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   FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09 F   

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FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09 F (https://dejure.org/2010,17216)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2010 - 11 K 3637/09 F (https://dejure.org/2010,17216)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 11 K 3637/09 F (https://dejure.org/2010,17216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Zur Frage der Unternehmens- und Unternehmeridentität für Inanspruchnahme des Verlustabzugs bei der Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Unternehmens- und Unternehmeridentität bei Anwachsung auf Körperschaft; Vortragsfähiger Gewerbeverlust; Unternehmeridentität; Anwachsung auf Körperschaft; Verschmelzungsbedingte Rückwirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übergang des vortragsfähigen Gewerbeverlustes - Unternehmens- und Unternehmeridentität bei Anwachsung auf Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 477
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 03.02.2010 - IV R 59/07

    Doppelstöckige Personengesellschaft - Wegfall des Verlustvortrags nach § 10a

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Auf das BFH-Urteil vom 3. Februar 2010 (IV R 59/07, BFH/NV 2010, 1492) werde hingewiesen.

    Nach dem BFH-Urteil vom 3. Februar 2010 (IV R 59/07, BFH/NV 2010, 1492) seien im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres, das am 30. Juni 1996 ende, bei der Feststellung des vortragsfähigen Fehlbetrags nach § 10a GewStG auf das Ende des Erhebungszeitraums 1996 (§ 14 Abs. 2 Satz 2 GewStG a.F.) nur im Wirtschaftsjahr 1995/1996 eingetretene Wechsel im Kreis der mitunternehmerschaftlich beteiligten Gesellschafter zu berücksichtigen.

    Schließlich werde das BFH-Urteil vom 3. Februar 2010 (IV R 59/07, BFH/NV 2010, 1492) von der Klägerin fehlinterpretiert.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die Inanspruchnahme des Verlustabzugs sowohl Unternehmensidentität als auch Unternehmeridentität voraus (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 3. Februar 2010 IV R 59/07, BFH/NV 2010, 1492; von Twickel, in: Blümich, GewStG, § 10a Rn. 56).

    Nach dem BFH-Urteil vom 3. Februar 2010 (IV R 59/07, BFH/NV 2010, 1492) und der herrschenden Literatur (vgl. nur Widmann, in: Widmann/Mayer, UmwG/UmwStG, § 2 UmwStG Rn. 35; van Lishaut, in: Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, UmwStG, § 2 Rn. 32) hat die Fiktion des § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 in den Fällen der Anteilsvereinigung zur Folge, dass die Personengesellschaft rückwirkend erlischt, d.h. dass die (beschränkte) ertragsteuerliche Rechtsfähigkeit der Mitunternehmerschaft rückwirkend wegfällt, und dass das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft dem eigenen Vermögenskreis des Alleinunternehmers zugewiesen wird.

    Nach dem BFH-Urteil vom 3. Februar 2010 (IV R 59/07, BFH/NV 2010, 1492) kann im Fall eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres im Rahmen der Feststellung des vortragsfähigen Fehlbetrags nach § 10a GewStG, die auf das Ende des Erhebungszeitraums vorzunehmen ist, nur eine im betreffenden Wirtschaftsjahr eingetretene Änderung der für die Unternehmer- und Unternehmensidentität bedeutsamen Umstände berücksichtigt werden.

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Er muss danach sowohl zur Zeit der Verlustentstehung als auch im Jahr der Entstehung des positiven Gewerbeertrags Unternehmensinhaber gewesen sein (BFH-Beschluss vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, m.w.N.).

    Als Mitunternehmer einer gewerblichen Personengesellschaft erzielen sie auf der Grundlage ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbindung nicht nur in eigener Person (d.h. originär) gewerbliche Einkünfte; vielmehr sind sie auch gewerbesteuerrechtlich Träger des Verlustabzugs und deshalb sachlich gewerbesteuerpflichtig (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616; BFH-Urteil vom 22. Januar 2009 IV R 90/05, BFHE 224, 364).

    Unerheblich hierfür ist nicht nur, ob das Ausscheiden auf einem Austritt des Gesellschafters mit der Folge der Anwachsung (§ 738 BGB) oder auf einer Anteilsübertragung beruht (BFH-Beschluss vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616).

    Beim Übergang des ganzen Gewerbebetriebs von einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter liegt insoweit kein Unternehmerwechsel vor, als der Gesellschafter vorher an der Gesellschaft beteiligt war (BFH-Urteile vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BStBl II 1993, 616, BFHE 171, 246; vom 19. Dezember 1984 I R 165/80, BFHE 143, 276, BStBl II 1985, 403, zu einer GmbH als übernehmender Gesellschafterin).

