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FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 172/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 17 EStG 2002, § 364 BGB
Einkommensteuer: Für Veräußerungsverlust gem. § 17 EStG maßgeblicher Erwerbszeitpunkt - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17; BGB § 364
Für Veräußerungsverlust gem. § 17 EStG maßgeblicher Erwerbszeitpunkt bei Aktien - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Für Veräußerungsverlust gem. § 17 EStG maßgeblicher Erwerbszeitpunkt bei Aktien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Veräußerungsverlust - und der maßgebliche Erwerbszeitpunkt
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 172/11
- BFH, 10.05.2016 - IX R 13/15
- FG Hamburg, 05.12.2018 - 1 K 256/16
- BFH, 09.12.2019 - IX B 12/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07
Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH
Auszug aus FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 172/11
Dieser Ausweis im Jahresabschluss der C ist für das Verhältnis der C zum Kläger als ihrem Gesellschafter ebenso wie für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander verbindlich (vgl. BGH Urteil vom 02.03.2009 II ZR 264/07, DStR 2009, 1272). - BFH, 25.02.2009 - IX R 24/08
Verböserungshinweis bei Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des …
Auszug aus FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 172/11
Die Unterlassung des Hinweises auf die Verböserungsmöglichkeit ist ein wesentlicher Verfahrensfehler, der grundsätzlich zur Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt führen muss, damit die Möglichkeit zur Rücknahme des Einspruchs wieder eröffnet wird (vgl. BFH Urteil vom 25.02.2009 IX R 24/08, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2009, 587 am Ende mit weiteren Nachweisen; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 367 Tz 32).
- BFH, 10.05.2016 - IX R 13/15
Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Höhe der Anschaffungskosten bei …
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Oktober 2014 1 K 172/11 aufgehoben.