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   FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17   

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https://dejure.org/2017,23372
FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17 (https://dejure.org/2017,23372)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2017 - 3 KO 104/17 (https://dejure.org/2017,23372)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 3 KO 104/17 (https://dejure.org/2017,23372)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtskraft der Vergütungs- und Kostenfestsetzungen - Keine rechtskraftdurchbrechende Streitwert-Heraufsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach Mandatsbeendigung keine Streitwert-Heraufsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Rostock, 02.03.2007 - 3 W 130/05

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Sicherungsabtretung; Insolvenzverwaltung: Anspruch

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Im Hinblick auf eine geltend gemachte (Sicherungs-)Abtretung durch den Gemeinschuldner und früheren Kläger an den früheren Prozessbevollmächtigten (in dem Vollmachtsformular) wirken sowohl die Rechtskraft der Kostenfestsetzung als auch die Einziehung der Kostenerstattung beim Beklagten durch den Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzbeschlags zur Insolvenzmasse auch gegenüber dem (Einzel-) Rechtsnachfolger (vgl. § 80, § 166 Abs. 2 InsO; OLG Rostock, Beschluss vom 02.03.2007 3 W 130/05, OLGR Rostock 2007, 661); für ein vermeintliches Absonderungsrecht (§ 51 InsO) ist nur der ordentliche und nicht der Finanzrechtsweg eröffnet (§ 33 FGO).
  • FG Hamburg, 02.12.2010 - 3 KO 194/10

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Keine Kosten für die Vertretung im

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Im Erinnerungsverfahren betreffend die Vergütungsfestsetzung (3 KO 104/17) entstehen gemäß GKG und § 11 Abs. 2 Satz 4 RVG keine Gerichtskosten und werden nach § 11 Abs. 2 Satz 6 RVG keine außergerichtlichen Kosten erstattet (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 02.12.2010 3 KO 194/10, NJW-RR 2011, 720).
  • BGH, 10.03.2011 - IX ZB 104/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit der Nachfestsetzung unter Ansatz eines

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Sie werden als unzulässig zurückgewiesen im Hinblick auf ihren Eingang nach Ablauf der jeweiligen zweiwöchigen Rechtsmittelfrist (§ 11 Abs. 3 RVG, § 149 Abs. 2 FGO) und damit nach Rechtskraft der Vergütungsfestsetzung und der Kostenfestsetzung (vgl. entsprechend § 110 FGO; Beschlüsse Hessischer VGH vom 07.02.2012 5 E 2167/11, Juris; BGH vom 10.03.2011 IX ZB 104/09; Bay. VGH vom 13.12.2007, Juris); dementsprechend mangels weitergehenden Rechtsschutzbedürfnisses auch der Wiederaufnahmeantrag (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., RVG § 11 Rz. 79 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 07.02.2012 - 5 E 2167/11

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Sie werden als unzulässig zurückgewiesen im Hinblick auf ihren Eingang nach Ablauf der jeweiligen zweiwöchigen Rechtsmittelfrist (§ 11 Abs. 3 RVG, § 149 Abs. 2 FGO) und damit nach Rechtskraft der Vergütungsfestsetzung und der Kostenfestsetzung (vgl. entsprechend § 110 FGO; Beschlüsse Hessischer VGH vom 07.02.2012 5 E 2167/11, Juris; BGH vom 10.03.2011 IX ZB 104/09; Bay. VGH vom 13.12.2007, Juris); dementsprechend mangels weitergehenden Rechtsschutzbedürfnisses auch der Wiederaufnahmeantrag (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., RVG § 11 Rz. 79 m. w. N.).
  • LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12

    Rechtsanwaltsgebühr: Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen die

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Soweit in dem Begehren ein Antrag auf richterliche Festsetzung eines höheren Werts und - gemäß § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtskraftdurchbrechend - auf eine entsprechende Vergütungs-Nachfestsetzung gesehen werden könnte, wird der Antrag zurückgewiesen, weil ein Anspruch auf gerichtliche Festsetzung eines höheren Werts im Rahmen von § 32 oder § 33 RVG oder § 63 GKG oder darüber hinausgehend nicht mehr besteht (vgl. Beschlüsse BFH vom 17.11.2015 III S 11/15, BFH/NV 2016, 572; LG Karlsruhe vom 09.10.2013 9 T 281/12, Juris), sondern vorher hätte geltend gemacht werden können, insbesondere schon nach Mandatsbeendigung im Verfahren gemäß § 33 RVG (vgl. Beschlüsse Hessisches FG vom 25.03.2014 7 Ko 488/14, EFG 2014, 1232 m. Anm. Hennigfeld; FG Hamburg vom 20.03.2015 3 K 218/14, NJW-Spezial 2015, 285 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 02.06.2014 - 3 KO 110/14

