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   FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18   

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https://dejure.org/2020,41196
FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18 (https://dejure.org/2020,41196)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2020 - 4 K 49/18 (https://dejure.org/2020,41196)
FG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 4 K 49/18 (https://dejure.org/2020,41196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 162 EUV 952/2013, Art 173 EUV 952/2013, § 5 Abs 1 Nr 3 UStG 2005, UStG VZ 2017, § 8a ZollV
    Zollrecht: Auslegung und Änderung von Zollanmeldungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UZK Art. 162; UZK Art. 173; UStG § 5 Abs. 1 Nr. 3
    Zollrecht: Auslegung und Änderung von Zollanmeldungen

  • rechtsportal.de

    UZK Art. 162; UZK Art. 173; UStG § 5 Abs. 1 Nr. 3
    Kein Anspruch auf Änderung der Zollanmeldung bei unrichtiger Angabe des Vertretenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Auslegung und Änderung von elektronischen Zollanmeldungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18
    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    Gegen den Einfuhrumsatzsteuer-Bescheid legte die Klägerin Einspruch ein; dieser Bescheid ist Gegenstand der Klage 4 K 47/18.

    Selbst wenn die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG nur wegen der falschen Angabe des indirekt Vertretenen nicht gewährt werden könnte - dies ist im Verfahren der Beteiligten 4 K 47/18 zu klären -, hätte der Beklagte aus den vom FG Baden-Württemberg dargelegten Gründen keine Pflicht zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur der eindeutigen Angaben. Es ist nicht die Pflicht der Zollbehörden, sich über eindeutige Erklärungen des Zollanmelders hinwegzusetzen und unter Analyse der bei der Zollanmeldung codiert in Bezug genommenen Unterlagen eine Auslegung zu wählen, bei der die Voraussetzungen der beantragten Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer erfüllt werden können. Dies würde nicht nur die in Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a i.V.m. Unterabs. 3 UZK dem Zollvertreter übertragene Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben in der Zollanmeldung auf die Zollbehörde verlagern, sondern auch den in Art. 158 Abs. 1 UZK niedergelegten Anmeldegrundsatz in Frage stellen. Er gibt den Wirtschaftsbeteiligten nämlich das Recht, selbst zu entscheiden, wem gegenüber zollrechtliche Pflichten begründet werden sollen (vgl. Bender, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Art. 158 UZK, Rn. 3, Stand: August 2020).

  • EuGH, 14.01.2010 - C-430/08

    Terex Equipment - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    Es ist also danach zu fragen, ob andere zollrechtliche Vorschriften, die auf den zu ändernden Sachverhalt anwendbar sind, der beantragten Korrektur entgegenstehen (so bereits FG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2020, 4 K 8/16, ZfZ 2020, 347, Rn. 21, unter Bezugnahme auf EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 26. März 2019, CEVA Freight Holland BV, C-249/18, Rn. 31 und EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010, Terex Equipment, C-430/08, C-431/08, Rn. 62).
  • FG Hamburg, 06.05.2020 - 4 K 8/16

    Korrektur von Zollanmeldungen gemäß Art. 78 ZK

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    Es ist also danach zu fragen, ob andere zollrechtliche Vorschriften, die auf den zu ändernden Sachverhalt anwendbar sind, der beantragten Korrektur entgegenstehen (so bereits FG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2020, 4 K 8/16, ZfZ 2020, 347, Rn. 21, unter Bezugnahme auf EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 26. März 2019, CEVA Freight Holland BV, C-249/18, Rn. 31 und EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010, Terex Equipment, C-430/08, C-431/08, Rn. 62).
  • FG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - 11 K 47/07

    Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG - Zum Schutz des

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    Das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 26. Oktober 2010, 11 K 47/07, juris, Rn. 39 f.; insoweit bestätigt durch BFH VII R 77/10, juris, Rn. 15) führt zur Auslegungsfähigkeit von Zollanmeldungen, die über ATLAS erstellt wurden, auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des VC 42 aus:.
  • EuGH - C-10/11 (anhängig)

    WEGO Landwirtschaftliche Schlachtstellen

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des EuGH C-608/10, C-10/11 und C-23/11 (Südzucker).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-608/10

    Südzucker - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Falsche Angabe des Ausführers

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des EuGH C-608/10, C-10/11 und C-23/11 (Südzucker).
  • EuGH, 10.12.2015 - C-427/14

    Veloserviss - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften -

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    aa) Genau wie bei Art. 78 Abs. 3 ZK die darin genannten sonstigen "erlassenen Vorschriften" bei der Ermessensausübung zu beachten sind (EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2015, Veloserviss, C-427/14, Rn. 18), darf durch eine Korrektur der Zollanmeldung nach Art. 173 Abs. 3 UZK nicht eine Rechtsfolge herbeigeführt werden, die im Widerspruch zu anderen Vorschriften des Zollrechts steht.
  • FG Düsseldorf, 09.01.2019 - 4 K 1467/18

    Vorlage einer Vollmacht des Inhabers der Einfuhrlizenz gegenüber der Zollstelle

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das FG Düsseldorf in seinem Vorlagebeschluss vom 9. Januar 2019 (4 K 1467/18 Z) in der Sache Pfeifer & Langen (C-97/19) nicht thematisiert, ob es möglich sein könnte, den Inhalt der dort in Rede stehenden Zollanmeldung, bei der der Vertretungswille nicht zum Ausdruck gekommen ist, durch Auslegung zu ermitteln, obwohl die dortige Zollanmeldung unschlüssig war.
  • BFH, 26.01.2012 - VII R 77/10

    Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei innergemeinschaftlicher Weiterlieferung

    Auszug aus FG Hamburg, 01.12.2020 - 4 K 49/18
    Das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 26. Oktober 2010, 11 K 47/07, juris, Rn. 39 f.; insoweit bestätigt durch BFH VII R 77/10, juris, Rn. 15) führt zur Auslegungsfähigkeit von Zollanmeldungen, die über ATLAS erstellt wurden, auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des VC 42 aus:.
  • FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18

    Einfuhrumsatzsteuer (Verfahrenscode 42): Inanspruchnahme des zollrechtlichen

    Die Klage gegen die Ablehnung dieses Änderungsantrags wies das erkennende Gericht mit Urteil vom 1. Dezember 2020 (4 K 49/18, ZfZ 2021, 28) ab.
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