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   FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05 E, G, U   

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https://dejure.org/2007,23362
FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05 E, G, U (https://dejure.org/2007,23362)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2007 - 16 K 458/05 E, G, U (https://dejure.org/2007,23362)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2007 - 16 K 458/05 E, G, U (https://dejure.org/2007,23362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestand und Eintritt einer Ablaufhemmung von Festsetzungsfristen für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag; Ablaufhemmung bei der sog. "gestuften" Selbstanzeige im Falle einer substantiiert begründeten Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ...

  • Wolters Kluwer
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ablaufhemmung bei der sog. "gestuften" Selbstanzeige im Falle einer substantiiert begründeten Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgeschlüsselt nach Veranlagungszeiträumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Niedersachsen, 10.11.2003 - 1 K 10277/00

    Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung; Ablaufhemmung bei Selbstanzeige;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05
    Zur Streitfrage (Anwendung des § 171 Abs. 9 AO betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer) führte das FA unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 10. November 2003 1 K 10277/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 468) aus, dass es sich bei der am 6. November 1998 eingereichten Anzeige um eine Anzeige i.S. des § 371 AO bzw. § 171 Abs. 9 AO gehandelt habe.

    Das Niedersächsische FG hat im Urteil in EFG 2004, 468 offen gelassen, ob eine Selbstanzeige "dem Grunde nach" bereits den Beginn der Jahresfrist in § 171 Abs. 9 AO auslöst und ob die Zeitpunkte, von denen an bei § 171 Abs. 9 und § 371 AO vom Vorliegen einer Selbstanzeige auszugehen ist, notwendig identisch sein müssen.

  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 398/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05
    Das FA muss durch die nunmehrige Mitteilung der steuerlich erheblichen Tatsachen in die Lage versetzt werden, auf ihrer Grundlage "ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen" (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. November 1952 3 StR 398/52, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1953, 475 betr. Selbstanzeige i.S. des § 410 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung --RAO--; vom 18. Juni 2003 5 StR 489/02, NJW 2003, 2996, 3000 m.w.N.; vom 5. Mai 2004 5 StR 548/03, NJW 2005, 2720, 2721).

    b) Der BGH hat auch im Urteil vom 5. September 1974 4 StR 369/74 (NJW 1974, 2293) im Anschluss an das BGH-Urteil in NJW 1953, 475 entschieden, dass die Strafbefreiung nach § 395 RAO nicht voraussetzt, dass das FA durch die Berichtigung oder Ergänzung in den Stand gesetzt wird, sofort ohne weitere Aufklärungstätigkeit die nachzuzahlende Steuer festzusetzen.

  • BFH, 27.11.1984 - VIII R 73/82

    Einkommensteuer - Ehegatten - Rechtsbehelf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05
    Auch für eine wirksame Rechtsbehelfseinlegung des einen Ehegatten für den anderen ist jedenfalls erforderlich, dass der das Rechtsmittel einlegende Ehegatte klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er den Rechtsbehelf auch für den anderen Ehegatten einlegt (BFH-Urteil vom 27. November 1984 VIII R 73/82, BStBl II 1985, 296).
  • BFH, 16.08.2001 - V B 51/01

    Änderung eines Klagerubrums

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05
    Deshalb ist eine Änderung des Rubrums einer Klageschrift möglich, sofern für Gericht und Gegner von Anfang an klar erkennbar ist, wer durch die (unrichtige) Parteibezeichnung als Partei angesprochen werden sollte (s. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. August 2001 V B 51/01, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2001, 767 zur "Klage" beider Eheleute gegen einen an den Ehemann gerichteten Umsatzsteuerbescheid).
  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05
    Das FA muss durch die nunmehrige Mitteilung der steuerlich erheblichen Tatsachen in die Lage versetzt werden, auf ihrer Grundlage "ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen" (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. November 1952 3 StR 398/52, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1953, 475 betr. Selbstanzeige i.S. des § 410 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung --RAO--; vom 18. Juni 2003 5 StR 489/02, NJW 2003, 2996, 3000 m.w.N.; vom 5. Mai 2004 5 StR 548/03, NJW 2005, 2720, 2721).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit § 120 Abs. 1

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05
    Das FA muss durch die nunmehrige Mitteilung der steuerlich erheblichen Tatsachen in die Lage versetzt werden, auf ihrer Grundlage "ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen" (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. November 1952 3 StR 398/52, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1953, 475 betr. Selbstanzeige i.S. des § 410 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung --RAO--; vom 18. Juni 2003 5 StR 489/02, NJW 2003, 2996, 3000 m.w.N.; vom 5. Mai 2004 5 StR 548/03, NJW 2005, 2720, 2721).
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74

    Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05
    b) Der BGH hat auch im Urteil vom 5. September 1974 4 StR 369/74 (NJW 1974, 2293) im Anschluss an das BGH-Urteil in NJW 1953, 475 entschieden, dass die Strafbefreiung nach § 395 RAO nicht voraussetzt, dass das FA durch die Berichtigung oder Ergänzung in den Stand gesetzt wird, sofort ohne weitere Aufklärungstätigkeit die nachzuzahlende Steuer festzusetzen.
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