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2005 - 3 K 284/01

    (Berücksichtigung des Wegfalls der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Dies sei erforderlich, weil eine gesonderte Verlustfeststellung nach § 10a GewStG in Bestandskraft erwachse und Bindungswirkung für die Folgejahre entfalte (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2005 3 K 284/01, EFG 2006, 761) und die Finanzverwaltung nicht vorsätzlich inhaltlich unzutreffende Feststellungsbescheide erlassen dürfe.

    Der vom Beklagten zitierten Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2005 (3 K 284/01, EFG 2006, 761), wonach der im Laufe eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs (im Streitfall: 1. März bis 28. Februar) eintretende Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Körperschaft im Sinne des § 8 Abs. 4 KStG a.F. (im Streitfall: 9. Juni 1997) bereits bei der Verlustfeststellung zum 31. Dezember dieses Jahres (im Streitfall: 31. Dezember 1997) zu berücksichtigen sein soll, ist nicht zu folgen.

    Zwar dürfte die Reichweite der Verlustfeststellung zum 31. Dezember des Erhebungszeitraums im Fall eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres - isoliert betrachtet - von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO sein (ebenso FG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2005 (3 K 284/01, EFG 2006, 761), diese Frage war im Streitfall im Hinblick auf den fehlenden Wegfall der Unternehmensidentität jedoch nicht streiterheblich.

  • BFH, 19.12.1984 - I R 165/80

    Geltendmachung von Gewerbeverlusten - Unternehmensgleichheit - Zweigliedrige OHG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Beurteilungsmaßstab ist der sachliche, insbesondere wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten im Verlustentstehungs- und Abzugsjahr (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1984 I R 165/80, BFHE 143, 276, BStBl II 1985, 403; vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764).

    Beim Übergang des ganzen Gewerbebetriebs von einer Personengesellschaft auf einen Gesellschafter liegt insoweit kein Unternehmerwechsel vor, als der Gesellschafter vorher an der Gesellschaft beteiligt war (BFH-Urteile vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BStBl II 1993, 616, BFHE 171, 246; vom 19. Dezember 1984 I R 165/80, BFHE 143, 276, BStBl II 1985, 403, zu einer GmbH als übernehmender Gesellschafterin).

  • BFH, 14.09.1993 - VIII R 84/90

    Zur Unternehmeridentität und Unternehmensidentität bei Verschmelzung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Beurteilungsmaßstab ist der sachliche, insbesondere wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten im Verlustentstehungs- und Abzugsjahr (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1984 I R 165/80, BFHE 143, 276, BStBl II 1985, 403; vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764).

    Weder beim Verkauf des Unternehmens noch bei der Anwachsung ist dabei erforderlich, dass das übergehende Unternehmen vom Erwerber als Teilbetrieb fortgeführt wird oder dass es dem neuen Gesamtbetrieb das Gepräge gibt (BFH-Urteile vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764; vom 16. April 2002 VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81).

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Nach dem BFH-Urteil vom 17. März 2010 (IV R 41/07, BFHE 228, 381) liege keine (nicht gewerbesteuerbare) Betriebsveräußerung oder -aufgabe vor, wenn eine GmbH & Co. KG ihren Geschäftsbetrieb veräußere und damit ihre originär gewerbliche Tätigkeit einstelle, jedoch das Betriebsgrundstück zurückbehalte, an die Erwerberin vermiete und damit nur noch vermögensverwaltend tätig werde.

    Die Klägerin hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf das BFH-Urteil vom 17. März 2010 (IV R 41/07, BFHE 228, 381) verwiesen.

  • BFH, 14.12.1989 - IV R 117/88

    Personengesellschaft - Veräußerung einer Beteiligung - Anteil am Gewerbeverlust -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Nach Maßgabe des Urteils des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1989 (IV R 117/88, BFHE 159, 529, BStBl II 1990, 436) habe kein Übergang des Gewerbebetriebes auf einen anderen Unternehmer stattgefunden.

    Darüber hinaus ist für das Vorliegen eines partiellen (Mit)Unternehmerwechsels und damit für die anteilige Kürzung des Fehlbetrags nach § 10a GewStG ohne Bedeutung, ob der bisherige Gesellschafter auf der Grundlage eines entgeltlichen Rechtsgeschäfts aus der Gesellschaft ausscheidet oder ob der Anteil - wie beispielsweise bei vorweggenommener Erbfolge oder im Erbfall - unentgeltlich übergeht (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1993 VIII R 160/86, BFHE 173, 371, BStBl II 1994, 331; vom 14. Dezember 1989 IV R 117/88, BFHE 159, 528, BStBl II 1990, 436).

