Rechtsprechung
FG Hamburg, 01.08.2005 - I 189/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69 Abs. 3, 4 § 114
Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines Eilbedürfnisses bei Stellen eines Antrags vorsorglich zur Fristwahrung mit der Bitte um eine fast zweimonatige Frist zur Begründung
- FG Hamburg (Leitsatz)
Finanzgerichtsordnung: Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mangels Eilbedürfnisses
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 23.05.2019 - 1 BvR 1724/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen …
Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen finanzgerichtlichen Rechtsschutzes nach § 114 FGO stellt ein Eilverfahren dar, in dem wegen der Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung allein auf Grund des präsenten Vorbringens grundsätzlich eine summarische und damit eine abgekürzte Prüfung zu erfolgen hat (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 1. August 2005 - I 189/05 -, juris).Ohne weitergehende Sachverhaltsermittlungen durfte das Finanzgericht anhand der Aktenlage, dem substantiierten Vortrag der Beteiligten und aufgrund von präsenten Beweismitteln entscheiden (vgl. BFH…, Beschluss vom 22. März 2005 - II B 14/04 -, BFH/NV 2005, 1379; FG Hamburg, Beschluss vom 1. August 2005 - I 189/05 -, juris; FG Münster, Beschluss vom 18. September 1991 - 9 V 3812/91 K -, EFG 1992, 605).