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   FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20   

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https://dejure.org/2022,4880
FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20 (https://dejure.org/2022,4880)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.01.2022 - 1 K 50/20 (https://dejure.org/2022,4880)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. Januar 2022 - 1 K 50/20 (https://dejure.org/2022,4880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG, § 53 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 72 Abs 6 SGB 12, § 93 Abs 2 SGB 9
    Kindergeld: Berücksichtigungsfähigkeit von Blindengeld und Blindenhilfe als behinderungsbedingter Mehrbedarf neben Eingliederungshilfe nach SGB XII bzw. SGB IX

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Blindengeld und Kindergeld stehen sich nicht entgegen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67

    Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe -

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20
    Demnach befriedigen die Blindenhilfe sowie das Blindengeld einen typisiert angenommenen Bedarf für nicht näher bezeichnete Mehraufwendungen, die der blinde Mensch wegen seiner Blindheit zu tätigen hat (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1969, V C 167.67, BVerwGE 32, 89).
  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 43/02

    Selbstunterhalt eines behinderten Kindes

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20
    Dann ist es auch gerechtfertigt, für behinderte Kinder kein Kindergeld oder keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (vgl. BFH, Urteil vom 04. November 2003, VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 53/10

    Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe tagsüber teilstationär in

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20
    Auf die Herkunft der Mittel und ihre Zweckbestimmung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, soweit diese zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt und geeignet sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 2016, III R 28/15, BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648 und vom 09. Februar 2012, III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391).
  • BFH, 31.08.2006 - III R 71/05

    Kindergeld für volljähriges blindes Kind - Vermutung für behinderungsbedingten

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20
    Das Blindengeld ist jedoch ebenso als behinderungsbedingter Mehrbedarf in voller Höhe anzusetzen (vgl. BFH, Urteil vom 31. August 2006, III R 71/05, BFHE 214, 544, BStBl II 2010, 1054, zitiert nach juris, Rn. 20).
  • BFH, 13.04.2016 - III R 28/15

    Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20
    Auf die Herkunft der Mittel und ihre Zweckbestimmung kommt es in diesem Zusammenhang nicht an, soweit diese zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bestimmt und geeignet sind (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 2016, III R 28/15, BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648 und vom 09. Februar 2012, III R 53/10, BFHE 236, 417, BStBl II 2014, 391).
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 50/03

    Rückwirkende Änderung des Pflegekindbegriffs gilt auch für Kindergeld -

    Auszug aus FG Hamburg, 06.01.2022 - 1 K 50/20
    Deshalb ist anerkannt, dass auch ein teilstationär untergebrachtes Kind dem Grunde nach einen ausschließlich behinderungsbedingten Bedarf haben kann, der über die Kosten für die teilstationäre Unterbringung und die damit zusammenhängenden Fahrtkosten hinausgeht und der nicht mit dem Grundbetrag bzw. der Eingliederungshilfe abgegolten ist (BFH, Urteil vom 24. August 2004, VIII R 50/03, BFHE 207, 250, BStBl II 2010, 1052, zitiert nach juris Rn. 22 f.).
  • VG Aachen, 20.01.2020 - 1 L 13/20

    Ausschluss eines erheblich vorbestraften Feuerwehrmannes aus der Freiwilligen

    Der gemäß §§ 80 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige, sinngemäß gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 1 K 50/20 gegen die Ausschlussverfügung der Antragsgegnerin vom 5. Dezember 2019 wiederherzustellen, hat keinen Erfolg.
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