  • BFH, 13.07.2006 - IV R 25/05

    Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei Vermietung nicht besonders

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Dementsprechend ist es auch im Streitfall im Hinblick auf den Gewerbebetrieb der CD KG nicht zu einer Betriebsaufgabe gekommen, da die Klägerin sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen - gegen die funktionale Wesentlichkeit der Grundstücke (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 IV R 25/05, BFHE 214, 343, BStBl II 2006, 804) sowie des Fuhrparks bestehen keine Bedenken - zurückbehalten und vermietet hat und auf diese Weise weiterhin gewerblich tätig geworden ist.
  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 16/01

    Gewerbesteuerlicher Verlustabzug; Unternehmensidentität

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    Weder beim Verkauf des Unternehmens noch bei der Anwachsung ist dabei erforderlich, dass das übergehende Unternehmen vom Erwerber als Teilbetrieb fortgeführt wird oder dass es dem neuen Gesamtbetrieb das Gepräge gibt (BFH-Urteile vom 14. September 1993 VIII R 84/90, BFHE 174, 233, BStBl II 1994, 764; vom 16. April 2002 VIII R 16/01, BFH/NV 2003, 81).
  • BFH, 29.10.1986 - I R 318/83

    Voraussetzungen des Verlustabzugs für Kapitalgesellschaften bei der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 K 3637/09
    aa) Wenngleich das Kriterium der Unternehmensidentität für Körperschaften grundsätzlich keine Bedeutung hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Oktober 1986 I R 318-319/08, BFHE 148, 158, BStBl II 1987, 310; von Twickel, in: Blümich, GewStG, § 10a Rn. 95), so gilt es - entgegen der Auffassung der Klägerin - doch im Fall des Übergangs eines gewerblichen Unternehmens auf eine Körperschaft, z.B. im Fall der Anwachsung (vgl. Kleinheisterkamp, in: Lenski/Steinberg, GewStG, § 10a Rn. 36).
  • BFH, 29.10.1986 - I R 271/83

    Ermittlung des Einkommens einer Kapitalgesellschaft - Bestimmung des

  • BFH, 22.01.2009 - IV R 90/05

    Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer

  • BFH, 07.12.1993 - VIII R 160/86

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf einen

  • BFH, 28.11.2007 - I R 94/06

    Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer

  • BFH, 17.01.2019 - III R 35/17

    Übergang eines Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine

    Die vom FG und von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Urteile des BFH in BFHE 138, 94, BStBl II 1983, 427 und des FG Düsseldorf vom 28. Oktober 2010  11 K 3637/09 F (EFG 2011, 477) sind nicht einschlägig.
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.2017 - 10 K 3703/14

    Einbringung eines Betriebs von einer Kapitalgesellschaft in eine

    In einem solchen Fall wird das Merkmal der Unternehmensidentität jedoch sehr wohl als bedeutsam angesehen (BFH-Urteil vom 2. März 1983 I R 85/79, BStBl. II 1983, 427; Urteil des Finanzgerichts -FG- Düsseldorf vom 28. Oktober 2010 11 K 3637/09 F, Sammlung der Entscheidungen der FG -EFG- 2011, 477).
  • FG Nürnberg, 25.10.2016 - 1 K 1229/14

    Fonds, Revision, Bescheid, Leistungen, Kaufpreis, Eintragung, Kaufvertrag,

    Das Finanzgericht Düsseldorf hält in seinem Urteil vom 28.10.2010 (11 K 3637/09 F, EFG 2011, 477) eine unveränderte Fortführung bis zum Zeitpunkt der Anwachsung zumindest dann für ausreichend, wenn der übernommene Gewerbebetrieb erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres aufgegeben wurde.
  • FG München, 25.01.2023 - 6 K 1787/19

    Gewerbesteuermessbescheid

    bb) Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist eine Unternehmensfortführung nach Anwachsung oder Verschmelzung nicht erforderlich (FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 11 K 3637/09 F -, EFG 2011, 477).
  • FG Sachsen, 07.09.2020 - 5 K 114/19

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

    Die Feststellung des vortragsfähigen Gewerbesteuerverlustes für die Vorjahre 2011 und 2012 ist zutreffend zugunsten der Klägerin erfolgt, denn diese hat infolge der Verschmelzung / Anwachsung den Gewerbebetrieb der Y._________ weitergeführt (vgl. hierzu Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 2010, 11 K 3637/09, EFG 2011, 477 ).
  • FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08

    Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine

    Insoweit setzt § 10a GewStG (in den in den Streitjahren gültigen Fassungen) Unternehmeridentität und Unternehmensidentität voraus (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2010 11 K 3637/09 F, EFG 2011, 477 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung, insb. BFH-Beschluss vom 03.05.1993 GrS 3/92, BStBl II 1993, 616).
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