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   FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01   

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https://dejure.org/2004,54787
FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01 (https://dejure.org/2004,54787)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2004 - IV 376/01 (https://dejure.org/2004,54787)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - IV 376/01 (https://dejure.org/2004,54787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Verfolgung des Anspruchs auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01
    In diesem Sinne hat der Bundesfinanzhof auch zuletzt mit Urteil vom 8.1.2003 ( VII R 7/02 , juris; dem folgend ausdrücklich auchBFH, Beschluss v. 6.10.2003, VII B 130/03 , juris) entschieden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil v. 8.1.2003, VII R 7/02 , juris) macht der Insolvenzantrag eine gerichtliche Geltendmachung der Forderungen außerhalb des Insolvenzverfahrens bzw. vor dessen Eröffnung entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht entbehrlich.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass Mineralölhändlern grundsätzlich ein Zeitraum von zwei Monaten nach der Belieferung des Kunden für die Einleitung der gerichtlichen Verfolgung des Anspruchs zusteht ( BFH, Urteil v. 8.1.2003, VII R 7/02 , juris).

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01
    Ob diese Handlungen letztlich zum Erfolg, d.h. zur Eintreibung wenigstens eines Teils der offenen Forderungen führen, spielt keine Rolle ( BFH, Urt. v. 17.12.1998, VII R 148/97 , juris).
  • BFH, 06.10.2003 - VII B 130/03

    NZB: Fortbildung des Rechts

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01
    In diesem Sinne hat der Bundesfinanzhof auch zuletzt mit Urteil vom 8.1.2003 ( VII R 7/02 , juris; dem folgend ausdrücklich auchBFH, Beschluss v. 6.10.2003, VII B 130/03 , juris) entschieden.
  • FG Hamburg, 05.11.2003 - IV 208/03

    MinöStV: Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Mineralölsteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01
    Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist und es ist auf den Zeitpunkt jeder einzelnen Lieferung abzustellen (FG Hamburg, Urteil v. 5.11.2003, IV 208/03).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01

    Insolvenzrecht: Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01
    Sind also - wie hier - durch das Insolvenzgericht andere Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 21 InsO als ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden, ist § 240 Satz 2 nicht anwendbar (Zöller,Zivilprozessordnung, 23. Aufl., § 240, Tz. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann,Zivilprozessordnung, 61. Aufl., § 240 Tz. 3; so auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.7.2003, ZIP 2003, 1510).
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - IV 309/02

    Mineralölsteuerverordnung: Gerichtliche Geltendmachung der Forderung des

    Dass aber die Vorschrift des § 240 Satz 2 ZPO keine Anwendung findet, wenn - wie vorliegend - durch das Insolvenzgericht andere Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 21 InsO als ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden sind, ist in der Rechtsprechung und im wissenschaftlichen Schrifttum geklärt (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 5.5.2004 - IV 376/01 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.7.2003, in: ZIP 2003, S. 1510; Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Aufl., § 240, Tz. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 61. Aufl., § 240 Tz. 3).
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