Rechtsprechung
   FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12232
FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15 (https://dejure.org/2018,12232)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.03.2018 - 3 K 205/15 (https://dejure.org/2018,12232)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. März 2018 - 3 K 205/15 (https://dejure.org/2018,12232)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 2 S. 2
    Abgabenordnung : Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung im Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Quantilsschätzung genehmigt

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabenordnung: Hinzuschätzung auf Grund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einnahmenüberschussrechnung EÜR
    Grundfragen der Gewinnermittlung (inklusive § 4 Abs. 3-Rechnung)
    Formalia (Aufzeichnung, Wahl der Gewinnermittlung)
    Aufzeichnung und Aufbewahrung
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    cc) Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Urteile vom 20.03.2017 X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992; vom 14.12.2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921).

    Jedenfalls dann, wenn vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung aber der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil vom 14.12.2011 XI R 5/10, BFH/NV 2012, 1921).

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Dabei steht das Fehlen einer lückenlosen Dokumentation zur Kassenprogrammierung in seinen Auswirkungen auf die Beurteilung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Eröffnung der Schätzungsbefugnis dem Fehlen von Tagesendsummenbons bei einer Registrierkasse bzw. dem Fehlen täglicher Protokolle über das Auszählen einer offenen Ladenkasse gleich (BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743).

    Nur ausnahmsweise tritt das Gewicht dieses Mangels deshalb zurück, weil das vom Kläger konkret verwendete Kassensystem ausnahmsweise keine Manipulationsmöglichkeiten eröffnet (BFH-Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743).

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-)Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege genügt den Anforderungen nicht (BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, BFH/NV 2017, 1204; Niedersächsische FG, Urteil vom 08.12.2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291).

    b) aa) Trotz der vom BFH in seinem Beschluss vom 12.07.2017 geäußerten Zweifel an der Quantilsschätzung (X B 16/17, BFHE 257, 523, BFH/NV 2017, 1204) befindet sich die vom FA vorgenommene Hinzuschätzung von Mehr-Erlösen durch Ansatz eines durchgängigen Rohgewinnaufschlagsatzes von 296% in allen drei Streitjahren vorliegend zur Überzeugung des Gerichts in dem durch die Umstände des Falles gezogenen Schätzungsrahmen.

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Die §§ 145, 146 und 147 AO sind ebenfalls zu beachten (BFH-Beschluss vom 16.02.2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; BFH-Urteil vom 26.02.2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599).
  • BFH, 08.11.1989 - X R 178/87

    - Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Um diesen Grundgedanken zu verwirklichen, müssen im Wege der Verprobung die Geldflüsse innerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen nachvollzogen werden (BFH-Urteil vom 08.11.1989 X R 178/87, BFHE 159, 20, BStBl II 1990, 268).
  • BFH, 28.05.1986 - I R 265/83

    Nachteil der Unaufgeklärtheit - Herkunft von Vermögen - Sparguthaben -

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Die Anwendung dieser Schätzungsmethode setzt voraus, dass das FA bzw. des FG in der Lage sind, die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen (BFH-Urteil vom 28.05.1986 I R 265/83, BFHE 147, 105, BStBl II 1986, 732).
  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Die §§ 145, 146 und 147 AO sind ebenfalls zu beachten (BFH-Beschluss vom 16.02.2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; BFH-Urteil vom 26.02.2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599).
  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Allerdings müssen auch im Rahmen einer Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG die der Gewinnermittlung zugrunde liegenden Belege, insbesondere die Z-Bons einer Registrierkasse, geordnet und vollständig aufbewahrt werden (BFH-Beschluss vom 07.02.2008 X B 189/07, Juris).
  • BFH, 02.09.2008 - V B 4/08

    Führung von Aufzeichnungen nach § 22 UStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Wer überwiegend Bargeschäfte tätigt, muss neben der geordneten Belegsammlung Bareinnahmen täglich aufzeichnen (BFH-Beschluss vom 02.09.2008, V B 4/08, Juris).
  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 K 389/09

    Nachvollziehbare Dokumentation und Überprüfbarkeit der vollständigen Erfassung

    Auszug aus FG Hamburg, 05.03.2018 - 3 K 205/15
    Das bloße Aufschreiben des täglichen (Gesamt-)Umsatzes ohne Aufbewahrung weiterer Belege genügt den Anforderungen nicht (BFH-Beschluss vom 12.07.2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, BFH/NV 2017, 1204; Niedersächsische FG, Urteil vom 08.12.2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291).
  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG -

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

  • FG Hamburg, 04.09.2019 - 6 K 14/19

    Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen auf der Grundlage des höchsten

    Um diesen Grundgedanken zu verwirklichen, müssen im Wege der Verprobung die Geldflüsse innerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen nachvollzogen werden (BFH, Urteil vom 8. November 1989, X R 178/87, BStBl. II 1990, 268; FG Hamburg, Urteil vom 5. März 2018, 3 K 205/15, EFG 2018, 1081).

    Die Anwendung dieser Schätzungsmethode setzt voraus, dass das Finanzamt bzw. des Finanzgericht in der Lage sind, die hierzu erforderlichen tatsächlichen Feststellungen zu treffen (BFH, Urteil vom 28. Mai 1986, I R 265/83, BStBl. II 1986, 732; FG Hamburg, Urteil vom 5. März 2018, 3 K 205/15, EFG 2018, 1081).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht