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   FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 198/05   

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https://dejure.org/2008,21449
FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 198/05 (https://dejure.org/2008,21449)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2008 - 6 K 198/05 (https://dejure.org/2008,21449)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 6 K 198/05 (https://dejure.org/2008,21449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 5a Abs. 1; ; EStG § 5a Abs. 2; ; EStG § 5a Abs. 3; ; EStG § 5a Abs. 4 S. 2; ; EStG a.F. § 5a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5a
    Tonnagebesteuerung, Auflösung des Unterschiedsbetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tonnagebesteuerung, Auflösung des Unterschiedsbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Tonnagebesteuerung, Auflösung des Unterschiedsbetrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.11.1989 - IX R 190/85

    Bauzeitzinsen: Herstellungskosten oder Werbungskosten?

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 198/05
    Doch ist gleichwohl eine Beschwer im Sinne des § 40 Abs. 2 FGO zu bejahen; denn ein Steuerpflichtiger kann auch durch eine zu niedrige Feststellung des Gewinns beschwert sein, wenn nach seinem Vortrag mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass sich die aus seiner Sicht zu niedrige Festsetzung in späteren Veranlagungszeiträumen zu seinen Ungunsten auswirken wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.11.1989 - IX R 190/85, BStBl. 1990, 460, 461).
  • BFH, 17.01.1995 - IX R 37/91

    Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gem § 52 Abs. 21 Satz 3 EStG ist

    Auszug aus FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 198/05
    Insbesondere führt weder die wortgetreue Auslegung der Vorschrift zu einem sinnwidrigen Ergebnis (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 17.1.1995, IX R 37/91, BStBl. II 1995, 410), noch finden sich in der Entstehungsgeschichte der Norm irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass dem Gesetzgeber bei der Abfassung der Vorschrift - in offenkundiger Weise - ein Fehler unterlaufen wäre.
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