    Finanzgerichtsordnung: AdV-Streitwert und Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Die Entscheidung im Erinnerungsverfahren ergeht gemäß § 6 FGO durch den Einzelrichter des Kostensenats (vgl. FG Hamburg, Beschlüsse vom 02.06.2014 3 KO 110/14, EFG 2014, 1817 m. w. N. vom 02.12.2010, NJW-RR 2011).
  • FG Hessen, 25.03.2014 - 7 Ko 488/14

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines zusammengesetzten Bescheides

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Soweit in dem Begehren ein Antrag auf richterliche Festsetzung eines höheren Werts und - gemäß § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtskraftdurchbrechend - auf eine entsprechende Vergütungs-Nachfestsetzung gesehen werden könnte, wird der Antrag zurückgewiesen, weil ein Anspruch auf gerichtliche Festsetzung eines höheren Werts im Rahmen von § 32 oder § 33 RVG oder § 63 GKG oder darüber hinausgehend nicht mehr besteht (vgl. Beschlüsse BFH vom 17.11.2015 III S 11/15, BFH/NV 2016, 572; LG Karlsruhe vom 09.10.2013 9 T 281/12, Juris), sondern vorher hätte geltend gemacht werden können, insbesondere schon nach Mandatsbeendigung im Verfahren gemäß § 33 RVG (vgl. Beschlüsse Hessisches FG vom 25.03.2014 7 Ko 488/14, EFG 2014, 1232 m. Anm. Hennigfeld; FG Hamburg vom 20.03.2015 3 K 218/14, NJW-Spezial 2015, 285 m. w. N.).
  • FG Sachsen, 09.01.2015 - 8 K 1846/13

    Festsetzung des Gegenstandswert im Falle der Nichterhebung von Gerichtsgebühren

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Insbesondere fehlt es für eine erstmalige richterliche Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 63 Abs. 2 Satz 2 GKG an der Beteiligteneigenschaft, am Rechtsschutzbedürfnis und an der Angemessenheit einer Festsetzung von Amts wegen, wenn - wie hier jetzt - ein Streit über Gerichtskosten weder besteht noch in Betracht kommt (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG; Beschlüsse Sächsisches FG vom 09.01.2015 8 K 1846/13 {Kg}, Juris; Bay. VGH vom 11.10.2006 9 ZB 05.3289, Juris).
  • FG Hamburg, 20.03.2015 - 3 K 218/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Soweit in dem Begehren ein Antrag auf richterliche Festsetzung eines höheren Werts und - gemäß § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtskraftdurchbrechend - auf eine entsprechende Vergütungs-Nachfestsetzung gesehen werden könnte, wird der Antrag zurückgewiesen, weil ein Anspruch auf gerichtliche Festsetzung eines höheren Werts im Rahmen von § 32 oder § 33 RVG oder § 63 GKG oder darüber hinausgehend nicht mehr besteht (vgl. Beschlüsse BFH vom 17.11.2015 III S 11/15, BFH/NV 2016, 572; LG Karlsruhe vom 09.10.2013 9 T 281/12, Juris), sondern vorher hätte geltend gemacht werden können, insbesondere schon nach Mandatsbeendigung im Verfahren gemäß § 33 RVG (vgl. Beschlüsse Hessisches FG vom 25.03.2014 7 Ko 488/14, EFG 2014, 1232 m. Anm. Hennigfeld; FG Hamburg vom 20.03.2015 3 K 218/14, NJW-Spezial 2015, 285 m. w. N.).
  • BFH, 17.11.2015 - III S 11/15

    Antragsrecht des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG - Im Grundsatz keine

    Auszug aus FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17
    Soweit in dem Begehren ein Antrag auf richterliche Festsetzung eines höheren Werts und - gemäß § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtskraftdurchbrechend - auf eine entsprechende Vergütungs-Nachfestsetzung gesehen werden könnte, wird der Antrag zurückgewiesen, weil ein Anspruch auf gerichtliche Festsetzung eines höheren Werts im Rahmen von § 32 oder § 33 RVG oder § 63 GKG oder darüber hinausgehend nicht mehr besteht (vgl. Beschlüsse BFH vom 17.11.2015 III S 11/15, BFH/NV 2016, 572; LG Karlsruhe vom 09.10.2013 9 T 281/12, Juris), sondern vorher hätte geltend gemacht werden können, insbesondere schon nach Mandatsbeendigung im Verfahren gemäß § 33 RVG (vgl. Beschlüsse Hessisches FG vom 25.03.2014 7 Ko 488/14, EFG 2014, 1232 m. Anm. Hennigfeld; FG Hamburg vom 20.03.2015 3 K 218/14, NJW-Spezial 2015, 285 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.10.2006 - 9 ZB 05.3289
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