308/14

    Das Vereinigte Königreich kann verlangen, dass Bezieher von Kindergeld und der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 4 ("Gleichbehandlung") der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Verordnung Nr. 883/2004) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, nicht zu beanstanden, den Kindergeldanspruch von zuziehenden EU-Ausländern im Aufnahmemitgliedsstaat von deren dortigem Aufenthaltsrecht abhängig zu machen (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2016 C-308/14 Rs. Kommission / Vereinigtes Königreich, EU:C:2016:435 Rn. 68; EuGH, Urteil vom 01. August 2022 C-411/20 Rs. Familienkasse Niedersachsen-Bremen, EU:C:2022:602 Rn. 62; dazu auch FG Düsseldorf, Urteile vom 9. März 2023, 9 K 186/22 Kg und 9 K 2621/21 Kg, juris sowie FG Münster, Gerichtsbescheid vom 7. Februar 2023, 8 K 903/21 Kg, juris).

    Denn unter Berücksichtigung einer langjährigen, vollumfänglichen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen würde es eine unangemessene Belastung für das nationale Sozialsystem in seiner Gesamtheit bedeuten, wenn es gleichermaßen für sämtliche Unionsbürger in der abstrahierten (vertypten) Lage des Beziehers geöffnet und damit faktisch so etwas wie eine "Sozialleistungsfreizügigkeit" begründet würde (OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. März 2022, 13 ME 507/21, InfAuslR 2022, 222; zur möglichen Auswirkung auf das Gesamtsystem im Bereich des Kindergelds siehe auch EuGH, Urteil vom 14. Juni 2016 C-308/14 Rs. Kommission / Vereinigtes Königreich, EU:C:2016:435 Rn. 80).

  • EuGH, 14.06.2016 - C-263/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es unter Berücksichtigung der Anforderungen des Art. 4 ("Gleichbehandlung") der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Verordnung Nr. 883/2004) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, nicht zu beanstanden, den Kindergeldanspruch von zuziehenden EU-Ausländern im Aufnahmemitgliedsstaat von deren dortigem Aufenthaltsrecht abhängig zu machen (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2016 C-308/14 Rs. Kommission / Vereinigtes Königreich, EU:C:2016:435 Rn. 68; EuGH, Urteil vom 01. August 2022 C-411/20 Rs. Familienkasse Niedersachsen-Bremen, EU:C:2022:602 Rn. 62; dazu auch FG Düsseldorf, Urteile vom 9. März 2023, 9 K 186/22 Kg und 9 K 2621/21 Kg, juris sowie FG Münster, Gerichtsbescheid vom 7. Februar 2023, 8 K 903/21 Kg, juris).

    Denn unter Berücksichtigung einer langjährigen, vollumfänglichen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen würde es eine unangemessene Belastung für das nationale Sozialsystem in seiner Gesamtheit bedeuten, wenn es gleichermaßen für sämtliche Unionsbürger in der abstrahierten (vertypten) Lage des Beziehers geöffnet und damit faktisch so etwas wie eine "Sozialleistungsfreizügigkeit" begründet würde (OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. März 2022, 13 ME 507/21, InfAuslR 2022, 222; zur möglichen Auswirkung auf das Gesamtsystem im Bereich des Kindergelds siehe auch EuGH, Urteil vom 14. Juni 2016 C-308/14 Rs. Kommission / Vereinigtes Königreich, EU:C:2016:435 Rn. 80).

  • BFH, 09.06.2015 - III B 96/14

    Keine Aufklärungspflicht des FG bei Bescheidungsurteil

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Diese Ermittlungen sind nicht durch das Gericht im Rahmen seiner Sachaufklärungspflicht (BFH, Beschluss vom 9. Juni 2015 III B 96/14, BFH/NV 2015, 1269; dazu auch allgemein BFH, Urteil vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184), sondern durch die Familienkasse im auf das Bescheidungsurteil folgenden außergerichtlichen Verfahren durchzuführen.
  • BFH, 25.07.2019 - III R 34/18

    Koordinierung von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU-Staaten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.04.2023 - 14 K 1477/21
    Die Mitteilung einer ausländischen Behörde über die Gewährung einer Familienleistung hat Bindungswirkung für die Familienkasse (BFH, Urteil vom 25. Juli 2019 III R 34/18, BFHE 265, 487, BStBl II 2021, 20) und das erkennende Gericht (BFH, Urteil vom 18. Februar 2021 III R 71/18, BFHE 272, 53, BStBl II 2022, 180).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17

    Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils

  • FG Düsseldorf, 09.03.2023 - 9 K 2621/21

    Kindergeldfestsetzung für die minderjährige Tochter bei rechtmäßigem Aufenthalt

  • FG Düsseldorf, 09.03.2023 - 9 K 186/22

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Kindergeldfestsetzung für die Kinder eines

  • FG Münster, 07.02.2023 - 8 K 903/21

    Kein Anspruch auf Kindergeld der Mutter einer Familie mit rumänischer

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

  • FG Düsseldorf, 30.11.2023 - 9 K 1192/23

    Kindergeldanspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen als Elternteil einer

    Insbesondere ein langandauernder und/oder vollumfänglicher Sozialhilfebezug ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass der Betroffene nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (FG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2023, 14 K 1477/21 Kg, BeckRS 2023, 10024, Rn. 39; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.03.2022, 13 ME 507/21, InfAuslR 2022, 222, Rn. 17; EuGH, Urteil vom 14.6.2016, C-308/14, Kommission/Vereinigtes Königreich, ECLI:EU:C:2016:436 Rn. 80).
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