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   FG Hamburg, 01.02.2019 - 4 K 58/15   

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https://dejure.org/2019,8940
FG Hamburg, 01.02.2019 - 4 K 58/15 (https://dejure.org/2019,8940)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.02.2019 - 4 K 58/15 (https://dejure.org/2019,8940)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. Februar 2019 - 4 K 58/15 (https://dejure.org/2019,8940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 51 EnergieStG, § 53 EnergieStG, § 54 EnergieStG, § 95 EnergieStV, § 98 EnergieStV
    Energiesteuer: Antragstellung i.S. der §§ 95 Abs. 1, 98 Abs. 1 und 100 Abs. 1 EnergieStV - Übergabe der Kopien von Entlastungsanträgen im Rahmen einer Außenprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergabe der Kopien von Entlastungsanträgen im Rahmen einer Außenprüfung als eine eigene, fristwahrende Antragstellung auf Steuerentlastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg PDF (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Energiesteuerentlastungen: Übergabe der Kopien von Entlastungsanträgen im Rahmen einer Außenprüfung als eigene fristwahrende Antragstellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 69/19

    Fernwärmelieferung an US-Streitkräfte

    aa) Ob ein Entlastungsantrag, eine empfangsbedürftige Verfahrenserklärung gegenüber der Zollbehörde, vorliegt, ist erforderlichenfalls entsprechend §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auszulegen (FG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2019 - 4 K 58/15, juris, Rn. 27; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Februar 2016 - 6 K 1482/13 Z, juris, Rn. 43; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 5/11, BFHE 241, 310, BStBl II 2014, 143, Rn. 22).

    bb) Allerdings hat die Regelung über das Wahrheitserfordernis nach § 150 Abs. 2 Satz 1 AO a.F. hinaus keine eigenständige rechtliche Bedeutung (vgl. BT-Drucks. 18/7457, 78; FG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2019 - 4 K 58/15, juris, Rn. 38).

  • FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 85/19

    Energiesteuer: Steuerentlastung bei Verwendung von Bunkerdiesel für die

    Mit seinem Urteil vom 7. November 2019, C-68/18, Petrotel-Lukoil, hat der EuGH diese Rechtsprechung, die das erkennende Gericht sich zu eigen gemacht hat (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2019, 4 K 58/15, juris) weiterentwickelt und Art. 2 Abs. 3 der RL 2003/96/EG sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahingehend ausgelegt, dass sie nationalen Vorschriften oder Gepflogenheiten entgegenstünden, denen zufolge ein Antragserfordernis auf zolltarifliche Einreihung als Voraussetzung zur Erlangung eines günstigen Steuersatzes unbeachtlich sei.
  • FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 113/18

    In Teilen inhaltsgleich mit dem Urteil des FG Hamburg vom 22.05.2018 4 K 85/19 -

    Mit seinem Urteil vom 7. November 2019, C-68/18, Petrotel-Lukoil, hat der EuGH diese Rechtsprechung, die das erkennende Gericht sich zu eigen gemacht hat (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2019, 4 K 58/15, juris) weiterentwickelt und Art. 2 Abs. 3 der RL 2003/96/EG sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahingehend ausgelegt, dass sie nationalen Vorschriften oder Gepflogenheiten entgegenstünden, denen zufolge ein Antragserfordernis auf zolltarifliche Einreihung als Voraussetzung zur Erlangung eines günstigen Steuersatzes unbeachtlich sei.
  • FG Hamburg, 22.06.2020 - 4 K 144/17

    Energiesteuer: Steuerfreie Verwendung von Dieselkraftstoff für die Schifffahrt

    Mit seinem Urteil vom 7. November 2019, C-68/18, Petrotel-Lukoil, hat der EuGH diese Rechtsprechung, die das erkennende Gericht sich zu eigen gemacht hat (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2019, 4 K 58/15, juris), weiterentwickelt und Art. 2 Abs. 3 der RL 2003/96/EG sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dahingehend ausgelegt, dass sie nationalen Vorschriften oder Gepflogenheiten entgegenstünden, denen zufolge ein Antragserfordernis auf zolltarifliche Einreihung als Voraussetzung zur Erlangung eines günstigen Steuersatzes unbeachtlich sei.
  • FG Hessen, 26.09.2019 - 7 K 2303/17

    Erhebung der Branntweinsteuer wegen Lagerung an nicht genehmigtem Lagerplatz

    Anders, als z.B. bei der Forderung einer Originalunterschrift anstatt einer Unterschriftskopie, geht es bei der Genehmigung der Verwenderörtlichkeiten dem Grunde nach um den Kern der Durchführbarkeit einer effektiven Steueraufsicht (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 1. Februar 2019, 4 K 58/15, CuR 2019, 31).
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