Rechtsprechung
FG Hamburg, 05.12.2018 - 1 K 326/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Einkommensteuer, Altersvorsorgezulage: Änderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 91 Abs. 1 Satz 4 EStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EStG § 10a Abs. 4 ; EStG § 91 Abs. 1 S. 4
Rechtmäßige Änderung von Einkommensteuerbescheiden und von einer gesonderten und einheitlichen Feststellung; Abweichung von dem in der Steuerfestsetzung berücksichtigten Sonderausgabenabzug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Altersvorsorgezulage: Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 91 Abs. 1 S. 4 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 05.12.2018 - 1 K 326/16
- BFH - X R 2/19 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 21.03.2019 - 11 K 311/16
Rechtsstreit um die Berechtigung zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen …
Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ermächtigungsgrundlage zur Änderung einer Steuerfestsetzung aufgrund gesetzlicher Zulassung im Sinne von § 172 Abs. 1 S. 1 d) der Abgabenordnung - AO - (Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 4.4.2012 3 K 330/11, EFG 2012, 1636; Finanzgericht München Urteil vom 29.10.2014 9 K 1277/14, EFG 2015, 228; FG Hamburg Urteil vom 5.12.2018 1 K 326/16, zitiert nach juris).Denkbar wäre auch, dass die Ablehnung - so wie seitens des Klägers vorgetragen - auf einer Fristversäumnis i.S.v. § 89 Abs. 1 S. 1 EStG beruht (so auch die Begründung zur Ablehnung einer Zulage im Tatbestand des FG Hamburg Urteil vom 5.12.2018 1 K 326/16, zitiert nach juris).
Mit Blick auf das abweichende Urteil des FG Hamburg vom 5.12.2018 (Az. 1 K 326/16, zitiert nach juris) und der diesbezüglich anhängigen Revision beim BFH (Az. X R 2/19) lässt der Senat die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 115 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO zu.
- FG Münster, 20.02.2020 - 12 K 2686/16 Vielmehr hätten die Kläger diese Einwände in dem von ihnen bei der ZfA angestrengten Verfahren auf Festsetzung der Zulage geltend machen können und müssen (vgl. ebenso FG Hamburg, Urteil vom 05.12.2018 1 K 326/16, juris; a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2019 11 K 311/16 E, EFG 2019, 892).