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   FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15 F   

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FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15 F (https://dejure.org/2016,20898)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2016 - 16 K 647/15 F (https://dejure.org/2016,20898)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 16 K 647/15 F (https://dejure.org/2016,20898)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Zur Frage, ob Vergütungsvorschüsse nach § 9 InsVV bei bilanzierenden Insolvenzverwaltern gewinnwirksam sind, und ob eine stille Unterbeteiligung steuerlich anerkannt werden kann

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Einordnung eines entnommenen Vorschusses als Gewinnrealisierung bei gleichzeitiger Verneinung der Anerkennung einer Unterbeteiligung

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 ; InsVV § 9
    Einkommensteuerliche Einordnung eines entnommenen Vorschusses als Gewinnrealisierung bei gleichzeitiger Verneinung der Anerkennung einer Unterbeteiligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vergütungsvorschuss eines bilanzierenden Insolvenzverwalters - Zeitpunkt der Gewinnrealisierung - Behandlung als erhaltene Anzahlung auf schwebende Geschäfte - Sonderbetriebsausgabenabzug für Gewinnanspruch der Ehefrau aus stiller Unterbeteiligung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gewinnrealisierung bei Entnahme des Vergütungsvorschusses durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewinnrealisierung bei der Vorschussentnahme durch den Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1938
  • BB 2016, 2480
  • EFG 2016, 1686
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.01.1960 - IV 226/58 S

    Personeller Anwendungsbereich der Vorschriften über die Ermittlung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Eine Dienst- oder Werkleistung ist "wirtschaftlich erfüllt", wenn sie --abgesehen von unwesentlichen Nebenleistungen-- erbracht worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.1.1960 IV 226/58 S, BStBl III 1960, 291, unter II. der Gründe, und vom 14.10.1999 IV R 12/99, BStBl II 2000, 25, insbesondere unter 1.c der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Hat der Leistungsverpflichtete bisher nur Teilleistungen erbracht, ist die Gewinnrealisierung zu bejahen, soweit es sich um Teilleistungen handelt, die der Leistungsempfänger bereits nutzen bzw. verwerten kann und auf deren Vergütung insbesondere nach den Abmachungen der Beteiligten ein Anspruch besteht (vgl. BFH-Urteil in BStBl III 1960, 291).

  • BFH, 03.08.2005 - I R 94/03

    Zeitpunkt der Aktivierung von Forderungen - Auslegung von Verträgen obliegt dem

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Hierdurch ist der Schwebezustand des zugrunde liegenden Geschäfts beendet und der Gewinn aus dieser Leistungsbeziehung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB realisiert (vgl. BFH-Urteile vom 3.8.2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20, und vom 12.5.1993 XI R 1/93, BStBl II 1993, 786, jeweils m.w.N.).

    Ohne Bedeutung ist hingegen, ob am Bilanzstichtag die Rechnung bereits erteilt ist, ob die geltend gemachten Ansprüche noch abgerechnet werden müssen oder ob die Forderung erst nach dem Bilanzstichtag fällig wird (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2006, 20, m.w.N.).

  • BFH, 14.05.2014 - VIII R 25/11

    Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    In ähnlicher Art und Weise habe sich der BFH in einer die Gewinnrealsierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs unter Geltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) betreffenden Entscheidung eingelassen (BFH-Urteil vom 14.5.2014 VIII R 25/11, BStBl II 2014, 968).

    dd) Aus dem BFH-Urteil vom 14.5.2014 VIII R 25/11, BStBl II 2014, 968 (Abschlagszahlungen nach § 8 Abs. 2 HOAI) ergibt sich nichts anderes.

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 12/99

    Gewinnrealisierung bei Provisionen eines Assekuradeurs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Eine Dienst- oder Werkleistung ist "wirtschaftlich erfüllt", wenn sie --abgesehen von unwesentlichen Nebenleistungen-- erbracht worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.1.1960 IV 226/58 S, BStBl III 1960, 291, unter II. der Gründe, und vom 14.10.1999 IV R 12/99, BStBl II 2000, 25, insbesondere unter 1.c der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Sie liegen folglich im Allgemeinen nur dann vor, wenn es sich um Vorleistungen auf eine noch zu erbringende Lieferung oder Leistung handelt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2000, 25, unter 2. der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 05.06.2014 - VI R 12/12

    Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Inanspruchnahme des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Auch bei einem Insolvenzverwalter erscheint es sachlich nicht gerechtfertigt, ihm einen beträchtlichen Teil seiner Vergütung für eine längere Zeit vorzuenthalten, wenn und soweit die zu vergütende Leistung bereits erbracht ist (vgl. BFH a.a.O., BStBl II 2014, 970, Rz. 12).

    Darüber hinaus hat es der Insolvenzverwalter durch eine vorsichtige ("konservative") Berechnung seines Vorschusses auch selbst in der Hand, ob er das bereits verdiente Entgelt behalten kann (vgl. BFH a.a.O., BStBl II 2014, 970, Rz. 13).

  • BFH, 14.05.2003 - X R 14/99

    Typisch stille Gesellschaft, minderjährige Kinder

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Das in diesem Zusammenhang von dem FA zitierte BFH-Urteil vom 14.5.2003 X R 14/99 (BFH/NV 2003, 1547) habe die ertragsteuerliche Anerkennung einer typisch stillen Gesellschaft mit einem minderjährigen Kind betroffen.
  • BFH, 12.05.1993 - XI R 1/93

    Aktivierung von Vorsteuer-Ansprüchen vor Vorlage einer berichtigten Rechnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Hierdurch ist der Schwebezustand des zugrunde liegenden Geschäfts beendet und der Gewinn aus dieser Leistungsbeziehung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB realisiert (vgl. BFH-Urteile vom 3.8.2005 I R 94/03, BStBl II 2006, 20, und vom 12.5.1993 XI R 1/93, BStBl II 1993, 786, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bedarf es außerdem der Abnahme des Werks durch den Besteller, um die handels- und steuerrechtliche Gewinnrealisierung herbeizuführen (vgl. BFH-Urteil vom 8.9.2005 IV R 40/04, BStBl II 2006, 26, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2007 - IV R 62/05

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Inkassotätigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Kann der Leistungsverpflichtete die für die selbständig abrechenbare und vergütungsfähige Teilleistung verdiente Vergütung ohne Verlust des bisher verdienten Honorars behalten, auch wenn es nicht mehr zur Erbringung der restlichen Teilleistungen kommt, bestehen keine Zweifel an dem Vergütungsanspruch, die diesen so unsicher erscheinen lassen könnten, dass er nicht Gegenstand der Aktivierungspflicht und damit der Gewinnrealisierung sein könnte (BFH-Urteil vom 29.11.2007 IV R 62/05, BStBl II 2008, 557).
  • BFH, 28.11.1990 - I R 111/88

    Gewinnanteile aus typischer Unterbeteiligung gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2016 - 16 K 647/15
    Die Nichtabführung der Kapitalertragsteuer beruhe darauf, dass die entsprechende BFH-Entscheidung vom 28.11.1990 I R 111/88 (BStBl II 1991, 313), wonach Gewinnanteile aus einer typischen Unterbeteiligung der Kapitalertragsteuer unterliegen, dem Bevollmächtigten nicht bekannt gewesen sei.
  • BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74

    Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft

  • BFH, 07.11.2018 - IV R 20/16

    Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für

    Auf die Revision der Klägerin zu 1. wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Januar 2016 16 K 647/15 F aufgehoben.
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