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   FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08   

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https://dejure.org/2009,19782
FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08 (https://dejure.org/2009,19782)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.2009 - 1 K 93/08 (https://dejure.org/2009,19782)
FG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 2009 - 1 K 93/08 (https://dejure.org/2009,19782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Steuerberatungsgesetz: Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 50 Abs. 3
    Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs.3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausnahmegenehmigung gem. § 50 Abs.3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.01.1995 - VII R 47/94

    Zulassung zur Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    Auch ein Rehabilitationsinteresse genügt, wenn etwa die Zulassung zur Steuerberaterprüfung verweigert wurde (BFH vom 17.01.1995, VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737).

    Diese Rechtsprechung betrifft Sachverhaltsgestaltungen, in denen die Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung einen diskriminierenden Bedeutungsgehalt hat, sei es, dass dem Beteiligten durch die Nichtzulassung zur Prüfung sinngemäß die für die Ausübung des Steuerberaterberufes notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen abgesprochen werden (so in BFH vom 17.01.1995, VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737), sei es, dass eine "besondere Bewährung" des Betroffenen in einem verwandten Beruf nicht anerkannt wird (BFH vom 27.05.1975, VII R 80/74, BStBl. II 1975, 860).

  • BFH, 27.05.1975 - VII R 80/74

    Berechtigtes Interesse - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Zurücknahme eines

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    So ist eine ungerechtfertigte Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung als ein so erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Bewerbers anzusehen, dass stets ein berechtigtes Interesse an einer Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des ablehnenden Bescheids besteht (vgl. BFH vom 23.03.1976, VII R 106/73, BStBl. II 1976, 459 und vom 27.05.1975, VII R 80/74, BStBl. II 1975, 860).

    Diese Rechtsprechung betrifft Sachverhaltsgestaltungen, in denen die Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung einen diskriminierenden Bedeutungsgehalt hat, sei es, dass dem Beteiligten durch die Nichtzulassung zur Prüfung sinngemäß die für die Ausübung des Steuerberaterberufes notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen abgesprochen werden (so in BFH vom 17.01.1995, VII R 47/94, BFH/NV 1995, 737), sei es, dass eine "besondere Bewährung" des Betroffenen in einem verwandten Beruf nicht anerkannt wird (BFH vom 27.05.1975, VII R 80/74, BStBl. II 1975, 860).

  • BFH, 16.04.1986 - I R 32/84

    Fortsetzungsfeststellungsantrag - Hilfsweiser Antrag - Vorlage von Bilanzen und

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    Ein solcher Antrag kann auch hilfsweise gestellt werden (vgl. BFH vom 16.04.1986, I R 32/84, BStBl. II 1986, 736).
  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    Die in § 100 Abs. 1 S. 4 FGO vorgesehene Entscheidung in Anfechtungssachen findet auch auf Verpflichtungsbegehren entsprechend Anwendung, da diese regelmäßig ein Anfechtungsbegehren mit umfassen (vgl. BFH vom 12.06.1996, II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; vom 28.06.2000, X R 24/95, BStBl. II 2000, 514; vom 29.01.2003, XI R 82/00, BStBl. II 2003, 550).
  • BFH, 02.06.1992 - VII R 35/90

    Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters durch Besetzung der Senate des

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    Für ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, sofern die begehrte Feststellung geeignet ist, in einem der genannten Bereiche zu einer Verbesserung der Position des Klägers zu führen (BFH vom 02.06.1992, VII R 35/90, BFH/NV 1993, 46).
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    Die in § 100 Abs. 1 S. 4 FGO vorgesehene Entscheidung in Anfechtungssachen findet auch auf Verpflichtungsbegehren entsprechend Anwendung, da diese regelmäßig ein Anfechtungsbegehren mit umfassen (vgl. BFH vom 12.06.1996, II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; vom 28.06.2000, X R 24/95, BStBl. II 2000, 514; vom 29.01.2003, XI R 82/00, BStBl. II 2003, 550).
  • BFH, 15.04.1999 - VII B 179/98

