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   FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10   

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https://dejure.org/2011,13926
FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10 (https://dejure.org/2011,13926)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.2011 - 6 V 251/10 (https://dejure.org/2011,13926)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - 6 V 251/10 (https://dejure.org/2011,13926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG

  • Justiz Hamburg

    § 13a Abs 1 Nr 1 UStG 2005, § 13b Abs 1 S 1 Nr 4 UStG 2005, § 13b Abs 2 S 2 UStG 2005, § 48b EStG 2002
    Voraussetzungen für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer, Einkommensteuer: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer, Einkommensteuer: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 13b UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umkehr der Steuerschuld (UStG §13b) erfordert keine § 48b EStG-Freistellungsbescheinigung! (IBR 2011, 527)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche

    Auszug aus FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10
    Ist die Rechtslage nicht eindeutig, so ist im summarischen Verfahren nicht abschließend zu entscheiden, sondern im Regelfall die Vollziehung auszusetzen (BFH Beschluss vom 25.08.2009 VI B 69/09, BFHE 226, 85, BStBl II 2009, 826).
  • BFH, 09.11.2009 - III B 188/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Abgrenzung

    Auszug aus FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10
    Das hat zur Folge, dass Einwendungen gegen die Höhe des gewerblichen Gewinns nur durch Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids geltend gemacht werden können, da der Gewerbeertrag (§ 7 GewStG) unselbständige Besteuerungsgrundlage für die Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 11 GewStG ist (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluss 09.11.2009 III B 188/08, BFH/NV 2010, 667).
  • BFH, 26.05.2010 - V B 80/09

    Zu den Anforderungen an eine Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

    Auszug aus FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10
    Eine überwiegende Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ist zur Aussetzung gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO nicht zu fordern (vgl. BFH Beschluss vom 26.05.2010 V B 80/09, BFH/NV 2010, 2079).
  • BFH, 25.07.2000 - IX R 93/97

    Beweislast bei Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10
    Nach der sog. Beweislastgrundregel trifft die Finanzbehörde die Feststellungslast für die steuerbegründenden und -erhöhenden Tatsachen und den Steuerpflichtigen für die steuerentlastenden oder -mindernden Tatsachen (vgl. BFH Urteil vom 25. Juli 2000 IX R 93/97, BFHE 192, 241, BStBl II 2001, 9).
  • BFH, 19.12.2007 - IX B 219/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus privaten

    Auszug aus FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH Beschlüsse vom 16.06.2003 IX B 60/03, BFHE 202, 557, BStBl II 2003, 945; vom 19.12.2007 IX B 219/07, BFH/NV 2008, 467).
  • BFH, 16.07.2003 - IX B 60/03

    Sonderabschreibungen auf Anzahlungen

    Auszug aus FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. BFH Beschlüsse vom 16.06.2003 IX B 60/03, BFHE 202, 557, BStBl II 2003, 945; vom 19.12.2007 IX B 219/07, BFH/NV 2008, 467).
  • BFH, 27.01.2006 - VIII B 179/05

    GewStG : keine verfassungswidrige Belastung durch § 10a GewStG

    Auszug aus FG Hamburg, 03.02.2011 - 6 V 251/10
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechts- oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (BFH Beschluss vom 27.1.2006 VIII B 179/05, BFH/NV 2006, 1150).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • OLG Schleswig, 04.04.2018 - 12 U 4/18

    Voraussetzungen der Umkehrbesteuerung bei einer Erbringung von Bauleistungen

    Dies bestätigt auch das Finanzgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 03.02.2011, 6 V 251/10, IBR 2011, 527.
  • FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11

    Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen als Bauleistungen; Lieferung und

    Zwar kommt der Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG keine tatbestandsbegründende Notwendigkeit für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 13b UStG zu (FG Hamburg, Beschluss vom 03.02.2011 6 V 251/10, zitiert nach juris).
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