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   FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 172/11   

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https://dejure.org/2014,50534
FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 172/11 (https://dejure.org/2014,50534)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2014 - 1 K 172/11 (https://dejure.org/2014,50534)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2014 - 1 K 172/11 (https://dejure.org/2014,50534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; BGB § 364
    Für Veräußerungsverlust gem. § 17 EStG maßgeblicher Erwerbszeitpunkt bei Aktien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Für Veräußerungsverlust gem. § 17 EStG maßgeblicher Erwerbszeitpunkt bei Aktien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerungsverlust - und der maßgebliche Erwerbszeitpunkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07

    Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH

    Auszug aus FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 172/11
    Dieser Ausweis im Jahresabschluss der C ist für das Verhältnis der C zum Kläger als ihrem Gesellschafter ebenso wie für das Verhältnis der Gesellschafter untereinander verbindlich (vgl. BGH Urteil vom 02.03.2009 II ZR 264/07, DStR 2009, 1272).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 24/08

    Verböserungshinweis bei Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des

    Auszug aus FG Hamburg, 02.10.2014 - 1 K 172/11
    Die Unterlassung des Hinweises auf die Verböserungsmöglichkeit ist ein wesentlicher Verfahrensfehler, der grundsätzlich zur Zurückverweisung der Sache an das Finanzamt führen muss, damit die Möglichkeit zur Rücknahme des Einspruchs wieder eröffnet wird (vgl. BFH Urteil vom 25.02.2009 IX R 24/08, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2009, 587 am Ende mit weiteren Nachweisen; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 367 Tz 32).
  • BFH, 10.05.2016 - IX R 13/15

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Höhe der Anschaffungskosten bei

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Oktober 2014  1 K 172/11 aufgehoben.
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