    Fehlerhafte Auslegung einer Prozesserklärung

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    Ein neuer Streitgegenstand wird im Falle einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht anhängig gemacht (BFH vom 15.04.1999, VII B 179/98, BFH/NV 1999, 1471).
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 101/96

    Zulassung eines indischen "chartered accountant" als besonders befähigte Person

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    Denn die Formulierung "andere Ausbildung als in einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtungen" soll verhindern, dass Personen, die zwar die Vorbildungsvoraussetzungen für die Steuerberaterprüfung erfüllen, diese aber nicht ablegen wollen oder nicht bestanden haben, über § 50 Abs. 3 StBerG der Zugang zu einer leitenden Tätigkeit in einer Steuerberatungsgesellschaft eröffnet wird (Bundestagsdrucksache 11/3915 S. 24; BFH vom 13.06.1997, VII R 101/96, BStBl II 1997, 549).
  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    Die in § 100 Abs. 1 S. 4 FGO vorgesehene Entscheidung in Anfechtungssachen findet auch auf Verpflichtungsbegehren entsprechend Anwendung, da diese regelmäßig ein Anfechtungsbegehren mit umfassen (vgl. BFH vom 12.06.1996, II R 71/94, BFH/NV 1996, 873; vom 28.06.2000, X R 24/95, BStBl. II 2000, 514; vom 29.01.2003, XI R 82/00, BStBl. II 2003, 550).
  • BFH, 23.03.1976 - VII R 106/73

    Übergang zum Feststellungsbegehren - Zulässigkeit im Revisionsverfahren - Kläger

    Auszug aus FG Hamburg, 03.09.2009 - 1 K 93/08
    So ist eine ungerechtfertigte Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung als ein so erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitssphäre des Bewerbers anzusehen, dass stets ein berechtigtes Interesse an einer Rehabilitierung durch die Feststellung der Rechtswidrigkeit des ablehnenden Bescheids besteht (vgl. BFH vom 23.03.1976, VII R 106/73, BStBl. II 1976, 459 und vom 27.05.1975, VII R 80/74, BStBl. II 1975, 860).
  • BFH, 18.09.2012 - VII R 45/11

    Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Tätigkeit als Vorstand einer

    Gegen die Auffassung, die "andere Ausbildung" i.S. des § 50 Abs. 3 Satz 1 StBerG beziehe sich nur auf die in § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG genannten Hochschulstudien, sprechen zudem der eindeutige Wortlaut jener Vorschrift sowie der ebenso eindeutig erklärte Wille des Gesetzgebers, Personen, die aufgrund ihres Werdegangs die Voraussetzungen für die Steuerberaterprüfung gemäß § 36 StBerG erfüllen können oder sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden, nicht in den Genuss einer Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG kommen zu lassen (so auch: FG Hamburg, Urteil vom 3. September 2009  1 K 93/08, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2010, 192, mit zustimmender Anmerkung Hund, ebenda).
  • FG Düsseldorf, 08.06.2011 - 2 K 4011/10

    Genehmigung der Vorstandsmitgliedschaft einer Steuerberatungsgesellschaft durch

    Die Ausbildung zum Bankkaufmann stellt keine "andere Ausbildung" im Sinne des § 50 Abs. 3 S. 1 StBerG dar (ebenso Finanzgericht Hamburg Urt. v. 3.9.2009 1 K 93/08, DStRE 2010, 711; offen gelassen im BFH-Urt. v. 13.6.1997, a.a.O., S. 551).
  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - 13 K 13190/16

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 50 Abs. 3 StBerG - "Andere

    Dies gilt gleichermaßen für Bewerber mit abgeschlossener Hochschulausbildung gemäß § 36 Abs. 1 StBerG wie für Bewerber mit den in § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG genannten Bildungsgängen (vgl. Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 3. September 2009 -1 K 93/08-, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2010, 192).
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